Parlamente Prächtiger Laden
Zuerst hielt Wilfried Krahwinkel, 37, Vorstandsmitglied des Bundes der Steuerzahler in Baden-Württemberg, seine Prüfarbeit für bare Routine. Dann kam er ins Staunen.
Weil die Bonner Regierung vor der Jahreswende eine Kürzung der Altersversorgung für Minister und Bundestagsabgeordnete angekündigt hatte, sah Krahwinkel zum Vergleich die Vorschriften in Baden-Württemberg durch. Sein Fazit: »In keinem anderen Bundesland und schon gar nicht beim Bund können die Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre so schnell ihr Höchstruhegehalt erreichen.«
Nach dem baden-württembergischen Ministergesetz, das sich die seit 1972 allein regierende CDU zuletzt 1976 und 1978 zurechtgeschnitten hatte, bekommt ein Stuttgarter Minister, bei nur vier Jahren Kabinettszugehörigkeit schon 50 Prozent des Amtsgehalts und der Wohnungsentschädigung - nach derzeitigem Stand monatlich 7509,60 Mark.
Ein Bonner Minister kann nach vier Jahren Regierungsjob nur 35 Prozent des Amtsgehalts sowie des Ortszuschlags beanspruchen, das wären derzeit 7008,96 Mark. Und während ein Bundesminister die mögliche Höchstversorgung von 75 Prozent der Bezüge erst nach 18 Jahren Amtszeit kassieren kann, schafft das ein Minister im Südwesten schon nach neun Jahren. Dies sei, resümiert Krahwinkel, »eindeutig die günstigste Regelung« in der Bundesrepublik.
Der christdemokratische Ministerpräsident Lothar Späth, 52, und fünf seiner Minister, mehr als die Hälfte des Landeskabinetts, haben die monatliche Höchstversorgung bereits erreicht, die heute 11 264,40 Mark betragen würde.
Von solchen Privilegien können die Bonner Amtskollegen nur träumen. Sie werden künftig nach Änderung des Bundesministergesetzes sogar noch schlechter gestellt: Nach vier Amtsjahren sollen sie lediglich 29 statt bisher 35 Prozent ihrer Bezüge erreichen können. Und die höchstmögliche Pension wird dann erst nach einer Amtszeit von 22 Jahren fällig - das schafft allenfalls Außenminister Hans-Dietrich Genscher, 62, der seit 1969 ununterbrochen dem Bundeskabinett angehört. * Nach der Regierungsbildung im Juni 1988; ausgeschieden ist inzwischen Wirtschaftsminister Martin Herzog (1. v. l.)
Der Steuerzahler-Bund fordert nun, die Bevorzugung der Süd-Minister dringend durch eine Gesetzesänderung zu beenden. Doch Späths Staatskanzlei wiegelt ab: »Das drängt nicht.« Der Regierung Späth kommt zustatten, daß sich auch der Landtag, in dem die CDU seit bald 18 Jahren eine absolute Mehrheit hat, längst zu einem prächtigen Selbstbedienungsladen entwickelt hat.
Der spektakuläre Rollgriff in die Diätenkasse hat zwar in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz (SPIEGEL 43/1989) oder Hessen (SPIEGEL 26/1988) republikweit Aufsehen erregt. Doch im Ländle gibt es kaum Ärger, wenn sich die Abgeordneten ihre Bezüge großzügig erhöhen. Die Oppositionsparteien SPD und FDP kassieren gern mit, nur die Grünen protestieren regelmäßig - und vergebens.
Nachdem sich das baden-württembergische Parlament ab August 1988, nur wenige Monate nach der Landtagswahl, drei Prozent Diätenaufschlag zugebilligt hatte, folgte bereits im Oktober 1989 der nächste Schub - die Abgeordneten lifteten ihre Bezüge auf nun 6017 Mark monatlich. Zusätzlich gönnten sich die 125 Volksvertreter eine Aufbesserung der Kostenpauschale um 3,2 Prozent auf 1620 Mark und eine um zwei Prozent erhöhte Tagesgeldpauschale von 655 Mark. »Wegen drastischer Benzinpreiserhöhungen« wurde auch die Reisekostenpauschale um sechs Prozent angehoben, sie liegt jetzt gestaffelt zwischen 600 und 1200 Mark monatlich.
Landtagspräsident Erich Schneider verteidigt die Aufbesserung: »Angesichts der Einkommensverbesserungen in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst und mit Rücksicht auf den Preisanstieg müssen auch die Einkommen der Landtagsabgeordneten entsprechend angepaßt werden.«
Schneider wies auch auf die Steigerung der »Verzehrkosten in Gaststätten« (um zwei Prozent) hin sowie auf den Verdienst von Arbeitern und Angestellten - als ob Diäten generell mit Arbeitseinkommen gleichgesetzt werden könnten.
Solche Parallelen erscheinen gerade in Baden-Württemberg unpassend. Die Volksvertretung ist »der bisher schlimmste Beamten-Landtag« (Bund der Steuerzahler): 59 Prozent der 125 Abgeordneten gehören dem öffentlichen Dienst an, unter den 74 Staatsdienern sind allein 27 Lehrer. Auch die anderen Parlamentarier, meist Gewerkschafter, Selbständige und Bürgermeister, müssen nicht darben. Vor allem Kommunalbedienstete haben ausgesorgt: Sie dürfen, südwestliche Spezialität, zugleich Landtagsabgeordnete sein und doppelt kassieren.
Zudem macht sich der Stuttgarter Landtag nicht gerade als besonders fleißiges Parlament bemerkbar, wenn er über drängende Probleme wie die »Verbesserung der Landesstraße zwischen Bopfingen und Neresheim« (Kleine Anfrage der SPD, Drucksache 10/2342) berät. Voriges Jahr erschienen die Parlamentarier nur zu zehn Plenarwochen.
In einer der wenigen jährlichen Sitzungen hatten sich die Stuttgarter Landtagsabgeordneten auch schon früher eine angemessene Altersentschädigung gegönnt: Sie wird nach nur achtjähriger Parlamentszugehörigkeit mit 35 Prozent der Diäten fällig und erhöht sich für jedes weitere Abgeordnetenjahr um fünf Prozent; die Endstufe wird nach 16 Jahren Mandatsdauer erreicht.
Für Bundestagsabgeordnete galten bisher gleiche Fristen. Doch soll künftig die Höchstversorgung erst nach 18 und nicht nach 16 Parlamentsjahren ausbezahlt werden. »Es ist deshalb angebracht«, meint der Bund der Steuerzahler, »daß sich die baden-württembergischen Landtagsabgeordneten diesem Reformvorhaben anschließen.«
Doch die Stuttgarter Volksvertreter wollen standhaft bleiben, auch beim Sterbegeld, das ganz dem schwäbischen Versorgungs- und Vorsorgedenken entspricht. Daß in anderen Parlamenten, so in West-Berlin, das Sterbegeld für Abgeordnete bereits abgeschafft wurde, stört die Südwest-Parlamentarier nicht.
In Baden-Württemberg erhalten die Hinterbliebenen verblichener Volksvertreter weiterhin zwei »Grundentschädigungen«, das sind mehr als 12 000 Mark Sterbegeld. Über mögliche Änderungen soll, wenn überhaupt, erst im Sommer geredet werden: Dann wird die nächste Diätenerhöhung bewilligt.