BREMEN Pleite mit Borgward
Im großen Schwurgerichtssaal des Bremer Landgerichts zerschlug sich am Sonnabend vorletzter Woche die Hoffnung der Weser-Stadtväter, die Pleite der staatseigenen Borgward-Werke wenigstens mit einem Achtungserfolg zu beschließen. Nachdem die Carl F. W. Borgward GmbH und die Goliath-Werke GmbH bereits vor Wochen den Konkurs hatten müssen, ging nunmehr auch das letzte Unternehmen der Borgward-Gruppe, die Lloyd Motoren Werke GmbH, in Konkurs.
Der Versuch der Bremischen Landesväter, dem Unternehmen den optisch günstigeren und vor allem weniger anrüchigen Vergleich zu bescheren, scheiterte am Veto der Gläubiger. Als der Vergleichsrichter Dr. Waldemar Peters nach zehnstündiger Sitzung gegen 18 Uhr abstimmen ließ, fehlten 34 504,73 Mark an der notwendigen Vergleichsmehrheit von 80 Prozent der stimmberechtigten Forderungen. Bei insgesamt 24,33 Millionen stimmberechtigter Forderungen entschieden sich die Inhaber von 19,43 Millionen für den Vergleich, das sind 79,86 Prozent. Vom rettenden Ufer trennten den Bremer Staat 0,14 Prozent.
Dieses Abstimmungsergebnis ist für den Alleingesellschafter der Borgward-Gruppe, die Freie Hansestadt Bremen, nicht allein aus Gründen der Pleite-Optik fatal. Weit unangenehmer ist die Tatsache, daß nunmehr auch die Lloyd-Gläubiger im Konkurs die Möglichkeit haben, gegen das Land Bremen im Prozeßwege vorzugehen. Hingegen hätten sie nach Annahme des Vergleichs auf dieses Rechtsmittel verzichten müssen*.
Die prozessuale Verfolgung der Gläubigeransprüche gegen den Unterweser-Kleinstaat war denn auch das einzige Motiv der Konkurs-Befürworter, an ihrer Spitze die Anwälte von Mannesmann, der Quandt-Gruppe und der Deutschen Edelstahlwerke.
In nächtelangen Sitzungen haben die Gläubigerausschüsse der drei Borgward-Unternehmen die Geschäftsführung der Bremer Landesväter mittlerweile bis zur letzten Aktennotiz durchleuchtet. Sie stießen dabei auf so viele Fehler und Versäumnisse, daß Schadenersatzprozesse gegen das Land Bremen in mehrfacher Hinsicht Erfolg versprechen.
Die Anwälte werfen den Bremer Staats-Industriellen neben vielem anderen vor:
- Amtspflichtverletzungen hanseatischer Beamter,
- unrechtmäßige Entnahmen aus dem
Vermögen der drei GmbH-Firmen,
- Nichteinhaltung von Verpflichtungen
aus dem zwischen den Borgward-Unternehmen bestehenden Organvertrag und
- schuldhafte Manipulationen bei der
Gründung einer Auffanggesellschaft, der Borgward-Werke AG.
Die staatseigene Bremer Gesellschaft für Wirtschaft und Arbeit AG hatte der Carl F. W. Borgward GmbH - sie fungierte als Muttergesellschaft von Lloyd und Goliath - einen Kredit über 30 Millionen Mark gegeben. Für zehn Millionen Mark dieses Kredits setzten Bremens Stadtväter die Lloyd-Werke als Mithafter ein und ließen sich 1500 Lloyd-Fahrzeuge als Sicherheit übereignen, obwohl die Firma Lloyd den entsprechenden Darlehnsbetrag niemals erhalten hatte.
Dieses Vorgehen des staatlichen Alleingesellschafters bei der Haftungsverteilung war ein unzulässiger Eingriff in das Lloyd-Vermögen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt diese Manipulation einer ungerechtfertigten Entnahme durch den Gesellschafter gleich, die sogar unter Strafe gestellt ist. Nach den Paragraphen 30 und 31 des GmbHGesetzes ist es den Gesellschaftern einer GmbH mit Rücksicht auf die Interessen der Gläubiger verboten, das Stammkapital der Firma anzutasten.
Verstößt ein Gesellschafter gegen diese Bestimmung, indem er Vermögensteile ohne gleichwertige finanzielle Gegenleistung aussondert, macht er sich der Untreue schuldig.
Konsequenterweise wollen die Gläubiger den Bremer Staat nunmehr zwingen, seine Zehn-Millionen-Forderung gegenüber Lloyd fallenzulassen.
Nicht weniger fragwürdig war das Vorgehen des Bremer Borgward-Gesellschafters in einem anderen Fall. So hatte sich der hanseatische Finanzsenator Dr. Nolting-Hauff am 4. Februar dieses Jahres, als der Konzerngründer Carl Borgward sein gesamtes Firmenvermögen auf das Land Bremen übertragen mußte, bereit erklärt, eine Lastenausgleichsabgabe des alten Herrn Borgward in Höhe von 9,12 Millionen Mark auf Staatskosten abzudecken.
Anstatt nun dieser Verpflichtung nachzukommen und den Betrag aus der Staatskasse zu zahlen, lastete Nolting-Hauff diese 9,12 Millionen Mark rechtswidrig der staatseigenen Carl F. W. Borgward GmbH an. Auch diese Manipulation gilt, da sie das Stammkapital der Borgward-Gesellschaft zum Schaden der Gläubiger antastete, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als unzulässige - und überdies strafbare - Entnahme. Die Gläubiger wollen das Land nunmehr zwingen, den ungerechtfertigt aus der Borgward-Kasse entnommenen Betrag zurückzuerstatten.
