EXTREMISTEN Ruppiger Einsatz
Im September verschickte das Gießener Regierungspräsidium einen Gebührenbescheid, in dem das Aktenzeichen lang und der Ton kurz angebunden war. Darin benachrichtigte die Behörde den Studenten Abdurrahim K., 25, dass er 255 Euro zu zahlen habe. Die Gegenleistung der Verwaltung: ihr Bemühen, K. die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Gegen seinen Willen.
Für den Staat ist der gebürtige Türke ein Islamist. Zwar keiner der gewalttätigen Sorte, aber immerhin ein Funktionär der Organisation Milli Görüs, zumindest zeitweise Vorstandsmitglied im Ortsverein Limburg. Weil er das 2002 in seinem Einbürgerungsverfahren nicht angegeben hatte und der Türken-Verband Milli Görüs bei Staatsschützern als extremistische Muslimtruppe gilt, soll er seinen deutschen Pass jetzt abliefern. Spätere Ausweisung nicht ausgeschlossen.
Der Fall K. zeigt, was deutsche Innenbehörden derzeit freut - die Grünen und Amnesty International aber empört: Das Zuwanderungsrecht hat sich im Kampf gegen Islamisten mittlerweile zur schärfsten Waffe entwickelt. Es ist weit effektiver als das Strafrecht mit seinen hohen Hürden für Rasterfahndungen und Razzien, für Telefonmitschnitte oder gar Verurteilungen. »Das Strafrecht greift doch erst, wenn es fast zu spät ist«, winkt Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ab.
Seit dagegen Innenbehörden begonnen haben, das Ausländerrecht bei verdächtigen Islamisten konsequent als Ausländerraus-Recht zu nutzen, wird ausprobiert und durchexerziert, wird hier eine Staatsbürgerschaft aberkannt, dort ein Asylstatus widerrufen, läuft hier eine Studienberechtigung aus und dort eine Aufenthaltserlaubnis.
Vor allem das neue Aufenthaltsgesetz, gültig seit Jahresbeginn, gibt den Innenministern Paragrafen an die Hand, mit denen sich verdächtige Muslime außer Landes schaffen lassen. Damit reicht nun beispielsweise schon eine auf Tatsachen gestützte »Gefahrenprognose« für den Rausschmiss - also die mehr oder minder gut begründete Annahme, jemand könnte womöglich irgendwann mal hierzulande zündeln. Eine weitere Neuerung sieht vor, dass abgeschoben werden kann, wer etwa in der Moschee Hasspredigten gegen »die Ungläubigen« hält.
Wie selbstbewusst der Staat mit dem Ausländerrecht heute vermeintliche oder echte Islamisten vor sich hertreibt, zeigt die Häme, zu der sich das Regierungspräsidium Gießen im Fall K. hinreißen ließ: K. sei nun schon 24 Jahre in Deutschland, so schrieb der Sachbearbeiter, trotzdem sei es »offensichtlich nicht gelungen, Sie von den Vorzügen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu überzeugen. Von daher kann für Sie auch der Entzug einer Staatsangehörigkeit, die untrennbar mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbunden ist, kein schwerwiegender Nachteil sein«.
»Seit dem 11. September spielen alle verrückt«, empört sich K.s Anwalt, der Frankfurter Ausländerrechtler Reinhard Marx. Sein Mandant sei nie straffällig geworden und habe nicht gewusst, dass er die Milli-Görüs-Mitgliedschaft bei seiner Einbürgerung hätte angeben müssen. Der Verband mit seinen 26 500 Angehörigen ist schließlich nicht verboten, wenngleich der Verfassungsschutz ihn beobachtet.
Mit dem Ausländerrecht wird das Regierungspräsidium Gießen dem Milli-Görüs-Funktionär wohl trotzdem den Pass abnehmen können - zumindest in erster Instanz gab das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Behörde jüngst recht, selbst wenn K. damit staatenlos würde.
