ENTSCHEIDUNGEN RECHT
Eine Frau begeht eine schwere Eheverfehlung, wenn sie bei ihrem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung diese ganz ausräumt und den Mann in den leeren vier Wänden zurückläßt. Sie kann sich nicht damit entschuldigen, ihr eigener Anwalt habe ihr diese Aktion angeraten (Oberlandesgericht Celle).
Der Mutter darf die Adoption ihres eigenen unehelichen, gut versorgten Kindes nicht mit der Begründung verweigert werden, sie habe bisher standhaft Öden Namen des Vaters verschwiegen und somit die Heranziehung des Vaters zur Alimentenzahlung verhindert (Landgericht Köln).
Ein ausländischer Gastarbeiter kann bei Religionsfesten seiner Konfession, die nach deutschem Recht kein staatlicher Feiertag sind, Freistellung von der Arbeit nur zum Besuch des Gottesdienstes, nicht aber für den ganzen Tag verlangen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf).
Droht der Mieter der Hauseigentümerin den Hinauswurf aus seinem Keller an, in dem der Gasmann die Rohre kontrolliert, dann ist die Bemerkung der Frau: »Wenn Sie mich anfassen oder hinauswerfen, steht Zuchthaus darauf« durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt und nicht als Beleidigung strafbar (Oberlandesgericht Celle).
Sittenwidrig ist eine planmäßige Abwerbung von Arbeitskräften, die zielbewußt und systematisch ohne Rücksicht auf sonstige Möglichkeiten des Arbeitsmarkts darauf angelegt ist, gerade qualifizierte Arbeitskräfte einem ganz bestimmten Konkurrenzunternehmen abspenstig zu machen, ferner, wenn die Abgeworbenen gerade gegen den früheren Arbeitgeber eingesetzt werden sollen und die Abwerbung den Zweck verfolgt, Betriebsgeheimnisse des Konkurrenten auszukundschaften (Oberlandesgericht Karlsruhe).