PARAGRAPH 160 - DER SPIEGEL
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Briefe

PARAGRAPH 160
• aus DER SPIEGEL 34/1962
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

PARAGRAPH 160

Die Möglichkeit, die Folgen einer Vergewaltigung durch Abtreibung zu beseitigen, sollte durch Gesetz allen Frauen gegeben werden. Den katholischen Frauen ist dies durch die Morallehre ihrer Kirche verboten, sie handeln folglich gemäß ihrem Glauben und Gewissen und tun es nicht. Den Frauen anderer Glaubensbekenntnisse gäbe der Paragraph 160 aber die Möglichkeit, genauso nach ihrem Gewissen zu handeln wie die katholischen. Was sollen diese Frauen tun, wenn es bei den jetzigen Bestimmungen bleibt?

Freising (Bayern) OTTO WELLNITZ

Eine Demütigung für alle Nicht-Katholiken!

Hamburg SIEGFRIED SCHEFFLER

Als der selige Papst Pius XI. alle Indikationstheorien verwarf, übersah er offensichtlich, daß es zumindest und unter allen Umständen so etwas wie eine religiöse Indikation geben müsse. Begründung: Ein Notzuchtverbrechen kann nur ein Werk des Teufels sein; denn zu behaupten, der liebe Gott habe

dabei seine Hände im Spiel, wäre Gotteslästerung.

Eine Frau, die infolge eines Notzuchtverbrechens ein Kind erwartet, trägt folglich neun Monate lang eine Frucht des Satans mit sich herum, um diese dann endgültig vor aller Welt in die Welt zu setzen. In diesem Falle wäre es also dringend geboten, etwas zu unternehmen (bei den Hexenprozessen war man ja auch nicht zimperlich).

Saltsjöbaden (Schweden) TFUT WALLNER

Weshalb wird in Ihrem Artikel den SPIEGEL-Lesern der Grund für das kirchliche Verbot jeder Schwangerschaftsunterbrechung nicht beim rechten Namen genannt? Jede Abtreibung einer Leibesfrucht ist Mord an einem Menschenleben, denn dieses beginnt nach dem Schöpferwillen Gottes im Augenblick der Empfängnis - auch bei einer Vergewaltigung.

Der katholische Christ soll auch unter peinlichen, vielleicht sogar entehrenden persönlichen Folgen und unter Zurückstellung aller berechtigten weltlichen Ansprüche bereit sein, den Willen seines Schöpfers zu achten und ihm den Vorrang zu geben. Eine »unmenschliche Forderung« für jeden Atheisten, aber auch schon für jeden Humanisten. Aber auch nicht weniger anspruchsvoll als die unabdingbare Lehre der katholischen Kirche von der Unauflösbarkeit jeder vollzogenen christlichen Ehe.

Freiburg (Breisgau) LEONHARD WOLFF

Hier liegt für den Durchschnittskatholiken kein Problem vor, der es längst gewöhnt ist, auch in der politischen Arena als Testamentsvollstrecker des kanonischen Rechts zu agieren. Die eventuell fehlenden Stimmen liefern jene Protestanten, die sich gewohnheitsmäßig in weltanschaulicher Hinsicht abstinent zu verhalten pflegen.

Neckar-Steinach (Hess.) Dr. KARL OLBERT

Auch wenn zu hoffen wäre, daß die Notwendigkeit einer ethischen Schwangerschaftsunterbrechung nur selten akut werden könnte, muß sich doch jedes christliche oder humane Gewissen entsetzen über die Härte, mit der die zölibatär lebenden männlichen Individuen der römisch-katholischen Konfession über primär weibliche Belange doktrinär beschlossen haben Und was soll man zu dem Eifer sagen, mit dem römisch-katholische Ehemänner bereit gewesen sind, der theologischen Sondermeinung einer christlichen Teilkirche gesetzliche Geltung zu verschaffen - für alle übrigen Christen, und die Nichtchristen

dazu, in ihrem Gesetzgebungsbereich? Das Wort Gottes, das eigene Gewissen oder die Lehre einer kirchlichen Gemeinschaft sind die absolut letzten Kriterien, nach denen wir unser Leben gestalten sollen und dürfen. Gäbe es

einen Paragraphen 160, so gäbe es doch keinen Zwang, ihn anzuwenden.

Eine römisch-katholische Nonne, Jungfrau oder Ehefrau, die von einem bösartigen Idioten geschwängert worden ist und die sich durch die Doktrin ihrer Kirche verpflichtet gefühlt hätte, die Leibesfrucht auszutragen und das Kind nicht bloß zu erziehen, sondern auch dessen ganze spätere Existenz auf ihr Gewissen zu nehmen, wäre daran, nachdem es einen Paragraphen 160 gegeben hätte, nicht gehindert worden.

