Nur ein einziges Mal
Nr. 12/1999, Spionage: Stasi-Agentin Gabriele Gast rechnet mit den Männern im Geheimdienst ab
Sie behaupten tatsachenwidrig, ich hätte »viele Male« in Berlin vor der Plattenbauwohnung meines Verräters, Karl-Christoph Großmann, gestanden, bis ich es »eines Tages wagt(e), ihn mit seiner Aussage beim BND zu konfrontieren«. Tatsächlich habe ich Karl-Christoph Großmann nur ein einziges Mal, nämlich am 18. April 1997, aufgesucht, weil es keines Mutes bedurfte, den feigen Verräter zur Rede zu stellen. Des weiteren behaupten Sie, ich hätte meinen früheren Partner, den HVA-Offizier im besonderen Einsatz Karl-Heinz Schneider, nach der Haftentlassung in Plauen aufgesucht, »um von ihm selbst zu hören, daß alles nur Täuschung und Lüge war«. Richtig ist vielmehr, daß ich Schneider wegen seiner unsäglichen, sich auf meine Kosten entlastenden Aussagen im Strafprozeß in Plauen aufsuchte. Tatsachenwidrig ist auch die Behauptung, mein Sohn sei nach meiner Verhaftung »in ein Heim« gekommen. Richtig ist vielmehr, daß er damals zunächst von Freunden aufgenommen wurde und ein Jahr später in das Lehrlingswohnheim seiner Ausbildungsstätte umzog.
NEURIED DR. GABRIELE GAST