Präsentkorb vom Sultan
Wer in Italien wissen will, was ein Parlamentarier besitzt und wer ihn im Wahlkampf unterstützt, der muss nur in die römische Via Ufficio del Vicario Nummer 21 gehen. In dem Gebäude gleich neben dem Parlament liegen im 2. Stock die Einkommens- und Vermögenserklärungen italienischer Politiker aus.
Spaltenlang ist dort etwa der Aktienbesitz des italienischen Premiers Silvio Berlusconi aufgelistet. Auch über die fünf Mailänder Eigentumswohnungen des regierenden Medienmoguls, die Marken seiner vier Autos und die Namen seiner Yachten kann sich der interessierte Besucher informieren. Selbst Berlusconis Steuererklärung ist dort zu besichtigen: Unter der Nummer BRLSLV36P29 F 205 W nannte der Ministerpräsident dem Fiskus für das vergangene Jahr Einkünfte von 16 717 250 000 Lire - etwa 8,6 Millionen Euro.
Wie der mächtigste und reichste Mann Italiens sind alle Parlamentarier in Rom seit 1982 gesetzlich verpflichtet, ihre Steuererklärungen offen zu legen sowie über ihre Vermögensverhältnisse und finanziellen Abhängigkeiten Auskunft zu geben.
So viel Transparenz ist in Europa die Ausnahme. Vor allem verglichen mit den USA, wo sich die Abgeordneten an strikte Regeln halten müssen, sind die Vorschriften in Europa beim Umgang mit Nebenjobs und den Gefälligkeiten von Lobbyisten eher lax.
In Belgien, Luxemburg und den Niederlanden müssen Nebentätigkeiten etwa als Lobbyist nicht öffentlich gemacht werden. Vom Zuverdienst französischer Abgeordneter in einer Privatfirma erfährt allenfalls der Fiskus, Posten in staatlichen Unternehmen sind jedoch - mit einigen Ausnahmen - verboten. In Schweden sollen zusätzliche Einnahmen der Parlamentarier zwar in einem besonderen Register vermerkt werden, aber die Teilnahme ist freiwillig.
Ganz ungezügelt bleiben die Volksvertreter allerdings auch hier nicht: Weil Steuererklärungen in Schweden ohnehin öffentlich sind, können Interessierte über das Steuergebaren eines Politikers - wie über das eines jeden anderen Bürgers - bei den Finanzbehörden jederzeit detaillierte Auskünfte einholen.
In Frankreich ist es Politikern und Parteien seit 1995 verboten, Spenden von Unternehmen, Verbänden und Vereinen anzunehmen. Privatleute dürfen nicht mehr als 4600 Euro für den Wahlkampf spendieren. Ein Parlamentsgremium mit dem schönen Namen »Kommission für die finanzielle Transparenz des politischen Lebens« soll zudem den Erwerbstrieb französischer Parlamentarier kontrollieren. Am Anfang und am Ende ihres Mandats müssen die Abgeordneten eine Vermögensliste hinterlegen.
Vom Schmuck bis zur Lebensversicherung, vom Immobilienbesitz bis zu wertvollen Möbeln muss alles penibel aufgeführt sein. Der Öffentlichkeit bleiben die Angaben, die ein Notar oder die Bank beglaubigen muss, allerdings verborgen.
In Belgien und den Niederlanden können Parlamentierer maximal eine Lobbytätigkeit oder ein Aufsichtsratsmandat annehmen. Reicher werden belgische und niederländische Politiker durch diese Mehrarbeit nur bedingt: In Holland werden die Nebeneinkünfte vollständig auf die Diäten angerechnet. In Belgien gibt es Abzüge, wenn das Zusatzeinkommen die Hälfte dessen übersteigt, was der Abgeordnete an Diäten verdient.
Lediglich an Luxemburg scheinen all die Debatten um Korruption und Lobbyismus spurlos vorübergegangen zu sein. Der Mini-Staat kennt weder Publikations-
noch Anrechnungspflichten. Ein sozialistischer Abgeordneter, der jahrelang freiwillig seine Steuererklärung beim Parlamentspräsidium hinterlegte, wurde als »gläserner Herr« verspottet. Der Mann blieb - wen wundert''s - ein Einzelgänger.
Ganz so düster sind die Verhältnisse im Europäischen Parlament nicht. Aber auch die EU-Volksvertreter halten sich, wenn es um das eigene Portemonnaie geht, gern zurück. Als das Präsidium des EU-Parlaments im letzten Jahr beschloss, alle Mitglieder sollten im Internet unter www.europarl.eu.int über ihre Finanzen Auskunft geben, war das manchen zu viel der Transparenz. Von den 99 deutschen Vertretern etwa machen viele keine Angaben. Und wer sich doch dazu durchgerungen hat, belässt es oft bei einem dürren »gelegentliche Vortragstätigkeit«, »Veröffentlichung« oder Mitglied im »Aufsichtsrat der Raiffeisen Hauptgenossenschaft«. Angaben über die Bezahlung? Fehlanzeige.
Da bekommt, wer die Website des britischen Unterhauses anklickt, mehr geboten. Etwa das Bekenntnis von Premierminister Tony Blair, in den Weihnachtsferien 2001 mit seiner Familie sechs Nächte im ägyptischen Scharm al-Scheich verbracht zu haben - auf Einladung der dortigen Regierung. Zum Dank, so Blair, habe er für wohltätige Zwecke gespendet.
Wie der Premier müssen alle Unterhausmitglieder seit 1974 ihre pekuniären oder sonstigen Zuwendungen veröffentlichen. Der konservative Oppositionsführer Iain Duncan Smith meldet, dass seiner Frau Kleider für offizielle Anlässe geliehen wurden. Parteifreund William Hague bekennt, dass der Sultan von Brunei ihn zu Weihnachten mit einem Präsentkorb beglückt habe.
Säße Hague im US-Parlament, könnte ihm die Gabe des Sultans Schwierigkeiten bereiten. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten müssen Parlamentarier nämlich nicht nur ihr Einkommen und ihr gesamtes Vermögen offen legen, auch die Annahme von Geschenken ist streng reglementiert. Penibel wird in einer Benimmfibel aufgelistet, was unter Korruptionsverdacht steht - vom Gefälligkeitsdarlehen bis zur Einladung zum kostenlosen Golfspiel ist alles dabei. Die dienstlich erworbenen Flugmeilen allerdings dürfen US-Abgeordnete privat verfliegen. KAREN ANDRESEN,
HANS-JÜRGEN SCHLAMP, SYLVIA SCHREIBER
* Am 27. Dezember vor der Großen Pyramide in Giseh.