Ich habe die Frage nicht zu beantworten, ob eine solche Haltung besonders gläubig genannt werden könnte, fest steht auf alle Fälle, daß die meisten Frauen sie nicht nachvollziehen könnten - und ihre Männer wahrscheinlich auch nicht.

Wer aber über die Freiheit, nach seinem eigenen Gewissen und seiner eigenen Ideologie leben zu dürfen, noch verlangt, daß auch andere gegen ihr Gewissen nach seiner ideologischen Pfeife tanzen sollen, der handelt böswillig, unchristlich und töricht zugleich.

Stuttgart WALTER GRESS

Pfarrer i. R.

Die katholischen Moraltheologen stehen auf dem Niveau bösartiger Medizinmänner.

Hannover SIEGFRIED HÜBNER

Hat Herr Professor Stelzenberger den Bergman-Film »Die Jungfrauenquelle« noch nicht gesehen? Sonst könnte Hochwürden vielleicht menschlicher denken!

München GERHARD WIDMANN

Der (scheinbare) Widerspruch zwischen kirchlicher und juristischer Auffassung ließe sich dadurch lösen, daß die Unterbrechung einer aufgezwungenen Schwangerschaft zwar moraltheologisch unzulässig und verboten bleibt, jedoch rechtlich nicht strafbar ist. Denn nicht alles, was moralisch verwerflich ist, ist auch kriminell strafbar. Wer also eine Notzuchts-Abtreibung vornimmt, kann von seinen kirchlichen Behörden, nicht aber von den Strafgerichten zur Verantwortung gezogen werden.

Rodenbetg (Deister) DR. HEINRICH WEBER

Wahrlich, der Herr Minister hat recht mit dem Gefühl, daß die Streichung des Paragraphen 160 eine Erfindung der Männer am grünen Tisch ist. Offenbar haben sie vergessen, nicht erlebt oder sich nicht erzählen lassen, was Tausende von deutschen Frauen beim Einzug der Sieger ins Deutsche Reich erlebten. In jener bösen Zeit war es eine Selbstverständlichkeit, daß jeder deutsche Arzt diesen geschändeten Frauen half, ohne nach Paragraphen zu fragen. Allerdings existierte nach damaligem Recht, das auch wohl heute noch gilt und jetzt abgeschafft werden soll, der Paragraph, der diese Nächstenliebe der Ärzte gegenüber den Geschändeten rechtfertigte.

Wolfach (Baden-Württ.) MARGARETE BEYER

Wann endlich wird die im Gesetz verankerte »Gleichberechtigung« von Mann

und Frau so weit gediehen sein, daß auch in der »Legislative« prozentual entsprechend viele Frauen mitzureden haben, insbesondere dann, wenn es sich um Paragraphen handelt, die hauptsächlich die Frau betreffen.

Pfuhl (Bayern) MARIANNE KIENZLE-ENSLEN

Es ist mir einfach unverständlich, daß evangelische Christen die Abtreibung bei einer Vergewaltigung für richtig halten können, sie aber ablehnen bei unerwünschten unehelichen Kindern, die auch durch Sünde und vielfach noch durch niedrige Gier gezeugt wurden.

Freiburg (Breisgau) L. G. REINER

... außerdem ist die Tatsache, daß katholische Moral per Gesetz den Millionen Andersgläubigen aufgezwungen wird, ein krasser Verstoß gegen das Grundgesetz.

Düsseldorf WERNER GRONWALD

Ist es wirklich schon so weit, daß nur noch päpstliche Enzykliken und katholische Moraltheologen den Inhalt unserer Gesetze bestimmen.

Wuppertal DR. KARL KÜNNE

Man gewinnt den Eindruck, daß dieses Mal die Haltung der Fraktionen bei der Abstimmung über den Paragraphen 160 die Wahlentscheidung vieler Frauen bestimmen wird.

Frankfurt DR. HELGA EINSELE

Wie konnten Sie eine Strafrechtsnovelle soweit kommen lassen, ohne gegen das Verbot der Abtreibung genauso vom Leder zu ziehen wie etwa in der Sache Strauß/Fibag?

Worms (Rhein) ALFRED HOSER

Nicht einmal zehn Schnäpse tun mir so gut wie Ihre Berichte zur Verteidigung unserer Freiheit gegen die Bevormundung durch die katholische Kirche.

Pfullingen (Württ.) RUDOLF BRAUN

SPD-MdL Gross

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