RECHT - DER SPIEGEL
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ENTSCHEIDUNGEN RECHT

• aus DER SPIEGEL 30/1964
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Der Staat hat den Bürger zu entschädigen, der wegen unrichtiger Auskunft eines Beamten falsche Dispositionen getroffen und dadurch Vermögen eingebüßt hat. Die Auskünfte eines Beamten müssen vor allem dann klar, unmißverständlich und vollständig sein, wenn bei dem Fragenden erkennbar keine Rechts- und Fachkenntnisse vorausgesetzt werden können (Bundesgerichtshof).

Nach einer eheähnlichen Gemeinschaft kann die Frau, die den Mann jahrelang lediglich aufgrund des Versprechens betreut hat, sie werde einmal seine Erbin werden, nach seinem Tod Lohnansprüche geltend machen, wenn die Zusage nicht erfüllt wird. Die Laufzeit der zweijährigen Verjährungsfrist für derartige Ansprüche beginnt erst nach der Mitteilung, daß die Frau nichts erbt (Bundesarbeitsgericht).

Der Grundeigentümer muß die Verlegung der Kanalisationsrohre vom Nachbaranwesen her dulden, wenn nur über seine Fläche der Anschluß an den Hauptstrang möglich ist (Bundesgerichtshof).

Der Pächter eines gewerblichen Betriebes braucht nicht zu dulden, daß der Verpächter auf dem unmittelbar angrenzenden Grundstück ein Konkurrenzunternehmen gleicher Art betreibt (Oberlandesgericht Celle).

Die Genehmigung eines Automietvertrags durch die Eltern eines Minderjährigen liegt nicht schon in der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines Führerscheins (Oberlandesgericht Celle).

Auch die Aufbauten eines Kraftwagens dürfen die ununterbrochene weiße Linie auf der Straßenmitte nicht überragen (Oberlandesgericht Celle).

Fällt der Tachometer aus, dann darf der Kraftfahrer seine Geschwindigkeit nicht ohne weiteres derjenigen des Wagens vor ihm anpassen; er hat vielmehr erheblich unter dem Tempo zu bleiben, das er für 50 Stundenkilometer hält, da man nach längerem Fahren kein zuverlässiges Geschwindigkeitsgefühl mehr hat (Oberlandesgericht Schleswig).

Wer im Großstadtverkehr bei einer Geschwindigkeit von 40 bis 45 Stundenkilometer und einem Sicherheitsabstand von etwa zehn Metern auf das vorausfahrende Fahrzeug auffährt, weil dessen Führer wegen der Mißdeutung polizeilicher Verkehrsanordnungen plötzlich anhält, handelt nicht fahrlässig (Oberlandesgericht Celle).

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