PREISBINDUNG
(Nr. 18/1954, Deutschland)
... der Amoklauf von Professor Meyer, Bonn, gegen marktwirtschaftliche Preisbindungen (SPIEGEL 18/1954, Seite 14/15, »Preisbindung - Rabatte verboten") zeigt, daß hier ein Problem nicht völlig zu Ende gedacht wurde. Nicht nur für einige Warengruppen gibt es Preisbindungen, vielmehr noch für fast alle menschlichen Arbeitsleistungen, nämlich in Form von Tarifen bis zu den letzten Gebührenordnungen. Genau wie die Ware ist auch jede Arbeit eine entgeltbedürftige Leistung. Wer also den schrankenlosen Wettbewerb im Warenverkehr will, kann ihn auch in der Frage der Arbeitsentgelte nicht ablehnen. Keinem Unternehmer können Lohntarife aufgezwungen werden, wenn er selbst dem schrankenlosen Wettbewerb ausgeliefert ist. Ob die Bindungen beiderseitig gerechtfertigt sind, das nachzuprüfen und bis zu einem gewissen Grade zu überwachen, kann Inhalt einer weitschauenden Wirtschaftspolitik sein. Wer solche Grundsatzfragen aber einseitig anfassen will, wird Dämme einreißen, die zu allererst in der Tarifpolitik denjenigen beschützt haben, um dessen Wohl es hier schließlich geht, nämlich den Verbraucher. Wer Preise grundsätzlich angreift, bringt ausnahmslos damit auch Löhne in Gefahr.
Bonn
Rudolf Meyer-Ronnenberg M. d. B.