OSTGRENZEN - DER SPIEGEL
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Briefe

OSTGRENZEN
• aus DER SPIEGEL 50/1952
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OSTGRENZEN

(Nr. 47/52, Deutschland, und Nr. 48/52, Briefe)

Herr Minister Seebohm irrt, wenn er meint, daß ich mit meiner Auffassung unrecht hätte: es ist leider tatsächlich so, daß auf Deutschland-Karten die Grenzen von 1937 unbedingt dargestellt werden müssen. Für diesen Tatbestand ist das Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr (Aktenzeichen A 3 Ar 3421 3/86 G) vom 7 Juli 1952 maßgebend, in dem es auf Seite 5 unter Absatz 3 heißt:

Bis zu der dem Friedensvertrag vorbehaltenen endgültigen Regelung bildet das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 die Rechtsgrundlage für den Verlauf der deutschen Grenzen; demnach gilt Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, also einschließlich der unter fremder Verwaltung stehenden Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie und einschließlich des Saargebietes als deutsches Staatsgebiet. Demgemäß sind die von den deutschen Grenzen nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 eingeschlossenen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie in ihrer Gesamtheit als »Deutsche Ostgebiete unter fremder Verwaltung« zu bezeichnen. Für das unter sowjetischer Verwaltung stehende nördliche Ostpreußen ist die Bezeichnung »Deutsche Ostgebiete unter sowjetischer Verwaltung«, für die unter polnischer Verwaltung stehenden Teile von Schlesien, Brandenburg, Sachsen, Pommern und Ostpreußen die Bezeichnung »Deutsche Ostgebiete unter polnischer Verwaltung« zu gebrauchen.

Um einer Beschlagnahme der Karte im voraus vorzubeugen, mußte ich mich also strikt an diese Anweisungen halten. Die Verfügung sieht ferner vor, daß die Ortsbezeichnungen in der jetzt in dem jeweiligen Gebiet vorgeschriebenen Sprache genannt werden sollen. Ich muß es aber ablehnen, deutsche Städte wie Marienburg, Bromberg usw. mit polnischen Namen zu drucken.

Hinzu kommt, daß ich als Berliner Verleger auch die entsprechenden Aufträge in Berlin placieren muß. Berlin aber untersteht noch immer einer Kommandantur, die Befehlsgewalt ausübt, während in Westdeutschland

die Civilen Hohen Kommissare nur noch beratende Tätigkeit ausüben.

Im übrigen soll die von mir herausgebrachte Bildkarte nicht nur ein Aushängestück sein, wie dies Herr Minister Seebohm annimmt, sondern sie soll eine Mahnung an die Millionen Menschen sein, die der Tatsache, daß Deutschland nicht an der Elbe aufhört, gleichgültig gegenüberstehen.

Berlin

Paul Lippa

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