PERSONALPROBLEM - DER SPIEGEL
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Briefe

PERSONALPROBLEM
• aus DER SPIEGEL 17/1967
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(Nr. 14/1967, Bonn und Nr. 16/1967, Briefe)

Zu Ihrem Artikel »Bier und Schnaps« und zu der Leserzuschrift »Trinksitten« möchte ich folgendes bemerken:

1. Ich habe mich im März 1966 gegen meinen Vorgesetzten bogen beim Bundestagspräsidenten beschwert, weil ich mich von Hoogen ungerecht behandelt fühlte. Die »Trinksitten« stellen lediglich einen Punkt in meiner Beschwerde dar. Leider wird nur diese Tatsache in Publikationen besonders herausgestellt. Auch die unsachlichen und boshaften Ausführungen des persönlichen Referenten des Wehrbeauftragten, Regierungsrat Volz, in seinem Leserbrief bewegen sich in der gleichen Richtung. Volz wird Gelegenheit erhalten, als Zeuge hierüber auszusagen. Es bleibt daher abzuwarten, ob er unter Eid die Wahrheit in gleicher Weise verdreht. Ich selbst lehne es ab, mich im gegenwärtigen Zeitpunkt zum konkreten Sachverhalt meiner Beschwerde öffentlich zu äußern.

2. Der Bundestagspräsident hat meine schriftliche Beschwerde mit Bescheid vom 24. Juni 1966 zurückgewiesen. Vor dieser Entscheidung hatte Hoogen Gelegenheit gehabt, zu meinen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Ich hingegen wurde vor der für mich so schwerwiegenden Entscheidung weder mündlich noch schriftlich gehört noch wurde mir das Recht eingeräumt, meine Behauptungen über Hoogen unter Beweis zu stellen. Diese Tatsache hinderte jedoch die Presse- und Informationsstelle des Deutschen Bundestages in ihrer Mitteilung an die Presse vom 12. August 1966 nicht, festzustellen: »Da Dr. Lochbrunner einen Nachweis für seine Behauptungen nicht erbracht hat, wurde eine Disziplinaruntersuchung gegen ihn eingeleitet.«

3. Diese rechtlich nicht haltbare Beschwerdeentscheidung bildete die Grundlage für das Disziplinarverfahren. Am 25. Juni 1966 leitete der Bundestagspräsident das förmliche Disziplinarverfahren gegen mich mit der pauschalen Begründung ein: »Sie haben den Wehrbeauftragten in gröblicher Weise beleidigt und verächtlich gemacht.«

4. Hoogen fühlte sich durch Behauptungen, die ich gegen ihn in der Beschwerdeschrift aufgestellt habe, beleidigt. Im August 1966 stellte er deshalb gegen mich bei der Bonner Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen Verleumdung und übler Nachrede. Ferner wies er meine Behauptungen, die,

ohne mein Zutun, in einer Illustrierten erschienen sind, am 16. August 1966 öffentlich zurück. Im Januar 1967 hat Hoogen seinen Strafantrag mit der Begründung zurückgenommen, daß das laufende Disziplinarverfahren gegen Regierungsdirektor Dr. Lochbrunner besser als ein Strafverfahren geeignet sei, eine Klärung herbeizuführen. Hierzu stelle ich ausdrücklich fest, ein gewissenhafter Vorgesetzter trifft diese Überlegungen, ehe er sich zu einem so folgenschweren Strafantrag entschließt und nicht erst fünf Monate nachher unter dem Druck der im Disziplinarverfahren angetretenen Beweise. Ferner hätte es ihm die Fürsorgepflicht geboten erscheinen lassen müssen, die Rücknahme des Strafantrages in der gleichen Art und Weise der Öffentlichkeit zu unterbreiten, wie er es seinerzeit bei Stellung des Strafantrages nicht versäumt hat, zu tun.

5. Durch die Presseerklärung, die Hoogen am 16. August 1966 veröffentlicht hat, fühlte ich mich in meiner Ehre schwer verletzt. Aus diesem Grunde habe ich bei der Bonner Staatsanwaltschaft im November 1966 gegen Hoogen Strafantrag wegen Verleumdung und übler Nachrede gestellt. Diesen Strafantrag halte ich aufrecht. Bad Godesberg

DR. FRANZ XAVER LOCHBRUNNER

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