Es ist ein entscheidender Vorteil des Konkursverfahrens, daß die Gläubiger bei allen Prozessen, die wegen der ungerechtfertigten Erleichterung der Borgward-Kasse durch den Bremer Senat bevorstehen, nicht selbst den beschwerlichen und kostspieligen Klageweg beschreiten müssen. Vielmehr sind die vier gerichtlich bestellten Konkursverwalter der Borgward-Gruppe kraft Amtes gezwungen, das Land Bremen zu verklagen, wenn ihnen ein solches Verfahren aussichtsreich erscheint. Andernfalls machen sie sich selbst gegenüber den Gläubigern haftbar.
Den staatlichen Borgward-Sanierern dürften indes noch weitere Förderungen über den Kopf kommen, die durchaus zu einer Gesamt-Insolvenz des Landes Bremen führen könnten. Im Jahre 1954 hatte der Firmengründer Carl Borgward über die ihm allein gehörende Holding-Gesellschaft Dr. Carl F. W. Borgward, die sogenannte Doktor-Holding, einen Organvertrag mit den Tochtergesellschaften geschlossen, der den Gewinn- und Verlustausgleich innerhalb des Konzerns vorsah. Danach verpflichtete sich Carl Borgward, alle Verluste einzelner Konzernfirmen zu übernehmen.
In einem internen Gutachten haben die Gläubigervertreter bereits darauf hingewiesen, daß die im Paragraphen 5 des Organvertrages festgelegte Übernahme aller Schulden durch den Konzerngründer Carl Borgward auf das Land Bremen übergegangen sei. Entsprechend den Bestimmungen des Organvertrages müsse das Land Bremen, so-heißt-es in dem Gutachten, alle bisher aufgelaufenen Verluste, einschließlich der bei der Liquidation anfallenden, aus der eigenen Schatulle abdecken.
Sollten die Gläubiger mit dieser Ansicht vor Gericht durchdringen, wird-Finanzsenator Nolting-Hauff bereits für das Geschäftsjahr 1960 mehr als 43 Millionen Mark aus dem schlappen Bremer Staatssäckel -herauspressen müssen. Die Organverbindlichkeiten - für das Jahr 1961 sind noch nicht zu übersehen. Unter Umständen muß das Land Bremen alle Gläubiger der Borgward GmbH zu 100 Prozent befriedigen. Dazu wären mindestens 60 Millionen Mark notwendig.
Es ist bei allem wirtschaftlichen Unvermögen das Pech der Bremer- Industrie-Amateure, daß sie in nahezu jedes der vom Gesetzgeber aufgestellten Fettnäpfchen tappten. So ist es nicht verwunderlich, daß sich der Bremer Staat schon heute auf einen weiteren finanziellen Aderlaß einstellen muß. Die am 10. Februar vom Land Bremen mit 50 Millionen Mark- Grundkapital gegründete Borgward-Werke AG, die den in Not geratenen GmbH-Firmen Abstützdienste leisten sollte, ist mittlerweile ebenfalls in den Pleitesog geraten: Das Unternehmen mußte Konkurs .
Überdies meldete der zum Konkursverwalter der Borgward AG bestellte Bremer Rechtsanwalt Dr. Günther Mattfeldt erhebliche Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der AG-Gründung an. Die beamteten Firmengründer hatten vor dem Registergericht erklärt, das eingezahlte Grundkapital stehe zur freien Verfügung des Vorstandes, wie es der Paragraph 39 des Aktiengesetzes vorschreibt.
Tatsächlich jedoch war dieses Kapital von Anfang an zweckgebunden. Es wurde der AG mit dem alleinigen Zweck ausgezahlt, den Betrag als Darlehen an die Carl F. W. Borgward GmbH. weiterzuleiten. Das Geld wurde mithin an der Aktiengesellschaft vorbeigezahlt. Dieses Vorgehen ist indes mit den Schutzbestimmungen des Aktiengesetzes unvereinbar.
Mithin käme, so Mattfeldt, nach Paragraph 39 des Aktiengesetzes die sogenannte. Gründerhaftung in Betracht, wonach das Land Bremen als Gründer für alle Schäden, die sich aus der Gründung- der Aktiengesellschaft ergeben hätten, aufkommen müsse. Die Gläubiger haben bislang Forderungen in Höhe von 117,3 Millionen Mark gegen die Borgward AG geltend gemacht.
Demnächst wird Konkursverwalter
Mattfeldt das Land Bremen auf Erstattung des fehlerhaft verwendeten Grundkapitals verklagen. (Mattfeldt: »Alle Wege führen nach Bremen.") Da die Borgward AG unter schuldhafter Mitwirkung der Gründer ihr ursprüngliches Kapital in Höhe von 50 Millionen Mark verloren hat, soll Bremens Finanzsenator Nolting-Hauff, so will es Mattfeldt, nochmals 50 Millionen Mark in die Kasse der Aktiengesellschaft einzahlen.
Insgesamt rechnet Bremens Amtsgerichtspräsident Peters mit Gesamtforderungen gegen das Land Bremen in Höhe von gut einer halben Milliarde Mark. Diese Summe entspricht genau der Höhe des bremischen Jahresetats.
* Die Vergleichsgläubiger haben nach Befriedigung von 35 Prozent ihrer ausstehenden Forderungen (gesetzliche Mindestquote) keinerlei weitere Ansprüche gegen den Vergleichsschuldner. Im Konkurs hingegen bleibt der Anspruch auf Befriedigung aller Verbindlichkeiten auch nach Abschluß des Verfahrens in vollem Umfang bestehen.
Bremens Finanzsenator Nolting-Hauff
50 Millionen vorbeigezahlt
Bremer Lloyd-Werke: 1500 Autos abgezweigt