Nr.37 - DER SPIEGEL
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ANWÄLTE Nr.37

• aus DER SPIEGEL 19/1963
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Der zweite Mann des Freistaates Bayern, CSU-Landtagspräsident Rudolf Hanauer, im Zivilberuf Rechtsanwalt, stritt für die Pension des früheren NS-Oberbürgermeisters der »Hauptstadt der Bewegung«, Karl Fiehler, 67. Streitwert: 27 600 Mark.

Anwalt Hanauer nahm sich des Falles Fiehler an, nachdem die sozialdemokratisch verwaltete Stadt München die Versorgungsansprüche des ehemaligen Stadtoberhauptes und SS-Obergruppenführers abgelehnt hatte. Unter Anleitung Hanauers zog Fiehler vor das Verwaltungsgericht München.

Karl Fiehler war 1923 als Mitglied Nr. 37 der NSDAP beigetreten. Er putschte mit vor der Feldherrnhalle und saß zusammen mit Hitler auf der Feste Landsberg in Haft.

Der frühere Handlungsgehilfe und Reserveleutnant avancierte schnell: 1925 wurde er Vorsitzender der NSDAP -Fraktion im Münchner Stadtrat und schon drei Jahre später Reichsleiter.

Neben dem »Blutorden« durfte Fiehler die güldenen Medaillen von Partei und Hitler-Jugend sowie weiteren Ordensschmuck tragen.

Hanauer, heute: »Ein einwandfreier Antifaschist, der dem Kreis um Goerdeler nahegestanden (hat).«

Parallel zu der Parteikarriere verlief der berufliche Aufstieg Fiehlers. In der Weimarer Republik hatte er es nur zum Verwaltungsobersekretär gebracht. Schon wenige Monate nach Hitlers Machtergreifung erhielt er den höchsten Rang, den ein städtischer Angestellter erwerben kann: Er wurde Oberbürgermeister.

Der Fiehler-Anwalt bestritt energisch, daß die Wahl des früheren Obersekretärs zum Münchner OB etwa nicht ,'rechtsstaatlich nach demokratischen Grundsätzen vorgenommen« worden sei. Rudolf Hanauer: »Das Gegenteil trifft zu.«

Die laut Hanauer »ordnungsgemäße, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegende Wahl« kam laut NS-offiziellem »Völkischem Beobachter« zustande, als »die SA im Rathaus von unten bis oben Spalier« bildete und »das Braunhemd ebenfalls auf den Tribünen überwog«.

Das Verwaltungsgericht München bezeichnete denn auch Fiehlers Wahl als eine »Farce« und versagte ihm die Oberbürgermeisterpension von etwa 3000 Mark. Statt dessen bekam er lediglich Versorgungsbezüge als Verwaltungsobersekretär - 655 Mark.

Hanauer gab sich mit dem Urteil der ersten Instanz nicht zufrieden und legte am 29. August 1962 beim Bayrischen Verwaltungsgerichtshof Berufung ein; am 10. Dezember 1962 suchte er um Armenrecht für seinen Klienten nach, das ihm mangels hinreichender Erfolgsaussicht der Klage verweigert wurde.

Als die SPD den Parlamentschef wegen seines Fiehler-Mandats öffentlich rügte, behauptete der CSU-Politiker, die Sozialdemokraten irrten; er habe »bereits vor einiger Zeit die Rechtsvertretung Fiehlers abgegeben«.

In Wirklichkeit hatte sich Fiehler lediglich einen zweiten Anwalt bestellt - den Münchner Stumpf, der mit seinem Kollegen Dr. Fees eine Bürogemeinschaft unterhält.

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof, der Fiehlers Berufung dieser Tage verwarf, stellte im Urteilskopf, dem sogenannten Rubrum, denn auch fest, durch wen sich NS-Fiehler noch in der zweiten Instanz vertreten ließ: »durch Rechtsanwalt Rudolf Hanauer und Rechtsanwälte Dr. Karl Fees und Otto-Heinrich Stumpf«.

NS-Oberbürgermeister Fiehler

Der Reichsleiter mit Blutorden ...

CSU-Landtagspräsident Hanauer

... war einwandfreier Antifaschist

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