SCHULREFORM Schafe scheren
Mit einem selbst für Sowjetzonenverhältnisse ungewöhnlichen Propaganda -Aufwand wurde die jüngste »sozialistische Tat« im Machtbereich Walter Ulbrichts gefeiert: 2,5 Millionen Arbeiter, Bauern und Lehrer diskutierten in 70 000 Veranstaltungen das »Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik« und stimmten, wie Sowjetzonen-Kulturminister Lemmnitz jüngst in Leipzig prahlte, allesamt »begeistert« zu.
In der Tat gibt sich die Ostberliner Regierung alle Mühe, bei den DDR-Bürgern Verständnis für die am 2. Dezember von der Volkskammer - dem Parlament der Sowjetzone - beschlossene Schulreform zu wecken, die bis 1964 das gesamte Erziehungssystem der DDR von Grund auf ändern soll. Die in Lobgesängen - auf Siebenjahrespläne und andere sozialistische Errungenschaften geübten Panegyriker der SED setzten eine Diskussionswelle in Gang, die inzwischen auch die letzten Hütten in Erzgebirge und Thüringer Wald erreicht hat.
Daß es den Kulturpolitikern Ulbrichts dabei nicht nur um die in Ost und West gleichermaßen überfällige Modernisierung des gesamten Erziehungs- und Bildungswesens geht, erhellt das Haupt-Schlagwort der Aufklärungskampagne. Es heißt: »Erziehung von heute - Produktionssiege von morgen« und legt augenfällig die wirtschaftlichen Motive der pädagogischen Revolution zwischen Elbe und Neiße bloß.
Laut Siebenjahresplan vom 1. Oktober 1959 hat die Wirtschaft der Zone nämlich die »grundlegende Aufgabe zu lösen, ... Westdeutschland auf dem Gebiet der Arbeitsproduktivität einzuholen und zu überflügeln«. Diesem ehrgeizigen Vorhaben dienen die Kernstücke der mit Schulgesetz und Schulordnung verkündeten Erziehungsreform:
- die Verlängerung der Schulpflicht von acht auf zehn Jahre (die bis 1964 schrittweise durchgeführt werden soll) und
- jene »Verbindung von Bildung mit der Produktion«, die nach sowjetischem Vorbild als »polytechnischer Unterricht« firmiert.
Eine Einrichtung, die seit September 1958 versuchsweise für alle Schüler vom siebten Schuljahr an eingeführt wurde - ein wöchentlicher Unterrichtstag in einem Betrieb, in dem die Kinder sich in praktischen Arbeiten wie Schweißen, Melken oder Hobeln üben -, wird jetzt zur Grundlage des gesamten Erziehungssystems erhoben.
Verfügt Paragraph 4 des DDR-Schulgesetzes: »Entsprechend dem Alter der Kinder ist der Unterricht mit gesellschaftlich-nützlicher Tätigkeit bzw. mit produktiver Arbeit zu verbinden. Im Mittelpunkt des polytechnischen Unterrichts steht in den unteren Klassen der Werkunterricht und von der Klasse 7 ab der Unterricht in der sozialistischen Produktion.«
Die neue Form des Unterrichts und die Verlängerung der Schulpflicht auf zehn Jahre kommen den auch im Osten wachsenden Bedürfnissen der Industrie entgegen, die im Zeitalter der Automatisierung nicht nur mehr Ingenieure, sondern einen neuen Typ des Arbeiters verlangt: den technisch vielseitig vorgebildeten Anlernling, der in der Lage ist, einfache Kontrollfunktionen zu übernehmen und sich kurzfristig auf Bedienung und Überwachung neuer Maschinen umzustellen.
So heißt es in der Präambel des Schulgesetzes, die zunächst auf den durch Automation und Anwendung von Kernenergie veränderten »Charakter der Arbeit« verweist: »Die komplizierten Maschinen, die Meß- und Steuerungsgeräte können nur gemeistert werden und die Organisation und Kontrolle der modernen technologischen Prozesse ist nur möglich, wenn die Werktätigen eine hohe Allgemeinbildung haben und möglichst viele Arbeiter ingenieurtechnische Kenntnisse besitzen.«
Indes: So gewiß diese Schulreform durch die Verlängerung der Schulzeit von acht Jahren auf zehn das Unterrichtsniveau der bisherigen DDR-Grundschule heben und dem der westdeutschen Mittelschule annähern wird, so sicher ist auch, daß es sich
bei der im Gesetz zitierten hohen Allgemeinbildung um technisches und naturwissenschaftliches Grundwissen handelt. Die sogenannte klassische Bildung wird an den Schulen der Sowjetzone künftig noch mehr vernachlässigt werden als bisher.
