Rache - DER SPIEGEL
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Briefe

Rache
• aus DER SPIEGEL 49/1949
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Rache

Ich habe Ihre Glosse über die Strafsache Müller und Genossen (SPIEGEL Nr. 47: »70 Prozent nach rechts") mit Interesse gelesen. Was mich persönlich interessiert hat, war der Passus über mein Gespräch mit Vater Schoetz. Ich hatte als alter Mann das Bedürfnis, mit Herrn Schoetz, dessen Schicksal mir sehr nahe ging, zu sprechen, und zwar mit dem Menschen und Pfarrer Schoetz und nicht mit dem Major der Reserve, der im April 1945, wie er als Zeuge angab, Rathenow verteidigt hat und im Wehrmachtsbericht genannt wurde. Ich versicherte ihn meiner menschlichen Teilnahme und richtete an ihn die Frage, ob er der Ansicht sei, daß eine hohe Zuchthausstrafe als gerechte Lösung der unseligen Tragödie anzusehen sei. Ich glaube heute, daß diese menschliche Aussprache verfehlt war, da die seelische Verhärtung des sehr unglücklichen Mannes derartige Formen angenommen hat, daß er um mich so auszudrücken, unansprechbar ist.

Insofern ist der Fall Schoetz von abgründiger Tragik, der ich mich nicht verschließe, und ich habe den peinlichen Eindruck, daß die forsche Glosse dieser Tragik nicht wohl gerecht wird. Denn es handelt sich hier um das tiefste menschliche Problem der alttestamentarischen Rache, das bei Herrn Schoetz noch immer völlig ungelöst ist. Ich hatte in der Anklage ausgeführt, daß keine Anzeichen dafür sprechen, daß Müller den jungen Schoetz als politischen Gegner - Feind des Dritten Reiches und seiner Ideologie - eliminieren wollte. Ich habe im Plädoyer wiederholt, daß ich keinen Augenblick gezögert hätte, in diesem Falle Anklage wegen Mordes und Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu erheben. Hierauf zielt wohl der Hinweis, Müller sei Pg. und Hitler-Jugendführer gewesen, worauf anscheinend eine Mordverurteilung gestützt werden soll. Und es will mir scheinen, daß Herr Schoetz in völliger Verblendung in mir oder meinem Vorgänger die stillen Schützer des Angeklagten Müller erblickt und auf uns seine unbegreifliche innere Verhärtung abwälzt. Ich glaube, nicht fehl zu gehen, wenn ich diese Dinge in das Gebiet der Psychoanalyse verweise.

Soviel glaube ich, aussprechen zu können, und glaube kaum, auf Ihren Widerspruch zu stoßen: Der Gedanke, daß Herr Schoetz, der jeden Sonntag das Evangelium verkündet, das Schwurgericht dann als gelöster Mensch verlassen hätte oder verlassen würde, wenn Müller als Mörder zum Tod oder als Totschläger zu einer exemplarischen Zuchthausstrafe verurteilt worden wäre, hat für mich, einen human empfindenden Menschen, der das Dritte Reich noch nicht vergessen hat, etwas wahrhaft Furchtbares.

Freiburg i. Br.

W. MÜLLER-HILL Oberstaatsanwalt

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