Radikaler Kurs - DER SPIEGEL
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ASYLRECHT Radikaler Kurs

Wird Frankreich zum Zufluchtsland für alle Terroristen? Die neue Pariser Regierung will sie nicht mehr ausliefern. Verwicklungen mit Bonn sind schon im Gange.
• aus DER SPIEGEL 49/1981
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Klaus Croissant, der quirlige RAF-Verteidiger mit dem oftmals zu kurzen Sicherheitsabstand zu seinen Mandanten, hatte damals einfach Pech. Er kam zu früh.

»Mein Schicksal liegt in den Händen des französischen Volkes«, deklamierte er 1977 in Paris, als er vor dem Zugriff der deutschen Justiz über die Grenze geflohen war, »ich bin sicher, daß mir Frankreich politisches Asyl gewährt.«

Der Anwalt irrte. Damals regierte Giscard d'Estaing noch die Republik, mit harter Hand auch für den Justizapparat. Croissant kam in Haft und wurde ausgeliefert. Heute könnte das nicht mehr passieren.

Nicht nur ihm nicht - einem Mann von vergleichsweise kleinem Kaliber. Auch Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt beispielsweise, für Deutschlands Fahnder auf der Rangliste der Terroristen seit langem obenan, haben in Frankreich nichts mehr zu fürchten. Würden sie nun, friedlich beim Roten, in irgendeinem Bistro an der Seine aufgegriffen, so wären sie bald wieder frei. Eine Auslieferung an die Bundesrepublik ist praktisch ausgeschlossen, allen deutschen Haftbefehlen zum Trotz.

Denn Mitterrands sozialistische Regierung hat in der Asylfrage einen radikalen Kurswechsel vollzogen. Hatte Giscards Justizminister Alain Peyrefitte noch strikt dafür plädiert, Frankreich dürfe »kein Asylland für Terroristen« werden, so zeichnet sich heute das Gegenteil ab - nicht ganz überraschend, denn der Staatspräsident, Premier Mauroy und Innenminister Gaston Defferre hatten schon im Wahlkampf versprochen, Frankreich wieder zum »klassischen Land des Asyls« zu machen.

Zwar existiert über das brisante Thema bis heute kein Pariser Kabinettsbeschluß, wohl aber gibt es eine informelle Übereinkunft des Premiers mit seinen einschlägig befaßten Ressortministern, neben Defferre der Mitterrand-Freund und Justizminister Badinter und Außenminister Claude Cheysson. Die hohe Runde diskutierte sogar Extremfälle und war sich einig: Selbst der Mörder des italienischen Ex-Premiers Aldo Moro, würde er einst in Paris gefaßt, solle nicht ausgeliefert werden.

Es blieb nicht bei Worten. Mindestens 15 Terrorismusverdächtige, deren Auslieferung Spanien, Italien und die Bundesrepublik verlangt hatten, wurden inzwischen freigelassen. Zu ihnen gehört auch Tomas Linaza Echevarria, einer der bekanntesten ETA-Terroristen, der in Spanien des siebenfachen Mordes beschuldigt wird, davon sechs an Beamten der Guardia Civil. Immerhin, Echevarrias Aufenthalt soll kontrolliert werden. Ihm wurde die Atlantik-Insel Yeu als Domizil zugewiesen - keine Gefangenen-Insel S.28 etwa, sondern ein Eiland mit fünftausend Einwohnern und mehreren Orten, bestens zur Erholung geeignet.

Zu den Nutznießern der neuen französischen Politik gehört auch die deutsche Katharina Bieg-Defries, 47, die im Juni in Paris festgenommen und dann in Auslieferungshaft gebracht worden war. Ihr werden zwei Banküberfälle angelastet, aber die deutschen Ermittler ordnen sie auch »dem Umfeld der Bewegung 2. Juni« zu. Am 23. September stimmte das Pariser Appellationsgericht der Auslieferung zu. Zehn Tage später aber lehnte die Regierung die Auslieferung ab, Katharina Bieg-Defries wurde freigelassen.

Der Fall ist von symbolischer Bedeutung und hat der Bundesregierung drastisch klargemacht, was da demnächst auf sie zukommen kann. In Bonn ist denn auch die Aufregung groß: Justizministerium und Innenministerium fertigten eilig Expertisen an, die Botschaft in Paris kabelte Krisenberichte. Am 16. Oktober sandte Justizminister Jürgen Schmude eine Note nach Paris und bat um Klarstellung. Als Antwort erhielt er einen einzigen, nichtssagenden Satz - die deutsche Note sei eingegangen.

Inzwischen schaltete sich Kanzler Schmidt in die Affäre ein und erteilte Weisung, Schmude solle sich schleunigst mit seinem Pariser Amtskollegen Badinter in Verbindung setzen. Das Treffen ist für den 7. Dezember geplant. Die hohe Ebene scheint dringend geboten, denn unterhalb ist die Verständigung über die Asylfrage bereits abgerissen. »Die Franzosen sind in diesem Punkt so emotional engagiert«, kabelte die Botschaft nach Bonn, »daß Verhandlungen auf Beamtenebene nutzlos sind.«

Das Asyl, so unterrichtete der Botschafter die Bundesregierung, habe in Frankreich jetzt »einen quasi religiösen und allen anderen Überlegungen vorhergehenden Rang bekommen«. Bei allen Straftaten, bei denen auch nur ein entfernter Zusammenhang mit politischen Delikten bestehe, wolle Frankreich fortan die Auslieferung verweigern - »selbst dann, wenn zuvor die Gerichte die Auslieferung für zulässig erklärt haben«. Mit einer Auslieferung selbst der meistgesuchten Terroristen sei nicht mehr zu rechnen.

