VERLAGE Paßt alles rein
Die Herren, die im Auftrage ihrer Unternehmen beim Bundeskartellamt vorsprachen, waren überaus bescheiden. Ein Zusammenschluß der beiden Pressehäuser, so beteuerten die Unterhändler im September, sei ja nun wirklich keine so große Sache.
Aber das Märchen, zwei Kraftmeier würden sich in einen Schlumpf verwandeln, nahm ihnen keiner ab. Donnerstag letzter Woche untersagte das Berliner Amt den Verlagshäusern Axel Springer und Franz Burda, sich zu vereinigen.
Gescheitert war damit die größte Fusion auf dem deutschen Pressemarkt -ein Machtblock von beträchtlichem ökonomischen und gesellschaftlichen Gewicht. Doch der Wille der beiden Verleger, miteinander zu gehen, scheint ungebrochen.
Eine Beteiligung Burdas mit zunächst 26, später weiteren 25 Prozent bei Springer steht zur Debatte. Und für das Kartellamt ist damit das freie Spiel der Kräfte auf dem Medienmarkt in Gefahr; ein solcher Verbund stütze nicht etwa zwei schwächere Konkurrenten, sondern mache, im Gegenteil, zwei jetzt schon starke Unternehmen noch stärker. Zu erwarten sei ein neues »Oligopol«, eine Vormacht auf den Teilmärkten von Zeitschriften und Pressevertrieb, Werbeanzeigen und Druck.
Der Versuch der Chefunterhändler, des Springer-Generalbevollmächtigten S.136 Christian Kracht und Dr. phil. Hubert Burdas, jüngster Sohn des badischen Verlegers, im September ein Bild von mittlerem Format darzubieten, mußte mißlingen: Axel Springer besitzt den größten westdeutschen Pressekonzern mit »Bild« und »Welt«, »BamS« und »WamS« sowie auflagenstarken Regionalblättern und Zeitschriften, Burda ist ein finanzkräftiges Familienunternehmen mit der »Bunten« im Rücken. Gemeinsamer Jahresumsatz: über drei Milliarden Mark.
Schon beim ersten Teilgeschäft, entschied die Behörde, werde ein unzulässiges Kartell herauskommen. Denn von Anfang an würden die Burdas mit ihren 26 Prozent bei Springer mitreden, einer Burda-Springer-KG wäre es möglich, kleinere Wettbewerber massiv zu benachteiligen. In Zahlen:
* 60 Prozent aller Einnahmen für Programmzeitschriften, Folge der Kopplung von »Bild + Funk« (Burda) mit »Hörzu« und »Funk Uhr« (Springer);
* 800 Millionen Mark, knapp ein Viertel vom Branchenumsatz, beim Geschäft mit Werbeanzeigen in Programm- und Publikumszeitschriften;
* ein Umsatz-Fünftel beim Tiefdruck von Zeitschriften, somit »marktbeherrschend« wie die Bertelsmann AG, die knapp darüberliegt;
( Dabei sind lediglich ) ( Tiefdruckleistungen für Zeitschriften ) ( fremder Unternehmen ("Lohndruck") ) ( berücksichtigt, nicht konzerninterne ) ( Druckumsätze. )
* rund ein Drittel aller Einnahmen beim Laden- und Kioskvertrieb von Presseprodukten, 1,5 von 4,5 Milliarden Mark im Jahr; die Hälfte der zehn umsatzstärksten Objekte würde Burda/Springer gehören.
Für seine Produkte könne der Superkonzern, wie die Kartellbeamten meinen, seiner Marktstärke wegen bessere Vertriebskonditionen beim Pressegroßhandel herausholen, als der Konkurrenz eingeräumt würden.
Daß sie »alle gesetzlichen Mittel ausschöpfen« wollen, etwa mit einer Klage beim Berliner Kammergericht, ist für die abgewiesenen Verleger schon ausgemacht. Eine auch für das Kartellamt unbedenkliche Minderheitsbeteiligung -- 24,9 Prozent für Burdas Verwaltungs-KG an Axel Springers Holding -- ist zumindest für Axel Springer ohne Reiz. Denn dem 69jährigen Presseherrn, der im eigenen Hause keinen Nachfolger sieht, ist weniger an Kapital gelegen als an einem angemessenen Umgang mit seinem publizistischen Erbe.
Bliebe noch ein Antrag an den Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff. Der Minister könnte die Fusion doch noch genehmigen, wenn »der Zusammenschluß durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist« -- dann beispielsweise, wenn der Einstieg eines ausländischen Unternehmens beim größten Pressekonzern des Landes droht.
Wie gerufen meldete sich schon ein Auswärtiger bei Springer, einer, der mit Härte und Steuertricks einen Mischkonzern hochgezogen hat: der englische Industrielle Roland W. Rowland, mit Minen und Plantagen in Afrika zu Geld gekommen, inzwischen auch Eigner des »Observer«.
Rowland, gefragt, ob sein Lonrho-Konzern auch Springer kaufen wolle: »Da paßt alles rein.« Krachts Ablehnung auf das Angebot des Briten, in Burdas Kaufvertrag zu gleichen Konditionen einzusteigen, klang lediglich hinhaltend: »Nach zwei Seiten gleichzeitig zu verhandeln verbietet der Anstand.«
Derart beschieden, fuhren Rowland-Beauftragte gleich zum Bundeskartellamt weiter und wollten wissen, ob es für ihr Haus, auf dem deutschen Pressemarkt bisher nicht tätig, im Falle Springer kartellrechtliche Hürden gebe.
Die Antwort: nein.
S.136Dabei sind lediglich Tiefdruckleistungen für Zeitschriften fremderUnternehmen ("Lohndruck") berücksichtigt, nicht konzerninterneDruckumsätze.*