Nürnberg kam nicht mit
Japans Kaiser hörte am Radio zu
Durch die schmale Tür trat zwischen zwei stämmigen Militärpolizisten Hideki Tojo aus dem »Dock«. Zweieinhalb Jahre lang hatte er hier mit 24 Schicksalsgenossen auf der harten Holzbank gesessen. Jetzt war das Dock, die Anklagebank, leer, der riesige Saal dafür umso dichter gefüllt.
Tojo bewegte sich zur Richtertribüne hin. Der Mann in schwarzer Robe dort in der Mitte sah in seine Akten. »Death by hanging«, sagte Sir Williom Floyd Webb dann. Tod durch den Strang, übersetzte der Dolmetscher ins Japanische.
Tojos asiatisches Antlitz blieb undurchdringlich. Nippons Exminister verbeugte sich langsam dreimal und wurde hinausgeführt. Im Gerichtsaal saß weinend seine Frau.
Japans Kriegsverbrecher Nr. 1 war fast der Letzte in der alphabetischen Reihenfolge. Die meisten Mitangeklagten hatten ihr Urteil schon gehört. Das dauerte jedesmal drei Minuten.
Sieben Todesurteile, 16 mal lebenslängliches Gefängnis, zwei zeitliche Freiheitsstrafen. Dann die Verbeugung, gefrorenes Lächeln, östliche Höflichkeit. Der Aelteste war 81.
Die Tage vorher war es wie üblich gewesen. Die vielen bunten Fahnen hinter dem Tisch mit den elf Richtern - Japans rote Sonne im weißen Felde nicht darunter - die Tageslichtlampen, die sich auf den grünen Helmen der MP spiegelten, das Blitzlicht der Photographen, das die langen weißen Wände noch blendender erstrahlen ließ, die Angeklagten in zwei langen Reihen hintereinander im Dock mit ihren Kopfhörern. Europas und Amerikas Beobachter konnten die Gesichtszüge der einzelnen nur schwer voneinander unterscheiden. Vor ihnen ihre Verteidiger.
Sechs Tage zuvor hatte Australiens Sir William Webb begonnen, das Urteil zu verlesen. Die 350000 Worte dauerten ihre Zeit, auch wenn die anderen Richter den Präsidenten ablösten. Es war der längste Strafprozeß der Geschichte. Und der interessanteste. Nürnberg kam nicht mit, behaupteten amerikanische Beobachter, die beide Prozesse miterlebt haben.
Auch der Prozeß von Tokio beruhte auf den Potsdamer Beschlüssen über die Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher. Wie für Deutschland wurde auch für den Fernen Osten ein internationaler Militärgerichtshof von vier Großmächten eingesetzt. Unter ihnen stand China an der Stelle Frankreichs.
Aber das Richterkollegium wurde nicht nur von den Großen Vier besetzt. Auch Australien, Neuseeeland, Kanada, Indien, Holland, Frankreich und die Phlippinen stellten je einen Richter. Außer den USA, England, China und Rußland fühlen sie sich durch die Japaner am schwersten geschädigt.
Als Ankläger traten die gleichen Staaten auf. Ihre Bevölkerung umfaßt mehr als die Hälfte der Menschheit. Mit ihnen allen hatte Japan Krieg geführt. Ohne Kriegserklärung.
Angeklagt war die gesamte japanische Kriegsprominenz, Politiker und Generale. Der Kaiser war nicht darunter. Hirohito war kein Hitler. Man nahm Rücksicht auf die gottähnliche Verehrung, die er beim Volke genoß, noch mehr als Hitler. Hirohito durfte sogar Kaiser bleiben. Nur die Gottähnlichkeit wurde durch alliiertes Gesetz abgeschafft.
Im »Nürnberg des Fernen Ostens« war die japanische Kriegspolitik Hauptpunkt der Anklage. Sie wurde bis 1904 zurückverfolgt. Der Ueberfall auf die russische Flotte im Hafen von Port Arthur wurde als Vorbild für den Ueberfall auf Pearl Harbour angesehen. In Hawais Perlenhafen war am 7. Dezember 1941 mit einem Schlag der ganze Ferne Osten in Brand gesetzt worden.
Vorher hatte es allerdings schon jahrelang geschwelt. 1928 begann die japanische Durchdringung der Mandschurei, 1932 der Angriff auf China. Auf Pearl Harbour folgte die Eroberung der Philippinen und Singapores, des holländischen Kolonialreiches, der portugiesischen Insel Timor, die Annektion der pazifischen Inseln, der Angriff auf Burma und Malaya, die Durchdringung Siams und Französisch-Indochinas. Ein weites Feld und riesige Räume.
Bis sich dann das Kriegsglück wendete. Schritt um Schritt rückten Amerikaner und Engländer wieder vor. Den Superfestungen waren auch die japanischen Stamminseln nicht mehr gewachsen. Am Ende stand Hiroshima.
Den weißen Monumentalbau des Tokioter Kriegsministeriums hatten die Bomben verschont. Im Interesse des internationalen Militärgerichtes. Anfang Juni 1946 trat es dort das erstemal zusammen. Der amerikanische Hauptankläger Joseph B. Keenan schleuderte seine Anklagen gegen 28 Kriegsverbrecher.
