Schema 08 - DER SPIEGEL
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RECHT Schema 08

• aus DER SPIEGEL 53/1961
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Zum ersten Male hofft das Bundesvolk auf den Umfall eines Freien Demokraten: Der Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Stammberger, 41, seit dem 14. November 1961 Bundesminister für Justiz, will um die Jahreswende im heimatlichen Coburg noch einmal überdenken, ob er wohl recht daran tat, öffentlich einen Gesetzentwurf zu vertreten, der unter der Ägide seines Amtsvorgängers Fritz Schäffer im Justizministerium, der Bonner Rosenburg, erdacht worden ist.

Die Väter dieses Entwurfs wollen jedem Kraftfahrer mit Gefängnis drohen, der sich nach dem Genuß von nur einem Liter Vollbier oder zwei Vierteln Wein oder drei Whiskys ans Steuer eines Autos setzt.

Ob der Täter nach solch bescheidenem Konsum, der gewöhnlich nach einer Stunde zu einer Alkoholkonzentration von 0,8 Promille im Blut führt, in Schlangenlinien oder korrekt fährt, ob er eine Karambolage verursacht oder nicht, ob er also objektiv fahruntüchtig ist oder nicht, solche »Tatumstände« könnten allenfalls das Strafmaß beeinflussen. Strafentscheidend wäre nach diesem Schema 08 aber allein, was die Blutprobe ergibt.

Diese Novität findet sich in einer Neufassung des »Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs«, das unter Justizminister Schäffer schon einmal, im Dritten Deutschen Bundestag, bis zur ersten Lesung gediehen war. Nach jenem Entwurf sollte

- das Autofahren unter Alkoholeinfluß - auch ohne Unfallfolgen - nicht mehr nur als Übertretung, sondern als Vergehen (mit Gefängnisstrafe) bewertet und

- das Fahrzeug eines alkoholisierten Verkehrssünders ersatzlos eingezogen werden.

Von einer Begrenzung auf 0,8 Promille oder auch nur auf jene 1,5 Promille, die seit einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 1954 von deutschen Richtern schematisch als Grenze der Fahrtüchtigkeit angenommen werden, war in Schäffers Änderungsgesetz noch nicht die Rede.

Weil der Verkehrs- und der Rechtsausschuß des Parlaments von dringlicheren Gesetzentwürfen hoffnungslos blockiert waren, kam die Fleißarbeit des Justizministeriums nicht mehr zur zweiten und dritten Lesung. Mit Ablauf der dritten Legislaturperiode des Bundestages wurde der Entwurf - entsprechend der Geschäftsordnung des Parlaments - wie alle anderen unerledigten Vorlagen zu Makulatur.

Das Justizministerium hatte solch ruhmlosen Untergang seines Paragraphenwerkes vorausgesehen. Der zuständige Ministerialrat Dr. Karl Lackner, Leiter der Reform-Unterabteilung in der Abteilung Strafrecht und Verfahren des Justizministeriums, ließ deshalb von seinen Regierungsräten schon frühzeitig eine Neufassung für den Vierten Bundestag konzipieren,

Inzwischen hatte die »Deutsche Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin« unermüdlich versucht, das Justizministerium mit Statistiken und Expertisen von der Notwendigkeit zu überzeugen, 0,8 Promille in einem Gesetz als Höchstgrenze der für Kraftfahrer zuträglichen Blutalkoholkonzentration zu fixieren.

Die Gesellschaft verallgemeinerte, schon 0,8 Promille im Blut machten alle Autofahrer unfähig, verkehrssicher zu fahren. Und: Zwanzig Prozent aller Verkehrsunfälle würden von alkoholisierten Fahrern verschuldet.

Indes: Seit dem Jahre 1958 wird aus Gründen, die selbst dem Justizministerium nicht bekannt sind, für das Gebiet der Bundesrepublik nicht mehr statistisch korrekt erfaßt, bei wieviel Unfällen auf deutschen Straßen der Alkohol eine Rolle spielte. 1958 waren es auch keineswegs 20, sondern generell 7,9 Prozent gewesen. Der Anstieg von 1953 bis 1958 hatte nur 1,1 Prozent betragen.

