RUHESTAND - DER SPIEGEL
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Briefe

RUHESTAND
• aus DER SPIEGEL 29/1966
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RUHESTAND

Die Personalie über den SPD-Abgeordneten Dr. Fritz Rinderspacher kann zu Irrtümern führen. Der SPIEGEL hat nämlich aus einem »Oberstudienrat im Ruhestand« einen »suspendierten Oberstudienrat« gemacht. Suspendiert werden kann ein Beamter überhaupt nur dann, wenn gegen ihn ein Dienststrafverfahren anhängig ist. Das ist aber nicht der Fall. Dr. Rinderspacher ist vielmehr wie alle anderen Beamten unter den Abgeordneten nach seiner Wahl in den Bundestag in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden, weil er nicht gleichzeitig Gesetze machen und in der Schule unterrichten kann. Das Beamtengesetz schreibt eine solche Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zwingend vor. Bei der Gelegenheit soll gleichzeitig richtiggestellt werden, daß Dr. Rinderspacher nicht am Kopf, sondern am Fuß verletzt wurde und es sich bei dem Täter um einen Mann handelte, der sich ohne festen Wohnsitz herumtrieb.

Bonn WOLFGANG JANSEN

Pressesprecher

der SPD-Bundestagsfraktion

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