Parallelen?
(Nr. 28/1981, Strafjustiz: Gerhard Mauz zum Urteil im Majdanek-Prozeß)
Die Massenmorde in den Konzentrationslagern und die Unruhen, die den Massenverhaftungen in Nürnberg 1981 vorausgingen, weisen immerhin eine Parallele auf: In beiden Fällen haben die Angeklagten mit ungefähr dem gleichen Strafmaß zu rechnen.
Fazit: Solange mit der nationalsozialistischen Vergangenheit nicht endlich glaubhaft abgerechnet wird, ist es das moralische Recht gerade eines Menachem Begin, sich über dieses Land und seine Repräsentanten zu empören, und verkommt der Abwehrartikel des Rudolf Augstein ("Keinen zweiten Holocaust, bitte!") zu einem reinen Haltet-den-Dieb-Gezeter.
Berlin RAINER LUMMERT
Einige Verbrecher der Nazizeit konnten noch ihren Richtern zugeführt werden, nachdem sie mehr als drei Jahrzehnte lang in unserer Gesellschaft alle Privilegien einer freiheitlichen Demokratie genießen konnten und teilweise noch können.
Liegt die Schuld an der Ungerechtigkeit bei den unschuldigen Opfern?
Das Urteil müßte lauten: »Im Zweifelsfalle für die Opfer.«
München NIKOLAUS M. LEHNER
Der Verlauf des Majdanek-Prozesses und die Argumente seiner Kritiker erinnern mich an die Jahre 1946 bis 1950. Damals wurden zum Beispiel vor dem obersten französischen Militärgericht in Deutschland, dem Tribunal S.9 General in Rastatt, Hunderte von Männern und Frauen von Richtern abgeurteilt, von denen manche keine Juristen waren und einige aus der »Resistance« kamen. Sie urteilten auf Grund eines Gesetzes, das allen rechtsstaatlichen -auch französischen -- Traditionen widersprach, weil es nämlich als Kontrollratsgesetz Nr. 10 ausschließlich für diese Prozesse erlassen und mit rückwirkender Kraft versehen war.
Dieses Gesetz wurde, zumindest in den ersten Jahren, zudem noch in einer Weise angewandt, die weitgehend von politischer Rücksichtnahme auf die Gefühle der Opfer, ihrer Angehörigen und ihrer Freunde bestimmt war. Geflohen waren fast alle Hauptschuldigen.
Eine Reihe von Urteilen mußte deshalb später aufgehoben, abgeändert oder auf dem Wege der Begnadigung gemildert werden. Für die inzwischen Hingerichteten kamen diese Maßnahmen zu spät: So wurde -- ich wiederhole: vor allem in den ersten Jahren -aus Recht oft Unrecht und aus Vergeltung an Schuldigen oft Rache an teilweise Unschuldigen.
Ich war zu Beginn dieser Prozesse, zu denen ich als Offizialverteidigerin abgeordnet war, 23 Jahre alt. Unsere Generation war zutiefst erschüttert über Ausmaß und Schwere der begangenen Verbrechen. Wir waren aber auch enttäuscht und ernüchtert über diese Art der Durchführung der Prozesse der Sieger gegen die Besiegten und wir waren verzweifelt darüber, daß sich der Wunsch nach Vergeltung begangenen Unrechts so häufig als stärker erwies denn der Wille zur Wiederbelebung rechtsstaatlicher Grundsätze, auf den uns die Siegermächte hoffen hießen.
Deshalb: lieber nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ein Freispruch aus Mangel an Beweisen als »Gefälligkeitsurteile« aus politischer Rücksichtnahme.
Hamburg DR. HELGA STÖDTER Rechtsanwältin
Nicht schweigen kann ich über die milden Urteile im Majdanek-Prozeß und auch nicht über die eiskalte und lapidare Berichterstattung im SPIEGEL. Im Namen der Gequälten, Geschlagenen, Erschossenen, Ermordeten und der Verbrannten erhebe ich jetzt meine Stimme.
Damals, 1943, konnte ich es nicht, als ich Augenzeuge war, als man den Müttern ihre Kinder entriß und auf Lastwagen warf. Ich konnte nicht aufschreien wie seinerzeits der Gekreuzigte: »Eli, eli lama asabthani« (Gott warum hast Du mich verlassen), sondern habe mir die Lippen blutig gebissen.
Und als ich etwas später den süßlichen Rauch aus den Kaminen der Krematorien verspürte und man mich aufklärte, welch Entsetzliches dort geschah, konnte ich wiederum nur ohnmächtig auf die Lippen beißen.
Als Schöffe beim Frankfurter Amtsgericht kann ich es jetzt nicht mehr mit S.10 meinem Gewissen vereinbaren, Recht zu sprechen.
Wie kann ich denn einen kleinen Missetäter oder Zitronendieb zu Gefängnis verurteilen, wenn Mord oder Mittäterschaft daran mit Milde geahndet wird? Ist dies nicht eine Verhöhnung der Opfer?
Nach welchen Kriterien sollen denn angeklagte Demonstranten, Hausbesetzer oder Radikalinskis verurteilt werden, wenn Majdanek ein Paradebeispiel für »Milde« ist.
Aus diesen Gründen habe ich das Gericht ersucht, mich von meiner Aufgabe als Schöffe zu entbinden.
Frankfurt ADOLF DIAMANT