Prima Ware - DER SPIEGEL
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KRIMINALITÄT Prima Ware

Die Deutsche Bank fiel auf einen plumpen Trick herein. Sie kaufte für 900 000 Mark Goldbarren, die nicht aus Gold waren.
• aus DER SPIEGEL 39/1981
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Der Besucher kam nicht als Patient. Er hatte einen leeren Metallkoffer in der Hand und trug eine dunkle Sonnenbrille. »Als wolle er nicht erkannt werden«, so sah ihn die Sprechstundenhilfe, »auch ganz aufgeregt war er, nicht so souverän wie sonst.«

In einem Nebenzimmer der Praxis bekam er fünf kleine Goldbarren mit dem Aufdruck »Credit Suisse« zu sehen; der Arzt hatte sie aus seinem weißen Kittel gezogen, und er hatte noch mehr von der Sorte.

Die Proben nahm der Besucher, Bankprokurist von Beruf, gleich mit; seinen Metallkoffer ließ er da. Wenig später rief er in der Praxis an. »Es ist alles klar«, hörte die Sekretärin mit, »extra, prima Ware.«

Da verstaute der Arzt eine verschlossene Kassette mit 595 Plättchen in dem Metallkoffer und fuhr zur Bank.

In der Tiefgarage, dem verabredeten Treffpunkt, übernahm der Banker den Koffer und führte den Arzt ins Haus zum Sortenkassierer. Da der Schlüssel fehlte, wurde die Kassette aufgebrochen. Die insgesamt 600 Barren machten laut Tageskurs 900 000 Mark. Der Betrag wurde sofort ausgezahlt, in Scheinen bar auf die Hand.

Zwei Stunden später machte die Bank eine Entdeckung -- die Barren waren alle aus Blei. »Da war«, stellte der Prokurist fest, »natürlich große Aufregung bei uns.«

Der Coup mit den Bleiplatten, der sich wie ein billiges Kriminalstück ausnimmt, hat Beteiligte, die stets auf besondere Wertschätzung achteten. Der Lieferant war der Wiesbadener Augenarzt Nikola Nikolich, der Persönlichkeiten der Landeshauptstadt bis hin zum damaligen Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, seine Freunde nennt. Reingelegt wurde die Deutsche Bank ("Unser Service ist es wert").

Im Hintergrund blieben Dunkelmänner, für die der Arzt, wie er angibt, nur den Vermittler gespielt hat. Ein Italiener und ein Schweizer namens »Jimmy« brachten die Barren in die Praxis und verschwanden mit den Scheinen, nach Zahlung der ausgefeilschten Provision.

Dem Geld ist jetzt die Deutsche Bank auf dem Rechtsweg hinterher. Das Institut verklagte den Augenarzt auf Rückzahlung und siegte auch in erster Instanz vor dem Landgericht Wiesbaden. In die Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat Nikolich Zeugen mitgebracht, die seine Rolle als Mittler bestätigten und ihm helfen sollen, sich aus der Haftung der Deutschen Bank gegenüber zu befreien.

Dem dritten Zivilsenat des OLG Frankfurt, der am Donnerstag vorletzter Woche den Bluff mit dem Blei verhandelte und Zeugen hörte, ging es auch darum, was bei der Bank so Brauch ist. »Ein Millionengeschäft«, fragte der Vorsitzende Richard Hahn, »ist auch für eine große Bank nichts Alltägliches, warum bar?« Der Richter wollte auch wissen, wie es mit der Prüfung von Goldbarren gehalten wird S.104 und ob bei der Bank »jeder solche Geschäfte tätigen kann«.

Der Prozeß deckte eine lockere, wenn nicht leichtsinnige Geschäftspraxis der Deutschen Bank auf. Daß führende Goldhändler so simpel mit übermalten Bleiplatten anzuschmieren sind, ist nach Ansicht eines Frankfurter Branchenkenners »eigentlich undenkbar« und so zu erklären, »daß da was nicht ganz sauber war«.

Ob solcher Handel nun nach Art des Hauses war oder eine einmalige Fehlleistung, wollte der Zivilsenat von dem Prokuristen der Deutschen Bank in Wiesbaden, Jürgen Steim, 42, erfahren, der letztes Jahr den Goldkauf angekurbelt und abgewickelt hatte.

Der Prokurist ist in der Kreditabteilung tätig und zuständig für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte »und Vips«. Im Jahre 1974 verschaffte er Nikolich einen Kredit in Höhe von 250 000 Mark für dessen Praxiseinrichtung.