Die Liste der japanischen Kriegsverbrecher wurde von General Hideki Tojo geführt. Er hatte von 1941 bis 1943 unter gleichzeitiger Wahrnehmung der Geschäfte des Kriegs-, Innen-, Handels- und Industrieministers sowie als Generalstabschef in seiner Person die Staatgewalt mit der militärischen Macht vereinigt. Kaum ein Japaner hat vor ihm über eine ähnliche Machtfülle verfügt.
Der in Deutschland bekannteste Angeklagte war General Oschima. Er hatte in den dreißiger Jahren zunächt als Militärattaché in Berlin gewirkt und war dann von 1941 bis zum Ende japanischer Botschafter in Deutschland.
Keenans Anklage folgte dem Nürnberger Schema. Sie hatte vier Punkte: Verschwörung zum Angriffskrieg, Beginn von Angriffskriegen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das japanische Volk kam schon in der Anklage besser weg als das deutsche in Nürnberg. Ihm wurde bescheinigt, daß es völlig in der Gewalt der Angeklagten und insofern ihr Opfer gewesen sei.
Einen weiteren Unterschied sah Keenan darin, daß die Angeklagten nicht wie in Deutschland eine geeinte Verschwörerbande gewesen seien. Zwischen ihnen habe es immer starke Meinungsverschiedenheiten gegeben.
Den größten Raum nahmen in den Verhandlungen die Kriegsverbrechen ein. Von den Kriegsgefangenen in japanischer Hand starben 27 Prozent (von alliierten Kriegsgefangenen in Deutschland nur 4 Prozent). Ministerpräsident Hiranuma, der Senior der Angeklagten, hatte im Parlament einmal erklärt: »Für die Chinesen, die Japan nicht verstehen können, gibt es nur eins: sie müssen vernichtet werden«. Und Tojo wies die Lagerkommandanten an, sich nicht von Humanitätsduseleien beeinflussen zu lassen.
An vielen Gefangenen waren Vivisektionen vorgenommen worden. Gegen Kriegsende wurde offiziell der Kanabalismus eingeführt, obwohl es damals noch genug zu essen gab. Die Truppe zog alliierte Kriegsgefangene toten Japanern vor.
Die Gesamtzahl der Opfer japanischer Grausamkeit wurde auf eine Million geschätzt. Den meisten Angeklagten wurde Kenntnis und mindestens Duldung der Greuel nachgewiesen. Im Urteil wurden Tojo, der Berater des Kaisers Kido, der Uebersee-Minister Koiso und Oschima als Hauptschuldige gekennzeichnet.
Das Urteil hob weiter die führende Rolle der Armee bei der Kriegsvorbereitung hervor. Die Armee sei die vollständige Beherrscherin des Landes gewesen. Die Verteidigung der Militärs, sie hätten nur den Kommunismus abwehren wollen und damit genau das getan, was die Westmächte heute auch täten, fand keine Gegenliebe.
Das heikle Thema wurde mit der Erklärung abserviert, es seien »zu dieser Zeit« keinerlei Angriffsabsichten der Sowjetunion in Japan oder Deutschland erkennbar gewesen. Aus dem Richteramt des russischen Kollegen ergaben sich sonst keine Komplikationen.
Japans Kaiser hörte sich die Urteilsverkündung am Radio an. Er war sehr beeindruckt. Hirohito fühle sich moralisch verantwortlich, verlautete aus Kreisen des kaiserlichen Hauptquartiers. Es hieß sogar, er wolle abdanken.
Wann und wo die Hinrichtungen vollzogen werden sollen, steht noch nicht fest. Viele der Verurteilten werden auf ein Gnadengesuch an McArthur verzichten. Ein solcher Schritt würde sich nicht mit dem traditionellen Stolz des Japaners vereinbaren.
Aber hinter dieser Geste steht noch mehr. »Nach meinem Tode werde ich ein Schutzgott meines Landes sein«, sagte Tojo schon im September 1945, als ihn amerikanische Militärpolizisten nach einem Selbstmordversuch blutüberströmt in seinem Gartenhaus in Gewahrsam nahmen. Aerztliche Kunst rettete ihn seinerzeit für einen Tod durch die Hand des Henkers.
Vor allem die Amerikaner fürchten, daß Tojo nach seinem Tod ein größeres nationales Symbol sein wird, als er es je in seinem Leben war. Auf den Straßen Tokios wird bereits offen sein 65000-Worte-Affidavit aus dem Prozeß verkauft. Die Essenz dieser Verteidigungsschrift: die militaristischen USA und Großbriannien haben Japan einen Krieg der Selbstverteidigung aufgezwungen.
Amerikanische Berichterstatter meinen, daß sich auch heute noch eine bedeutende Mehrheit des japanischen Volkes zu dieser Einstellung des kleinen »Kamisori« bekennt, des »Rasiermessers«, wie Tojo einst wegen seiner Verstandesschärfe als Offizier von seinen Truppenkameraden genannt wurde. In ihren Augen kann ein Tojo, der in der Tradition der Samurai und nach den Glaubenslehren des Schintoismus lebte, nicht schuldig sein, weil die Ueberlieferung ihm sein Handeln diktierte.
Japans Zeitungen, die Tojo in der Verzweiflung der Niederlage 1945 als »Idiot« abkanzelten, nennen ihn nur noch »Tojo, Sensei« (Tojo, der Lehrer). Es ist die höchste Ehre, die ein besetztes Japan einem »Märtyrer« erweisen kann, bevor er stirbt.