GEHEIMDIENSTE Riskante Anklage
Gegen den Kulturreferenten der syrischen Botschaft und einen weiteren in Deutschland lebenden Syrer hat die Bundesanwaltschaft Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben. Den beiden, die keinen diplomatischen Schutz genießen, wird vorgeworfen, seit 1995 hier lebende Syrer als Agenten angeworben sowie Oppositionelle ausgespäht zu haben. In mindestens vier Fällen sollen von ihnen Denunzierte bei der Einreise in Syrien verhaftet worden sein. Ob das Duo, das seit Monaten in Untersuchungshaft sitzt, angeklagt werden soll, war in der Bundesregierung lange debattiert worden - angesichts der aufgeheizten Lage in Nahost könnte eine Anklage die Beziehungen zu Damaskus zusätzlich belasten. Auf Grund der Schwere des Falls entschied das Bundesjustizministerium aber, eine Klausel in der Strafprozessordnung nicht anzuwenden: Danach können Verfahren eingestellt werden, wenn sie die »Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik herbeiführen« würden.