Reichlich kleinlich - DER SPIEGEL
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DDR Reichlich kleinlich

In der DDR wurden Kunstschätze aus Görings Nachlaß geborgen. Weitere Ausgrabungen scheiterten bislang, weil der westdeutsche Informant die Pläne nur gegen Finderlohn herausgibt.
• aus DER SPIEGEL 28/1981
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Der Mann nahm fünfzehn einzelne Markstücke, ging in die Telephonzelle und wählte 0037 2282 6931 --Anschluß des Ost-Berliner Rechtsanwalts und Notars Friedrich Karl Kaul, zuständig für Rechtsangelegenheiten der DDR in der Bundesrepublik.

»Hier spricht Weber«, meldete sich der Anrufer aus dem Badischen, unter falschem Namen, und bot Werte in Millionenhöhe an: Gemälde alter Meister, Geschmeide aus Gold und Platin, Porzellan aus Meißen. Es handele sich um Kunstschätze, wurde Weber etwas deutlicher, die Reichsmarschall Hermann Göring kurz vor Kriegsende vergraben ließ. Das alles liege auf dem Gebiet der DDR, und er wisse genau wo.

In einem Dorf, rund 40 Kilometer nördlich Berlins, wurden DDR-Schatzsucher anhand eines von Weber übergebenen Teilplans am 21. März dieses Jahres fündig. Bagger förderten eine Kiste zutage mit altem Porzellan, insgesamt 122 Teile.

Der Aushub war der erfolgversprechende Auftakt eines geheimgehaltenen Unternehmens, das zu noch immer vermißten Kunstschätzen Hermann Görings führen soll. Doch weitere Grabungen scheiterten bislang, weil DDR-Behörden keinen Finderlohn zahlten und der Informant die Pläne nur Zug um Zug herausgeben will.

Es geht um die Kostbarkeiten, die der Nazi-Reichsmarschall während des Zweiten Weltkrieges in einer beispiellosen »Massenplünderung«, wie es die Ankläger in den Nürnberger Prozessen nannten, in den eroberten Gebieten zusammenraffte: Skulpturen und Gemälde aus Museen und Galerien -- Teile der, so rühmte sich Göring gerne, »bedeutendsten Privatsammlung, zumindest in Deutschland, wenn nicht in Europa«.

Dereinst wollte Sammler Göring die Kunstwerke in seine Jagdresidenz Karinhall nördlich Berlins »als eine von mir zu stiftende Galerie dem deutschen Volke« nahebringen. Doch kurz vor Kriegsende, als der Reichsmarschall sein Jagdrevier in der Schorfheide verlassen mußte, gab er seinen Soldaten den Befehl, die Schätze ringsum einzubuddeln, »eine Menge Zeug«, gestand Göring später.

Einer der Eingräber machte sich heimlich Aufzeichnungen, auf Zetteln und den Rückseiten von Photographien. Vor kurzem sei nun dieser Mann, teilte Weber dem Ost-Berliner Anwalt Kaul mit, aus Südamerika nach Deutschland zurückgekehrt. Vier Pläne habe er mitgebracht, skizziert darauf seien die Stellen, wo unter seiner Leitung die Kunstschätze Görings vergraben wurden: altes Porzellan, zwei Koffer mit Kleinodien aus der Ordenskanzlei, insgesamt 450 Kilogramm Edelmetalle und 47 Aluminiumkisten mit Gemälden alter Meister, die der Marschall vorwiegend in Holland, Belgien und Frankreich vor allem bei jüdischen Sammlern und Galeristen requiriert hatte.

In der Eile, berichtete Weber weiter, seien die Bilder teilweise aus den Rahmen geschnitten, aber durch Gummidichtungen in den Alukisten gegen Einwirkungen gut geschützt worden. Rechtsanwalt Kaul schienen die Schilderungen glaubhaft, Ost-West-Verhandlungen kamen in Gang.

Bei geheimen Treffs, etwa an einer Ausfahrt der Autobahn Frankfurt--Basel, kamen Vermittler Weber und DDR-Unterhändler Kaul ins Geschäft. Während einer Pause des Düsseldorfer Majdanek-Prozesses, in dem Professor Kaul als Vertreter von Nebenklägern auftrat, legten beide Seiten am 4. März im Frühstückszimmer des Hotels »An der Oper« die Einzelheiten über die Schatzsuche schriftlich nieder. Unter dem Betreff »Bergung »errenloser Kunstgegenstände in der DDR« erklärte Kaul: Im Auftra"e » der zuständigen Dienststellen der DDR erkläre ich, daß ich » » zwar in obiger Angelegenheit zum Abschluß verbindlicher » » Vereinbarungen, insbesondere bzgl. der Höhe der prozentual » » nach dem Wert der geborgenen Gegenstände festzusetzenden » » Entschädigung (Finderlohn) noch nicht ermächtigt bin, daß ich » » aber die persönliche Garantie dafür übernehme, daß die » » geborgenen Gegenstände ohne Ausnahme zur Wertbestimmung durch » » einen von jeder Seite zu benennenden Sachverständigen » » sichergestellt und ein genaues Inventarverzeichnis in » » doppelter Ausfertigung angefertigt und jeder Seite zugänglich » » gemacht wird. »

Als »angemessene Entschädigung« bestätigte Notar Kaul »in gegenseitiger Übereinstimmung 20 Prozent des Wertes der geborgenen Gegenstände«. Er versicherte Weber auch, daß dieser sich »durch eine die Bergung dieser Gegenstände betreffende Vereinbarung in keinen Gegensatz zu den Gesetzen der DDR begibt«.

