HOCHSCHULEN Rechtsweg gegen Tests
Universitäten droht möglicherweise eine Klagewelle wegen so genannter Multiple-Choice-Prüfungen: Nach einem Gerichtsbeschluss sind Tests, bei denen mehrere Antworten zur Wahl stehen, unter Umständen rechtswidrig. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen gab einem Studenten der Wirtschaftsinformatik Recht, der durch eine Prüfung im Fach Betriebswirtschaftslehre gefallen war und geklagt hatte, weil der Test teilweise im Multiple-Choice-Muster ablief. Nach Ansicht der Richter bedarf es für derartige Prüfungen besonderer Regelungen in den Examensordnungen. In Sachsen sind nun alle Multiple-Choice-Examina der vergangenen zwölf Monate anfechtbar. Zudem halten Experten es für möglich, dass die Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer ähnlich entscheiden könnten. Nur für das Fach Medizin, in dem bereits seit den siebziger Jahren vorwiegend mit vorgegebenen Antworten geprüft wird, gilt dies nicht, da die ärztliche Approbationsordnung solche Tests ausdrücklich vorsieht.