Das Ordnungsamt im nahen Frankfurt ist schon einen Schritt weiter: Dort läuft zurzeit der Versuch, gleich fünf Milli-Görüs-Funktionäre aus dem Land zu werfen, darunter einen Türken, der die Jugendarbeit der Islamisten in Hessen geleitet hatte. Die Stadt prüft, seine Aufenthaltserlaubnis nach mehr als acht Jahren auslaufen zu lassen. Einzige Begründung: Das Funktionärsamt bei Milli Görüs lasse eine radikale Gesinnung erkennen.
Vor allem die Grünen wittern inzwischen eine Fehlentwicklung - die Republik erlebe gerade eine »Verkehrung ins Gegenteil dessen, was mit dem Zuwanderungsrecht gewollt wurde«, moniert der rechtspolitische Sprecher der Partei, Jerzy Montag. Mit dem Segen von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der die Behörden zu einer strengen Auslegung auffordere, blase ein scharfer Wind durch die Länder. »Das ist gegen den liberalen Geist des Gesetzes«, so Montag.
Auch Amnesty International rügte Deutschland in der vergangenen Woche in einem Bericht dafür, Menschen nur auf
Verdacht auszuweisen. »Wenn man nicht warten will, bis es knallt, braucht man im Vorfeld Möglichkeiten, sich von potentiell gefährlichen Leuten zu trennen«, hält der Berliner SPD-Innensenator Ehrhart Körting dagegen. Und für den bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) steht fest: Bei Terrorgefahr müsse der Staat so früh wie möglich gegen Verdächtige vorgehen - »selbst mit dem Risiko, dass man am Ende den Nachweis doch nicht bringen kann«.
Für den ruppigen Einsatz des Ausländerrechts spricht immerhin, dass die Behörden damit schon ein paar Top-Gefährder aus dem Land geschafft oder ihnen zumindest klar gemacht haben, dass sie hier keine Zukunft haben. So
* wies Bremen den ägyptischen Imam Nahib Abd al-K. aus, der seinen Schäfchen angeblich zwei Dinge über die Ungläubigen zu berichten wusste: erstens, dass »sie stinken im Sinne des wahren Islam«, zweitens, dass »wir den Tod lieben, die Ungläubigen das Leben«;
* stoppte die Berliner Innenverwaltung Anfang Mai den aus dem Libanon einreisenden Prediger Salem al-R. auf dem Flughafen Tegel und schickte ihn umgehend zurück. R. soll als Imam der Neuköllner Al-Nur-Moschee gegen Christen gehetzt haben;
* hat die Hamburger Innenbehörde verfügt, dass der als mutmaßlicher Terrorhelfer des 11. September angeklagte Abdelghani Mzoudi nicht mehr weiterstudieren darf. Mzoudi, der in erster Instanz freigesprochen wurde, soll keinen Grund haben, »auch nur einen Tag länger in Deutschland zu bleiben, als es das laufende Ausweisungsverfahren erfordert«, sagt Hamburgs parteiloser Innensenator Udo Nagel.
Dabei schien nach dem 11. September gerade das Ausländerrecht im Praxistest der wehrhaften Demokratie durchzufallen. Schon kurz nach den Attentaten hatte die Politik die Gesetze erstmals verschärft. Doch wann immer Ausländerbehörden einen Korankrieger abschieben wollten, endete der Versuch in den Sälen der Verwaltungsgerichte. Noch bis vor rund einem Jahr waren deutsche Behörden nur einen Islamisten auf diese Weise losgeworden.
Erst das neue Zuwanderungsrecht brachte die Wende: Zwar landen die härtesten Fälle immer noch zur Strafverfolgung bei Generalbundesanwalt Kay Nehm. Doch eine größere Zahl dieser Verfahren wird dann vermutlich wieder an die Ausländerämter zurückgehen - die werden schneller mit ihnen fertig. Dort ist nämlich neben dem Versuch, die frisch eingeführten Paragrafen anzuwenden, auch eine neue Entschlossenheit zu beobachten, ältere Regelungen des Ausländerrechts voll auszureizen. »Mit dem neuen Recht ist ein Ruck durch die Behörden gegangen«, schwärmt Bayerns Minister Beckstein.
