QUALVOLL - DER SPIEGEL
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Briefe

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• aus DER SPIEGEL 13/1960
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Was Chessman auch immer getan haben mag, so hat er längst alle Taten in zwölf langen Jahren in der Todeszelle abgebüßt.

Landau (Pfalz) PETRA HAGEDORN

Wenn schon Todesstrafe, dann doch bei Mord. Chessman hat keinen Mord begangen, und seine Identität mit dem »Rotlicht-Banditen« ist nicht einwandfrei erwiesen. Was für ein Gericht, das aus elf Frauen und einem Mann besteht? Kein Wunder, daß solch »Hausfrauen-Gericht« der harten Logik Chessmans nicht folgen konnte und sich verhöhnt fühlte. Weil sich aber in Amerikas Justiz keine Männer fanden, die den Mut zur Aufhebung des »Kaffeekränzchen-Urteils« hatten, aber - im Hinblick auf die Brüchigkeit des Urteils - auch niemand die Hinrichtung verantworten wollte, darum schwebte hier ein Mensch zwölf Jahre zwischen Tod und Leben. Frauen dieser Art aber, die Chessmans Martyrium auf dem Gewissen haben, pflegen in den USA in christlichen Zirkeln und in Tierschutzvereinen zu sein. Ja, wenn jemand einen Hund achtmal in Todesangst versetzen und wieder laufen lassen würde, das gäbe ein Weh- und Rachegeschrei bei den Frauenvereinigungen. Es sei nur an die weltweiten Proteste zum russischen Raketenversuch mit der Hündin Laika erinnert. Aber: Ist denn die Kreatur »Mensch« weniger als ein Hund?

Berlin N 65 GUNTER LILL

Sie schreiben, dieser besonderen Art von amerikanischer Justiz-Praxis, wie sie den Europäer empört, lägen gerade humane Motive zugrunde - im Sinne von Rechtskautelen, die einen Justizmord verhindern sollten. Abgesehen davon nun, daß im Falle Chessman von Justiz überhaupt keine Rede sein kann, zitieren Sie ja gerade zwei Beispiele, die die amerikanische After-Justiz für alle Zeiten brandmarken: Sacco und Vanzetti starben für die Staatsraison, sie hatten mit dem ihnen zur Last gelegten Attentat nichts zu tun ...

Berlin-Schöneberg KARLHEINZ ENGEL

Chessman müßte allein deshalb begnadigt werden, damit der leider schon leicht lädierte Ruf der freien Welt nicht weiteren Schaden leidet.

Witten (Ruhr) ROLF BORNER

Wenn die Vereinigten Staaten auch künftig die Bezeichnung »Rechtsstaat« für sich in Anspruch nehmen wollen, wird Caryl Chessman am 2. Mai 1960 in giftigen Dämpfen ersticken müssen. Die Sanktionsgewalt des Staates nämlich ist strenge Folge einer sittlichen Idee, auf der das Gesellschafts-System ruht. Diese Idee aber wird korrumpiert, wenn das von freien Richtern gesprochene rechtskräftige Urteil nicht vollstreckt wird aus Gründen, die sonst für den

Strafvollzug keine Bedeutung haben: die Publicity, die der Sträfling sich verschafft hat; das Mitleid, das ihm Menschen entgegenbringen, die die gesellschaftlichen Wirkungen einer Strafaussetzung nicht in ihre Überlegungen einbeziehen; die Tatsache schließlich, daß Chessman über einen hohen Intelligenzquotienten verfügt. In keinem zivilisierten Staat aber stehen Genies über dem Gesetz. Es ist auch unbeachtlich, daß Chessman nicht eines Mordes überführt wurde. Die Gesellschaft straft für Verbrechen, die ihr todeswürdig erscheinen, eben mit dem Galgen oder der Gaskammer. Gerechtigkeit ist nicht eine Frage der unterschwelligen Emotionen von Humanitätstölpeln.

Bremen JOHANNES KUNTZENBACH

Chessman-Titel

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