OSCAR STÜBINGER
ist Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz. Er ist der einzige Weinbauminister der Welt. Er wurde am 25. Dezember 1910 als Sohn eines Weingutbesitzers geboren, studierte in Bonn Handels- und Landwirtschaftsrecht und bewirtschaftet jetzt das Mustergut Dreihof bei Landau in der Pfalz. Das Amt des Weinbauministers hat Stübinger seit dem 29. November 1946 inne. Er ist damit der dienstälteste Minister der Bundesrepublik. Die einzigartige Stabilität seiner Position erklärt Stübinger so:« Ich habe alles, was man in Rheinland-Pfalz zum Minister gebraucht. Ich bin aus der Pfalz, bei der CDU und außerdem noch evangelisch.« In jüngster Zeit allerdings hat sich Stübinger die Mißbilligung der pfälzischen Winzer zugezogen, weil er für die Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes eintritt.
DER GEMEINSAME MARKT bedroht nach Ansicht der Winzer die Existenzgrundlage des deutschen Weinbaus. Der Vertrag über den Gemeinsamen Markt, der am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, sieht vor, daß innerhalb eines auf höchstens 15 Jahre berechneten Zeitraums die Zollschranken zwischen der Bundesrepublik, Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg fallen sollen. Das bedeutet, daß von da an der deutsche Weinbau mit bedeutenden Weinländern wie Frankreich und Italien ohne Zollschutz konkurrieren muß.
DAS DILEMMA des deutschen Weinbaus liegt darin, daß bis zu 80 Prozent seiner Weine dem Geschmack der Konsumenten-Massen nicht liegen. Sie sind zu sauer. Ohne die Gewinne aus diesen Weinen ist aber der deutsche Weinbau nicht rentabel. Die durchschnittlich etwa alle drei Jahre erzielten Ernten guter Qualität reichen nicht aus, den deutschen Weinbau rentabel zu machen. Diesem Dilemma konnte der deutsche Weinbau bisher in zwei Richtungen ausweichen: Einmal indem er sich durch hohe Zollschranken gegen den Import billiger, dem Publikumsgeschmack entsprechender ausländischer Weine schätzte, und zum anderen dadurch, daß er seine Weine durch Zusatz von Zuckerwasser und durch andere kellertechnische Manipulationen »verbesserte«.
DAS VERBESSERN von Weinen ist aber unter den Aspekten des Gemeinsamen Marktes doppelt heikel. Die anderen Weinbau-Länder des Gemeinsamen Marktes außer Luxemburg verbieten das Verbessern von Weinen mit Hilfe von Zuckerwasser. Die Winzer befürchten, daß die deutsche Gesetzgebung diesem Vorbild angeglichen werden muß. Andererseits aber kann es dem Ruf des deutschen Spitzenweins nicht zuträglich sein, daß der größte Teil der deutschen Weinproduktion »verbessert« wird und diese Tatsache auf den Flaschenetiketts nicht deklariert wird.
DAS DEKLARIEREN von »verbesserten« Weinen ist denn auch das Problem, mit dem Stübinger sich auseinanderzusetzen hat. Er steuert dabei insofern einen Mittelweg, als er den deutschen Spitzenwein durch besondere Kennzeichnungen wie zum Beispiel »durchgegoren« als Qualitätswein herausheben will. Andererseits aber scheut er davor zurück, den »verbesserten« deutschen Wein ausdrücklich als solchen kennzeichnen zu lassen. Beides geschieht nicht zuletzt mit Rücksicht auf die geplante Zollunion des Gemeinsamen Marktes. Der deutsche Spitzenwein soll das Exklusivrecht zu Qualitätsbezeichnungen erhalten, der Durchschnittswein aber nicht als »verbessert« diffamiert werden.
DEN 150 000 WINZERN in Deutschland sind allerdings schon diese Bemühungen Stübingers zuviel.