Opfer
Mit militärischen Ehrbegriffen motiviert der Würzburger Völkerrechtler Friedrich August Freiherr von der Heydte, 63, seinen Rückzug aus der Landespolitik. Der Ritterkreuzträger und Ex-Fallschirmjäger will bei den Landtagswahlen im November nicht mehr für die CSU kandidieren, denn das wäre »meiner Universität und meiner Wissenschaft gegenüber im Augenblick Fahnenflucht«. Von der Heydte muß das Bayern-Parlament, dem er seit 1966 angehört, aufgrund des Gesetzes über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat verlassen, das ab der kommenden Legislaturperiode in Bayern ·auch für Hochschullehrer gilt. Nachdem seine Beschwerde (Aktenzeichen Vf. 115-VII-69), zwischen Landtagssitz und Professur bestehe keine Interessen-Kollision, vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgewiesen worden war, verzichtete der Jurist auf die Politik. In einem Schreiben an seinen Bezirksvorsitzenden, den Kulturpolitiker Reinhold Vöth, begründete von der Heydte, warum er seine Professur behalten wolle: »Du weißt ..., daß gerade die deutsche Völkerrechtstheorie im Augenblick bedeutsame ... Aufgaben hat.« Und: »Ich wäre ... bereit, ein solches Opfer zu bringen, wenn nicht die gegenwärtige Lage an den Universitäten ... einen Verzicht auf Lehre und Forschung verböten.«