Von Herbst 1964 an werden nämlich die bisherigen DDR-Schultypen - Grund-, Mittel - und Oberschule - in der zehnklassigen polytechnischen Oberschule aufgegangen sein. Bestimmt das neue DDR-Schulgesetz: »Der Weg von der (polytechnischen) Oberschule über die Berufsausbildung ist der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses.«
Damit machen die kommunistischen Kulturpolitiker für die Zone zur Regel, was in der Bundesrepublik heute die Ausnahme ist: den Sprung vom Beruf zur Universität. Die Masse der Studenten in der DDR wird sich nach Verwirklichung der im Dezember beschlossenen Erziehungsreformen aus Absolventen der polytechnischen Oberschulen (sprich: Mittelschulen) rekrutieren, die nach mindestens zweijähriger Berufsschulausbildung und abgeschlossener Lehrzeit in
- Betriebsoberschulen,
- Abendoberschulen oder
- Lehrgängen zur Vorbereitung auf eine
Sonder-Reifeprüfung
die Hochschulreife erwerben - und zwar »ohne Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit«.
Allen in der sozialistischen Produktion werkenden DDR-Hochschul-Aspiranten bleibt es jedoch unbenommen, eine vierte, bequemere Möglichkeit zu wählen und sich den Zugang zum Studium über die sogenannte Arbeiter- und Bauernfakultät zu sichern, die nach abgeschlossener Berufsausbildung in Schnellkursen die Hochschulreife vermittelt.
Der in den Ländern des Westens übliche Weg zur Universität, der über die Grundschule und das Gymnasium führt, bleibt in der Zone künftig nur einer schmalen Schicht besonders begabter Schüler vorbehalten, die nicht die zehn-, sondern die zwölfklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule besuchen.
Der Studienschule des westdeutschen Rahmenplans vergleichbar, gliedert sie sich in einen altsprachlichen, einen neusprachlichen und einen naturwissenschaftlichen Zweig, aber der Schwerpunkt des Unterrichts ist laut Gesetz auch hier die Vermittlung »neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, besonders in den Naturwissenschaften«. Diese Eliteschule soll nicht die sogenannte wertfreie Allgemeinbildung; sondern Naturwissenschaft als Grundlage späterer technischer Spezialbildung lehren, um damit ihren Teil zur Erfüllung des Siebenjahresplans beizutragen und Wissenschaftler für die erträumten Produktionssiege von morgen heranzubilden.
Auch den mit dem Abitur versehenen Absolventen dieser zwölfklassigen Ausnahmeschule bleibt freilich jene Verbindung von »Bildung mit der Produktion« nicht erspart, die von den Erziehungsrevolutionären der DDR als ideologische Rechtfertigung für die aus wirtschaftlicher Not geborene Schulreform herhalten muß: Obwohl auch sie am wöchentlichen Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion Badewannen nieten, Stuhlbeine drechseln oder Schafe scheren müssen, haben sie zwischen Abitur und Studium ein »berufspraktisches Jahr« abzuleisten. Freilich: Da diese praktische Arbeit von den Hochschullehrern beaufsichtigt werden soll, könnte sie zumindest für angehende Naturwissenschaftler durchaus von Nutzen sein.
Ganz gleich, welchen der beiden Wege der künftige Student einschlägt, um sich auf die Hochschule vorzubereiten - in jedem Fall trifft das Gesetz Vorsorge, daß er den Hörsaal nur als klassenbewußter, in marxistisch-leninistischem Denken geschulter Proletarier betritt.
Durch ein System staatlicher und halbstaatlicher, die Schule ergänzender Institutionen und Organisationen wird nämlich der Einfluß des Elternhauses in der Erziehung weiter zurückgedrängt. Wichtigste dieser Institutionen sind:
- der Kindergarten, der die Drei- bis Sechsjährigen laut Gesetz »an das sozialistische Leben heranführen« soll und
- der Schulhort, durch den die Schule der
Zone praktisch zur Ganztagsschule ausgebaut wird. Der Schulhort soll eine »erzieherisch wertvolle Freizeitgestaltung«
unter Anleitung von Lehrern und von Funktionären der staatlichen Jugendorganisationen (Junge Pioniere und Freie Deutsche Jugend) garantieren. Sagte Otto Grotewohl in der Begründung des Gesetzes vor der Volkskammer in Ostberlin: »Auf diese Weise wird die große Kraft der Arbeiterklasse unmittelbar für die Erziehung der Kinder wirksam.«
DDR-Kulturminister Lemmnitz
Erst Lehre, dann Studium