Ohne - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 4 / 33

Ohne

• aus DER SPIEGEL 41/1951
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Als Druckmittel für die Durchsetzung sozialdemokratischer Wünsche dringt die SPD auf Aenderung des Grundgesetz-Artikels 4 ("Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden"). Die für eine Grundgesetz-Aenderung erforderliche Zweidrittei-Mehrheit ist ohne die Stimmen der SPD nicht zu erreichen. Die SPD ist entschlossen, für ihre Stimmen inflationistische Kuhhandelspreise zu fordern. *

Um sich vor einer Grundgesetz-Aenderung und entsprechenden SPD-Konzessionen zu drücken, hat der Bundeskanzler vom Amt Blank ein Rechtsgutachten angefordert. Die Regierungsjuristen gutachten: Kriegsdienst mit der Waffe kann laut Grundgesetz verweigert werden. Also läßt das Grundgesetz einen Kriegsdienst ohne Waffe ohne weiteres zu. Damit sei die Möglichkeit einer generellen Kriegsdienstpflicht, also der Aufstellung einer Kriegsmacht, durch das Grundgesetz ohne weiteres gegeben. Zwar könne der Bundeskrieger die Waffen verweigern, aber wer sich nicht weigere, dürfe Waffen tragen, ohne daß es einer Grundgesetz-Aenderung bedürfe. *

Ausführungsbestimmungen über die Waffendienstverweigerung sind z. Z. bei Steilfeuer-Lehr in Arbeit. Die Tendenz geht dahin, als »Gewissensgründe« für die Waffendienstverweigerung nur religiöse Motive anzuerkennen.

Zur Ausgabe
Artikel 4 / 33

Mehr lesen über