DDR Scheidung auf deutsch
Am 8. Februar 1979, morgens um sieben, verabschiedete sich die Bonner Sekretärin Rita Salmen
( Name von der Redaktion geändert. )
von ihrem Mann, um zur Arbeit zu fahren. Erich Salmen, Computerspezialist und Regierungsrat bei der Bundeswehr, wollte an diesem Tag zu Hause bleiben: Er fühle sich nicht wohl.
Es war nach achtjähriger Ehe das letzte Mal, daß Frau Salmen, damals 27, ihren Mann sah. Als sie am Abend heimkam, fand sie nur zwei handgeschriebene Zettel, auf denen Erich Salmen ihr seinen Bausparvertrag und das Bankkonto übereignete.
Eine Woche später meldete sich der 29jährige Beamte fernmündlich - aus Ost-Berlin.
Der Bundesbürger Salmen gehörte, so vermutet das Bundeskriminalamt, zu jenen DDR-Agenten, die sich nach dem Übertritt des Geheimdienstoberleutnants Werner Stiller in die Bundesrepublik Hals über Kopf ins andere Deutschland abgesetzt hatten.
Am Telephon bat der Diplom-Mathematiker seine Frau, sie solle sich mit ihm in der DDR zu einer Aussprache treffen. Doch Rita Salmen, bis zum Verschwinden ihres Mannes völlig ahnungslos, lehnte ab.
Seither hat sie von Erich Salmen nichts mehr gehört.
Statt dessen erhielt sie Ende Dezember 1979 vom Stadtbezirksgericht Berlin-Friedrichshain ein Scheidungsurteil. Darin teilten die Ost-Berliner Familienrichter mit, sie hätten am 20. des Monats die Ehe zwischen Erich Salmen, »Angestellter, Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik«, und der Bundesbürgerin Rita Salmen wegen »divergierender Anschauungen und Grundhaltungen verschiedenster Art« aufgelöst.
Zwar geht das Urteil mit keinem Wort auf die peinlichen Umstände ein, unter denen Erich Salmen seine Frau verlassen hatte. Doch in einem wichtigen Punkt verhielten sich die Ost-Juristen absolut korrekt: Sie sprachen Rita Salmen nicht nur die »elterliche Gewalt über das gemeinschaftliche Kind, geboren am 27. Dezember 1975«, zu. Sie verurteilten Erich Salmen auch, für seinen Sohn »monatlich im voraus zu Händen der Verklagten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 150,- M bis zu dessen wirtschaftlicher Selbständigkeit zu zahlen«.
Bislang freilich ist dieses Urteil nur wertloses Papier. Zwar haben Bonn und Ost-Berlin 1974 in einer Zusatzvereinbarung zum Grundlagenvertrag die Unterhaltszahlung für Kinder im jeweils anderen deutschen Staat geregelt. Danach werden die Gelder zum Kurs 1:1 in Landeswährung ausgezahlt und zwischen der Bundesbank und der Staatsbank der DDR verrechnet; bis Mitte 1979 flossen auf diesem Weg rund 30 Millionen D-Mark aus der DDR in die Bundesrepublik, in umgekehrte Richtung wurden über 107 Millionen Mark überwiesen.
Rita Salmen aber hat noch keinen Pfennig gesehen. Sie hat zwar ostdeutsches Recht und ostdeutsche Richter auf ihrer Seite, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) jedoch offenbar gegen sich. Und das ist allemal mächtiger als die DDR-Justiz.
Im Oktober 1980 schickte das Jugendamt der Stadt Bonn dem Ex-Ehemann einen Mahnbrief, »Ihre Unterhaltszahlungen entsprechend dem Gerichtsurteil ... aufzunehmen und unmittelbar an Ihre geschiedene Ehefrau ... zu überweisen«.
Andernfalls, so die Beamten drohend, habe Salmen »mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu rechnen« - wie immer sich das Jugendamt der Bundeshauptstadt einen westlichen Gerichtsvollzieher in der DDR vorstellen mag.
Agent Salmen jedenfalls ließ sich nicht beeindrucken: Er antwortete nicht. Adressiert hatten die Briefschreiber ihre Mahnung an Salmens im Scheidungsurteil angegebene Ost-Berliner Adresse Koppenstraße 16. Die Anschrift ist der westdeutschen Abwehr gut bekannt - als Filiale des MfS.
Im Dezember letzten Jahres wandte sich Frau Salmens Anwalt Joachim Heinle schließlich hilfesuchend an das Bezirksgericht Berlin-Friedrichshain. Er fragte höflich an, »welche Möglichkeiten wir haben, um aus einem Urteil der Deutschen Demokratischen Republik gegen einen Bürger der Deutschen Demokratischen Republik zu vollstrecken«.
Das, so scheint es, wissen die ostdeutschen Richter auch nicht. Mehr als acht Monate schwiegen sie. Dann, Ende August, teilten sie Rita Salmen lapidar mit, »daß der Vorgang zuständigkeitshalber an das Kreisgericht Dresden-Mitte abgegeben worden ist, da der Schuldner jetzt dort seinen Wohnsitz hat«.
Ein Freund hat Frau Salmen inzwischen geraten, sie solle am besten den Arbeitgeber ihres Ex-Mannes verklagen: Erich Mielke, den Minister für Staatssicherheit der DDR.
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