Der deutsch-französische Auslieferungsvertrag von 1953 bietet keine Handhabe gegen den radikalen Kurs. Denn er enthält, wie alle internationalen Verträge dieser Art, allgemeine Schutzklauseln, wonach nicht ausgeliefert werden darf, sofern die Straftat von dem jeweils angesprochenen Staat als ein politisches Verbrechen oder als damit zusammenhängend angesehen wird.

Keiner dieser Verträge enthält eine Definition des politischen Delikts. Und so gilt denn als politisch, was immer die entscheidenden Instanzen des ersuchten Staats je nach ihrer eigenen Couleur dafür halten.

Geht bei der französischen Regierung ein Auslieferungsersuchen ein und weigert sich der Betroffene, Frankreich aus freien Stücken zu verlassen, so wird der Fall vor den Richtern der Anklagekammer der Cour d'Appel verhandelt. Das Gericht kann

* sich gegen die Auslieferung aussprechen - dann ist die Regierung in Paris an den Spruch gebunden - oder

* für die Auslieferung entscheiden - dann bleibt die Regierung noch immer frei, den Beschuldigten auszuliefern oder auch nicht.

Daß Katharina Bieg-Defries letztlich nicht ausgeliefert, sondern freigelassen wurde, weil die französische Regierung ihrer Straftat eben doch politischen Charakter beimaß, verdankt die Verfolgte im Grunde dem Karlsruher Generalbundesanwalt Rebmann.

Denn gegen Frau Bieg-Defries lag ein Haftbefehl des Berliner Landgerichts wegen »räuberischer Erpressung« vor, und daraufhin wäre sie wohl unweigerlich ausgeliefert worden, hätte nicht Rebmann - um die Sache erst richtig schwergewichtig zu machen - ihr noch den Karlsruher Mode-Paragraphen 129 a Strafgesetzbuch ("Terroristische Vereinigung") angehängt; erst damit kam Politik ins Spiel.

Gewisse Sorgen allerdings macht man sich in den Pariser Ministerien über Zeitläufte, in denen sich Fälle allzusehr häufen, bei denen die Regierung entgegen dem Richterspruch entscheiden müßte. Denn die Rechtsprechung des Appellationsgerichts zielt wie zu Giscards Zeiten darauf hin, wegen nahezu jeder schweren Straftat auszuliefern, was auch immer von den Tätern an politischen Motiven vorgebracht wird.

Für den Fall, daß die Richter ihre Ansicht partout nicht ändern, ist allerdings schon Abhilfe in Sicht. Als erstes wurde der Generalstaatsanwalt beim Appellationsgericht, Paul-Andre Sadon, versetzt.

Für Bonn, Rom und Madrid der alarmierendste Plan, den das Pariser Justizministerium derzeit prüft: Aus der Fülle der Auslieferungsersuchen fremder Regierungen und der internationalen Haftbefehle, die alle entweder im Außen- oder Innenministerium eingehen, sollen die konfliktträchtigen bei Bedarf herausgefiltert werden, noch bevor sie der Polizei oder Staatsanwaltschaft in die Hände kommen. Die umstrittenen politisch motivierten Straftäter würden dann gar nicht erst festgenommen werden, internationale Peinlichkeiten sich nicht aufschaukeln können.

Frankreich - demnächst ein Zufluchtsland für Terroristen aller Nationen? Immerhin erzwingt das neue Reglement Wohlverhalten auch von seiten der Terroristen. Wer etwa - wie die deutsche Top-Terroristin Inge Viett - im Sommer einen Pariser Verkehrspolizisten niederschießt und schwer verletzt, bleibt weiter auf der Fahndungsliste und wird nach der Festnahme wegen Mordversuchs vor ein französisches Gericht gestellt.

Gleiches droht Terrorismusverdächtigen, die in Frankreich über Waffen, Munition oder Logistik verfügen - wie beispielsweise jene fünf deutschen Frauen, die im Frühjahr letzten Jahres in der Pariser Rue Flatters gefaßt und dann ausgeliefert wurden. Sie haben französische Strafvorschriften verletzt und müßten sich künftig dafür vor Gericht verantworten, ebenso wie jene ihrer Genossen, die in Frankreich nur pausieren und dabei neue Terroranschläge im Ausland vorbereiten.

Selbst wenn auch künftig ausnahmsweise mal ein Terrorist ausgeliefert werden wird, weil Frankreich ausländischen Druck abfangen muß - eine Gruppe dieser Polit-Desperados soll im Lande Mitterrands auf alle Fälle zur Ruhe kommen: jene, die sich aus ihrer Gruppe gelöst und vom Terrorismus distanziert haben; auch solche, die sich lösen wollen, aber bis heute noch keinen Ausweg fanden.

Diesen Aussteigern, über deren kriminalpolitische Behandlung auch in S.29 Deutschland und Italien die Minister diskutieren (SPIEGEL 43/1981) - »denen sollten wir«, sagt ein Pariser Experte, »ganz offiziell am besten auch Brot und Arbeit verschaffen, damit sie am Ende nicht noch klauen müssen. Hier können wir den Kreislauf von Gewalt und Gegengewalt endlich einmal wirksam stoppen«.

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