ENTSCHEIDUNGEN RECHT
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DER SPIEGEL 21/1966
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Äußert sich der Angeklagte trotz Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen, so dürfen aus seinem Schweigen zu Einzelfragen ihm nachteilige Schlüsse gezogen werden (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen: 4 StR 573/65).
Der Unfallfahrer muß für den Schaden seiner Beifahrerin selbst aufkommen, wenn er die Dame im Versicherungsfragebogen nicht erwähnt hatte (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen: II ZR 164/63).
Einem Betriebsleiter kann nicht deshalb ohne vorherige Warnung fristlos gekündigt werden, weil er gelegentlich als Mitglied einer Amateurkapelle im Wirtshaus zum Tanz aufgespielt hat (Landesarbeitsgericht Bayern; Aktenzeichen: 5 Sa 112/65 N).
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