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OHNE
(Nr. 41/51, Panorama)
Artikel 4 des Grundgesetzes kann auch wie folgt ausgelegt werden.
»Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe (d. h. vorgehaltenem Revolver Lehr-Kanone oder ähnlichen Leihgaben der Besatzungsmächte) gezwungen werden.«
Düsseldorf
H. Brömer Rechtsanwalt