Vor allem Becksteins Leute machen vor, wie man das Zuwanderungsgesetz als Strafersatz nutzen kann. Während Baden-Württemberg von gut 60 ausgemachten Islamisten erst einen abgeschoben hat, werden in Bayern jeden Monat ein bis zwei aus dem Land gebracht.
Beckstein hat im November eine Sondereinheit aus Mitarbeitern von Ausländerbehörden, Polizei und Staatsschutz aufgestellt - deren Bilanz: 10 Islamisten abgeschoben, gegen 17 weitere Ausweisungsbescheide erlassen, 14 Fälle in Bearbeitung. »Das Ausländerrecht hat sich zu unserem stärksten Hebel entwickelt«, lobt Gerhard
Zintl vom bayerischen Landeskriminalamt, der die Einheit leitet. »Die Anforderungen an eine Ausweisungsverfügung liegen deutlich niedriger als für eine Verurteilung nach dem Strafrecht.«
Wie sehr die früher als Ruhe- und Rückzugsraum geschätzte Bundesrepublik gerade in Bayern an Wohnqualität für Islamisten eingebüßt hat, zeigt der Fall des Tunesiers Mouldi C., 35. C., der seine Unschuld beteuert, gilt als Netzwerk-Spezialist der Mudschahidin, als Kontaktmann zwischen mehreren Splittergruppen, die nicht nur hetzen, sondern im Ausland auch bomben. Weil ihn die tunesischen Sicherheitsbehörden möglicherweise foltern würden, konnte er nicht in seine Heimat geschickt werden. Dafür aber mit dem Ausländerrecht ins Asylbewerberheim nach Hauzenberg - was für C. auch nicht gerade angenehm ist.
Hauzenberg liegt tief im Bayerischen Wald, 120 Kilometer von Regensburg entfernt und damit auch eineinhalb Autostunden weit weg von seiner Frau und den vier Kindern. Wegen der über ihn verhängten Kontaktsperre darf C. sie nicht besuchen, darf weder ein Handy noch eine Telefonzelle benutzen, nur das Heimtelefon, darf kein Postfach mieten und nicht im Internet surfen. Um die Meldeauflagen zu erfüllen, muss er außerdem jeden Tag gut zwei Kilometer zum nächsten Polizeirevier laufen. Dabei, so klagt sein Anwalt Hubert Heinhold, sei er von deutschen Jugendlichen schon mal mit Steinen beworfen worden.
Vom gleichen Kaliber wie C. war auch Thaer Mansour, 31, ein mutmaßlicher Unterstützer des jordanischen Terrorfürsten Abu Mussab al-Sarkawi, der den Irak nicht zur Ruhe kommen lässt. Die Bayern setzten Mansour im Februar in ein Flugzeug nach Amman, weil er möglicherweise gefährlich werden könnte. Dass jordanische Sicherheitsbehörden in solchen Fällen für ihre Vernehmungsmethoden berüchtigt sind, störte nicht weiter.
So rigoros Bayerns Staatsdiener gegen Verdächtige der Dschihad-Szene vorgehen, so kleinlich attackieren sie allerdings auch das Fußvolk des Islamismus. Beispiel Yusuf Y., 55, ein mutmaßlicher Anhänger des einstigen »Kalifen von Köln«, Metin Kaplan. 13 Ausgaben von Kaplans Sektenpostille »Beklenen Asr-I Saadet« fanden Ermittler Ende 2003 in seiner Wohnung. Mit der Abo-Gebühr habe Y. den »Kalifatstaat« unterstützt, befand das Landratsamt München. Und wer eine verbotene islamistische Vereinigung finanziere, müsse gemäß Ausländerrecht raus aus Deutschland - selbst wenn Y. seit 1973 hier lebt, nie straffällig wurde und drei seiner fünf Kinder Deutsche sind.
Y.s Anwalt Andreas Schwarzer klagt nun gegen die Ausweisung, Ende offen. Dabei betrug die umstrittene Abo-Gebühr nur 100 Euro im Jahr. DOMINIK CZIESCHE,
JÜRGEN DAHLKAMP, HOLGER STARK