Private Raserei - DER SPIEGEL
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PRESSE Private Raserei

• aus DER SPIEGEL 46/2005
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Ausgerechnet bei Ernst August Prinz von Hannover könnte jetzt das sogenannte Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erstmals höchstrichterliche Anwendung in Deutschland finden. Diesen Dienstag befasst sich der Bundesgerichtshof mit einer Klage des Welfen-Oberhaupts, weil dieser im August 2003 erneut gegen seinen Willen in die Klatschspalten geraten war. Grund: Im Juni war der Urenkel des letzten deutschen Kaisers auf einer französischen Autobahn mit 211 Stundenkilometern (statt der maximal erlaubten 130) in eine Radarfalle gerast, ein französisches Gericht verurteilte ihn deswegen zu 728 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot. Als deutsche Medien darüber berichteten, klagte der Welfenspross gegen mehrere Verlage auf Unterlassung sowohl der Wort- als auch der Bildberichterstattung. In erster Instanz bekam er recht, das Kammergericht Berlin dagegen urteilte zugunsten der Presse. Jetzt beruft sich die Anwältin des Adligen ausdrücklich auf das von seiner monegassischen Gemahlin erstrittene Urteil, mit dem der Straßburger Gerichtshof im Juni 2004 den deutschen Persönlichkeitsschutz gegenüber der Presse als unzureichend bewertet hatte: Auch in diesem Fall könnten die Medien kein öffentliches Interesse geltend machen, da auch Carolines Gatte kein Politiker und zudem privat unterwegs gewesen sei. Presseanwalt Achim Krämer hält dagegen, das vermeintliche Medienopfer habe »durch sein eigenes, mehrfaches und massives Fehlverhalten« selbst »die öffentliche Bühne betreten«.

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