Die Verbindung vertiefte sich. »Er hat mir die Blutsbrüderschaft angeboten«, schilderte Steim sein Verhältnis. Beim Duzfreund imponierte ihm, daß er »über große Werte« verfügte und »die Scheine grad' so locker aus dem Schrank« zog. Nikolich habe ihm auch erzählt, daß sein Schwiegervater Vorstandsmitglied der Degussa gewesen sei. Geld für das Gold habe der Augenarzt, so Steims Zeugenaussage, für den Erwerb einer Lederwarenfabrik in Italien gebraucht: »Er bot den Damen schon Taschenmuster an.«

Die Barauszahlung veranlaßte der Prokurist, wie er beteuerte, weil das Geschäft nicht über die Bücher laufen sollte: Der Arzt habe »eine pathologische Angst« vor dem Finanzamt gehabt, »unnötige Spesen und schlechte Wechselkurse vermeiden« und das Geld »durch einen Boten nach Italien« bringen lassen wollen.

Der Bankmann sorgte dann dafür, daß alles »schnell über die Bühne geht«. Er ließ genügend Bares ranschaffen, weil doch »wegen der Terroristengeschichten nur noch begrenzte Geldmengen« vorrätig gehalten wurden. Die Barauszahlung vor der Prüfung der Barren in der Frankfurter Zentrale, beruhigte Steim den Hauskassierer, könne man »riskieren«, er »bejahe das als Kreditmann von der Bonitätsseite«.

Dem OLG schien »ungewöhnlich«, daß der Arzt, der noch vor Jahren einen Kredit für seine Praxis aufgenommen hatte, »plötzlich einen solchen Haufen Gold anschleppt«. Doch Steim will an der Eigentümerrolle seines Geschäftspartners niemals gezweifelt haben. »Für so bekloppt dürfen Sie mich nicht halten«, argumentierte der Prokurist, »daß ich die Bonität bejaht hätte, wenn das Gold von so einem Schweizer Jimmy gekauft werden sollte.«

Der Augenarzt sieht das anders. Er sei bei dem Handel nur als Vermittler aufgetreten -- was Zeugen im Termin bestätigten. Ein Bankkaufmann aus Wuppertal sagte unter Eid, er habe am Vorabend der Transaktion den Arzt noch gewarnt: »Wenn er als Vermittler den Quatsch schon mache, dann ohne Obligo und nicht übers Konto.« Auch sei er, so die Aussage des Bankkaufmanns, bei einem Gespräch zwischen dem Prokuristen und dem Augenarzt zugegen gewesen. Dabei habe er vernommen, daß »mit der Provision für Herrn Doktor Steim alles klar sei«.

So wird sich die Justiz nun mit einem weiteren Aspekt des Goldbluffs S.106 zu befassen haben. Da der Prokurist im Zeugenstand bestritt, den Bankkaufmann vor dem Termin jemals gesehen zu haben, steht ein Ermittlungsverfahren wegen Meineids oder Falschaussage an.

Derweil ging die Deutsche Bank, zur eigenen Ehrenrettung, auf Distanz zu ihrem Einkäufer. Nach den Zeugenaussagen erkannte Georg Hohner, Prozeßvertreter des Geldinstituts, ein »doloses Zusammenwirken« zwischen dem Prokuristen und dem Augenarzt. Beide hätten »in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise« die Bank geschädigt.

RÜCKSPIEGEL

Der SPIEGEL berichtete ...

... in Nr. 39/1981 KRIMINALITÄT - PRIMA WARE - über ein Geschäft, bei dem die Deutsche Bank in Wiesbaden für rund 900 000 Mark Goldbarren gekauft hatte, die aus Blei waren.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigte jetzt das Urteil der Vorinstanz, dem zufolge der Augenarzt Nikola Nikolich der Bank das Geld zurückzahlen muß. Nikolich hatte sich darauf berufen, das Gold nicht im eigenen Namen, sondern für einen unbekannten Schweizer verkauft zu haben. Zwei von dem Arzt erst vor dem OLG benannte Kaufleute beschworen, Nikolich habe in einem Gespräch mit dem Prokuristen der Deutschen Bank ausdrücklich darauf hingewiesen. Das Gericht hatte aber »erhebliche Zweifel an der Wahrheit der Aussagen« und folgte den Ausführungen des Prokuristen Dr. Jürgen Steim. Die Deutsche Bank erstattete daraufhin Strafanzeige gegen die beiden Zeugen wegen Meineids.

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