Und auch von gehobenen Kunstschätzen, die Göring im Ausland beschlagnahmt hatte, etwa Gemälde westeuropäischer Galerien, sollte Vermittler Weber seinen Teil abbekommen. »Sollten international von anderer Seite Ansprüche an den geborgenen Kunstgegenständen erhoben werden, die von der DDR anerkannt werden müssen«, legte Kaul schriftlich nieder, »sollen bezüglich der Entschädigung für die Angabe des Fundortes besondere Vereinbarungen getroffen werden.«

Die schriftliche Zusicherung aus der Hand des DDR-Notars konnte Webers Skepsis nicht ausräumen. Er ließ erst mal »eine Art Versuchsballon los«. Der westdeutsche Vermittler übergab dem Anwalt vorerst nur den Plan über den Fundort, an dem angeblich Stücke von S.59 geringerem Wert verborgen waren: serienweise Porzellan, aber auch zwei Reiterskulpturen, eine davon aus purem Gold.

Schleunigst gingen die Ost-Berliner Schatzsucher der Sache auf den Grund. Am 14. März untersuchte Professor Kaul »in Begleitung von zwei staatlichen Angestellten des Ministeriums für Kultur der DDR« die Örtlichkeiten. Der Zustand von Gelände und Gebäuden wurde in einer notariellen Niederschrift festgehalten. Teile der Frontseite des »Schlosses«, eine der drei in dem Plan beschriebenen Stellen, waren mittlerweile »baufällig« und »nicht zu begehen«. Sie waren »von den Einwohnern abgetragen« worden, »die die dadurch freigewordenen Ziegelsteine für sich nutzten«.

Der zweite Markierungspunkt, an einem Nebengebäude, war ebenfalls schwer auszumachen. Vor zehn Jahren war es abgebrannt, Ziegelschutt bedeckte die Fläche. »Eine Nachsuche«, so die Niederschrift, »würde hier offensichtlich den Einsatz schweren Erdbewegungsgerätes erfordern.«

Die DDR-Schatzsucher scheuten aber auch größeren Aufwand nicht. Schon wenige Tage später rückten Bagger an, die das Terrain aushoben. Und bald stieß ein Baggerführer mit der Schaufel auf eine Kiste. Der Inhalt, wie ihn eine später gefertigte Liste ausweist: insgesamt 122 Teile altes Porzellan. Darunter war etwa ein Service »Royal Copenhagen Denmark« mit dem Eindruck »1794« und »unleserlichen Initialen« unter der Glasur. Zum Fund gehörten Stücke aus Meißen und einhundert Jahre altes »Potschappel«.

Die Kiste mit dem zerbrechlichen Material wurde in Kauls Kanzlei, in der Ost-Berliner Wilhelm-Pieck-Straße 11, aufbewahrt -- frei zur Ansicht für den Westdeutschen Weber. Am 2. April holte Kaul den Informanten auf dem Flugplatz Tegel ab, chauffierte ihn über die Grenze nach Ost-Berlin und zeigte ihm das Gut.

Die Forderung eines Finderlohns freilich erfüllten die DDR-Dienststellen nicht. Das Porzellan, argumentierte Kaul, sei nur ein paar hundert Mark wert. Die vorsichtige Schätzung durch einen Frankfurter Antiquitätenhändler, dem zwei Photos und die Fundliste vorgelegt wurden, lag freilich höher: mindestens 20 000 Mark und »womöglich um einiges drüber«.

Um den Weg zu den anderen Kunstschätzen aus Görings Nachlaß nicht zu verbauen, machte Anwalt Kaul seinem westdeutschen Handelspartner, wie dieser berichtet, einen Vorschlag: Er wolle ihm aus seinem Guthaben in der Bundesrepublik einen Vorschuß auf den Finderlohn überweisen. Doch ehe es zu der Auszahlung kam, starb der DDR-Anwalt am 16. April.

Seitdem stockten die Verhandlungen wegen der Übergabe der drei restlichen Pläne. Weber, der »ja selbst was für die Aufzeichnungen zahlen muß«, kamen die DDR-Unterhändler »reichlich kleinlich« vor. Zudem mißtraute er ihnen, weil angeblich die beiden Reiterfiguren, laut Plan Kaiser Barbarossa in Gold und der Alte Fritz in Porzellan, nicht gefunden wurden. Weber: »Ich bin schließlich kein Gönner der DDR.«

Jetzt haben Ost-Berliner Anwälte ein neues Angebot unterbreitet. Weber soll auf Kosten der DDR rüberkommen und die weiteren Ausgrabungen überwachen. Nach dem ersten wertvollen Fund bekomme er dann sofort einen größeren Geldbetrag.

DDR-Anwalt Winfried Matthäus aus der Kanzlei des verstorbenen Kaul am Dienstag letzter Woche zum SPIEGEL: »Wir sind bei einem Patt angelangt, aber unser Interesse ist weiterhin groß.«

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Im Auftrage der zuständigen Dienststellen der DDR erkläre ich, daß

ich zwar in obiger Angelegenheit zum Abschluß verbindlicher

Vereinbarungen, insbesondere bzgl. der Höhe der prozentual nach dem

Wert der geborgenen Gegenstände festzusetzenden Entschädigung

(Finderlohn) noch nicht ermächtigt bin, daß ich aber die persönliche

Garantie dafür übernehme, daß die geborgenen Gegenstände ohne

Ausnahme zur Wertbestimmung durch einen von jeder Seite zu

benennenden Sachverständigen sichergestellt und ein genaues

Inventarverzeichnis in doppelter Ausfertigung angefertigt und jeder

Seite zugänglich gemacht wird.

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