Richter zeugen wieder Richter
(Nr. 16/1981, NS-Justiz: »Todesurteile wurden zur billigen Ware")
Mit wahrem Entsetzen habe ich gelesen, welch schrecklicher Untaten die deutschen Richter in politischen Prozessen während der Nazi-Zeit fähig waren. Nachdem sie schon in der Weimarer Zeit in politischen Prozessen fröhlich das Recht gebeugt hatten, um rechtsextreme Täter zu begünstigen und ihrer tödlichen Abneigung gegen die demokratische Republik zu frönen, trieben sie ihre Urteile nach der Machtergreifung bis zum Verbrechen. Daß keiner von diesen Blutrichtern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, ist ein Skandal. Am schlimmsten war der vom Bundesgerichtshof erzwungene Freispruch des Kumpans von Freisler, des Kammergerichtsrats Rehse, der nicht verurteilt wurde, weil man ihm angeblich keine Absicht der Rechtsbeugung nachweisen konnte. Welch ein Freispruch!
Die Weimarer Republik, an deren Zerstörung die deutschen Richter mit ihren republikfeindlichen Urteilen maßgeblich beteiligt waren, bekam damit nur die Quittung für ihre unverständliche Bereitwilligkeit, nach dem Ersten Weltkrieg und der Novemberrevolution die gesamte Richterschaft der Kaiserzeit zu übernehmen und sich damit den Keim zu ihrer Zerstörung selbst in den Pelz zu setzen. Ob allerdings die Bundesrepublik besseren Instinkt bewies, als sie wiederum die gesamte Richterschaft aus kaiserlicher und Weimarer sowie der Nazi-Zeit übernahm, ist fraglich.
Obwohl heute von einem Haß der Richter gegen unsere Demokratie wohl nicht mehr gesprochen werden kann, setzt sich unsere Richterschaft mehrheitlich aus derselben Gesellschaftsklasse zusammen wie damals; denn Richter zeugen immer wieder Richter. Richter aus der Arbeiterklasse oder aus sozialdemokratischen Kreisen sind noch immer eine Rarität. Der verstorbene Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatte wohl recht, als er bedauerte, daß man bei der Gründung der Bundesrepublik nicht die gesamte Justizmaschinerie von Grund auf erneuert hat, statt sich auf die Farce der Entnazifizierung zu verlassen.
Kreuth (Bayern) ERNST EHRMANN Rechtsanwalt
Der Artikel endet zu früh. Es bedarf unbedingt der Erwähnung des eigentlich für den normalen menschlichen Geist unvorstellbaren Umstandes, daß die Mörder in Robe, versehen mit Persilscheinen wohlwollender Kollegen, nach dem Kriege den Hinterbliebenen der von ihnen zynisch dem System Geopferten die Rentenansprüche bemaßen. Es wäre interessant zu erfahren, wie hoch sich eigentlich der Unterschied zwischen der Pension eines zu jener Zeit im Sinne des Systems aktiven Richters und der Witwe des Witzeerzählers beziffert?
Glücksburg (Schlesw.-Holst.) MICHAEL LUDWIG
Nicht erst im Krieg wurde das Recht pervertiert und alle rechtsstaatlichen Grundsätze beseitigt; das besorgte Hitler schon 1934, als er nach der Bartholomäusnacht vom 30. Juni 1934 innerhalb S.8 weniger Stunden mehr als 80 seiner ältesten Kampfgenossen kurzerhand hinrichten ließ und diesen Massenmord in seiner Reichstagsrede vom 13. Juli 1934 mit den zynischen Worten rechtfertigte: »Wenn mir jemand den Vorwurf entgegenhält, weshalb wir nicht die ordentlichen Gerichte zur Aburteilung herangezogen hätten, dann kann ich ihm nur sagen: In dieser Stunde war ich verantwortlich für das Schicksal der deutschen Nation und damit des deutschen Volkes oberster Gerichtsherr.«
Müllheim (Bad.-Württ.) GÜNTHER DUPKE