RECHT - DER SPIEGEL
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KIRCHEN RECHT

• aus DER SPIEGEL 13/1955
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Zu der Frage, ob Geistliche Ansprüche gegen ihre Kirchenleitung vor staatlichen Gerichten einklagen können, hat das Kammergericht Berlin in einer Armenrechtssache Stellung genommen: »Es widerspricht nicht den verfassungsmäßigen Grundsätzen über die Stellung der Religionsgesellschaften zum Staate, wenn den kirchlichen Amtsträgern staatliche Machtmittel zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Religionsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden, denen sie angehören.« Diese Ansicht steht im Widerspruch zu der Auffassung des Bischofs D. Dibelius, des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Einem Pfarrer, der wegen eines Übergangsgeldes gegen seine Kirche geklagt hatte, war vom damaligen Generalsuperintendenten in Berlin, D. Jacobi, geschrieben worden: »Ich kann Sie, lieber Bruder, nur warnen, sich an ein weltliches Gericht zu wenden. Hätten Sie das damals bei der ersten Klage wegen des Übergangsgeldes nicht getan, wären Sie schon längst in einer viel besseren Situation als heute. Vertraulich möchte ich Ihnen sagen, daß unser Bischof persönlich in zwei Punkten nicht mit sich reden läßt: wenn Amtsbrüder das sechste Gebot*) übertreten, und wenn Amtsbrüder ein weltliches Gericht anrufen.«

*) Du sollst nicht ehebrechen.

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