NOTSTAND - DER SPIEGEL
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Briefe

NOTSTAND
• aus DER SPIEGEL 27/1965
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NOTSTAND

Es hat mich sehr gefreut, daß der SPIEGEL Otto Brenner, den Metallarbeiterchef und enragierten Gegner der in Bonn geplanten Notstandsgesetze, interviewte und ihm eine Plattform gab. Brenners couragierte und klare Ausführungen dürften vielen in Deutschland die Augen öffnen.

Heidelberg EBERHARD KRÜSER

Den klaren und logischen Ausführungen Brenners muß jeder normale Mensch beipflichten. Die Notstandssimpel des SPIEGEL sind da natürlich anderer Meinung. Das Oppositionsdenken des SPIEGEL ist im Kampf Augstein gegen Strauß offenbar restlos verbraucht. Erbärmlich!

Hamburg RICHARD HOLTZBERG

Nicht die dem Bundestag vorliegenden Gesetze für den Notfall, sondern Herrn Brenners unqualifizierte Äußerungen sollten Anlaß zum Nachdenken geben. Wenn sich Herr Brenner in der Rolle des Neinsagers gefällt, so ist das seine Privatsache; als Vorsitzender einer demokratischen Institution jedoch darf man von ihm eine positivere und verantwortungsvollere Einstellung zu unserem Staat erwarten.

Die Gewerkschaften, mehr denn je um

politischen Einfluß bemüht, sollten im Hinblick auf ihre gesellschaftspolitische Mitverantwortung endlich aufhören, immer nur die Vergangenheit zu beschwören. Wir leben in der Gegenwart, und diese ist nur durch das Miteinander, nicht aber durch unsachgemäße Nörgelei zu bewältigen.

Bad Vilbel (Hessen) LOTHAR KAISER

Das beständige »Nein«-Sagen in diesem zugegebenermaßen diffizilen Bereich politischer Ordnung charakterisiert SPD und Gewerkschaft auch heute noch als die politisch unreifen Wahlopportunisten.

Hamburg DIPL.-ING. ROLAND ZEDLER

Wen vertritt der von Fritz Erler geführte SPD-Flügel eigentlich, wenn er Notstandsgesetze gegen den Willen der Arbeiter und Intellektuellen, nämlich gegen die Proteste des DGB sowie der Professoren und Studenten, befürwortet?

Karlsruhe F. L. SCHRÖDER

Ihre kritischen Berichte über die Notstandsvorlagen und deren Behandlung im Bundestag sind sicher sehr verdienstvoll, bemängeln muß man allerdings die kritiklose Übernahme der bundestäglichen Notstandsbrille. Auch Sie gehen von einer Gesetzgebungslücke aus: Im besonderen führen Sie die Vorbehaltsrechte der Alliierten an, um deren Beseitigung sich die Bundesregierung seit sieben Jahren bemühe.

Folgendes scheint mir dabei nicht bedacht worden zu sein:

- Der Grundgesetzgeber hat mit der

Ablehnung des Artikels 111 des Herrnchiemseer Entwurfs keine Lücke hinterlassen, vielmehr hat er eindeutig postuliert, daß ein Artikel 48 der zweiten deutschen Republik kaum Sicherheit, aber viel Gefahr brächte.

- Die alliierten Vorbehaltsrechte beziehen sich laut Interpretation Prof. Grewes im Bulletin der Bundesregierung vom 10. November 1954 und laut Bericht Prof. Furlers im Bundestag vom 15. Februar 1955 nur auf den sogenannten äußeren Notstand. Die verfassungsändernden Gesetze vom 19. März 1956 haben dann den Vorbehalt erledigt.

Berlin HANS GELLHARDT

Lieber für den Ernstfall US-Besatzungsrecht (mit dem wir doch die letzten zwanzig Jahre gut gefahren sind) als ein Notstandsrecht »Made in Germany«, Fabrikat Höcherl & Co.

Steinheim (Bad.-Württ.) THEODOR SCHEYTT

Ich hätte die Diplom-Psychologin Frau Gerda Minna Ewert-Basten nicht aus dem Saal verwiesen, denn sie hat in dem Augenblick, als die Debatte unsachlich wurde, mit feinem psychologischem Geschick versucht, die Lage zu entspannen und die Szene vom Tribunal unten auf die Tribüne nach oben zu verlegen. Sie benutzte dazu die einzige Waffe, die bei einer schlechten Theatervorstellung von den Zuschauern angewendet werden kann und darf.

Greene (Nieders.) WOLFGANG BUSCH

Brenner

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