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• aus DER SPIEGEL 17/1954
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Nach neuesten Veröffentlichungen betrug die Quote der (nur vor kirchlichen Gerichten zulässigen) Eheprozesse in Spanien 1952 nur 0,02 Prozent der neu geschlossenen Ehen*). Nur ein gutes Drittel der Ehen, um die prozessiert wurde, wurden durch Scheidungen oder Nichtigerklärungen aufgelöst. Die geringe Zahl der spanischen Eheprozesse ergibt sich aus der beherrschenden Stellung der katholischen Kirche und den fühlbaren Folgen, denen geschiedene Eheleute im bürgerlichen Leben unterworfen sind.

*) In der Bundesrepublik kamen im Jahre 1951 auf 100 Eheschließungen 11,3 Scheidungen.

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