Mithin mag heute bei allenfalls zehn Prozent der Verkehrsunfälle Alkohol im Spiel sein. Ein weit höherer Prozentsatz von Verkehrsdelikten wird dagegen durch jugendliche Raser und verkehrsungewandte Greise am Steuer verschuldet, ohne daß deshalb bisher jemand auf die Idee gekommen wäre, generell allen Kraftfahrern unter 30 oder über 65 Jahren den Führerschein zu entziehen.

Immerhin: Dem Justizministerium schienen die Vorstellungen der Mediziner so schwerwiegend zu sein, daß die 0,8-Promille-Grenze in den neuen Entwurf eingefügt wurde. Dafür wurde die Beschlagnahme-Klausel so eingeschränkt, daß nur noch Fahrer ohne Führerschein davon betroffen würden.

Zusätzlich orientierte sich das Bundesjustizministerium an jenen europäischen Staaten, die besonders niedrige Blutalkoholgrenzen eingeführt haben: an Island, Norwegen und Schweden, wo die Strafbarkeit schon bei 0,5 Promille beginnt, an Österreich (0,8 Promille), an

der Schweiz und an Dänemark (1,0 Promille).

Unter den Akten, die Minister Stammberger Mitte November bei seinem Amtsantritt in der Bonner Rosenburg vorfand - tagelang ließ er sich schon morgens um sechs ins Ministerium chauffieren, um im noch leeren Hause ungestört arbeiten zu können - lag der 0,8-Entwurf obenauf.

Der lebensfrohe liberale Minister wollte von dem 0,8-Schematismus zunächst nichts wissen: »Nie und nimmer.« Und: »Ich bin doch kein Blaukreuzler.«

Auch der Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Dr. Walter Strauß (CDU), der selbst kein Auto steuert - seine Frau fährt -, fand, die Ermessensfreiheit der deutschen Richter dürfe nicht derart eingeengt werden.

Aber Stammberger und Strauß gaben schließlich klein bei, nachdem die Lackner-Referenten ihrem neuen Minister in seinem Dienstzimmer zweieinhalb Stunden lang Gutachten,und Stellungnahmen rezitiert hatten, die für eine 0,8-Grenze sprachen:

Eine Kommission der Bundesländer, in der unter dem Vorsitz des nordrhein westfälischen Justiz-Staatssekretärs Dr. Herbert Krille die Länder-Justizminister oder ihre beamteten Vertreter saßen, hatte das 0,8-Promille-Schema mit neun Stimmen (bei einer Enthaltung) gebilligt, ebenso wie der deutsche Richterbund (einstimmig) und der Strafrechtsausschuß der Bundesrechtsanwaltskammer (mit großer Mehrheit).

Den Ausschlag gab ein Bescheid des Bundesgesundheitsamts in Berlin, bei dem das Justizministerium noch vor Stammbergers Zeiten ein Gutachten angefordert hatte. Die Gesundheitsbehörde beauftragte eine Kommission von Gerichtsmedizinern, die Auswirkungen des Alkohols im Straßenverkehr zu untersuchen.

Zwar wird der volle Wortlaut des Gutachtens erst im Januar 1962 in der Rosenburg erwartet, doch erkannten die Gutachter vorab bereits im verflossenen Oktober: »Wir sind sicher, daß die große Mehrheit der Kraftfahrer bei einem Blutalkohol-Konzentrat von über 0,8 Promille verkehrsgefährdende Leistungsminderungen aufweist.«

Erinnert sich Stammbergers Persönlicher Referent, Oberregierungsrat Florian Messerer, an diesen Umfall des FDP-Ministers: »Von der erdrückenden Last der Argumente gab sich der Herr Minister geschlagen.«

Eigentlich wollten die Justiz-Ministerialen das endgültige Gutachten des Bundesgesundheitsamtes abwarten, ehe sie von ihrem Entwurf Laut gaben. Minister Stammberger jedoch breitete nach seinem Amtsantritt vor Journalisten die Fülle seiner neuen Aufgaben aus und zitierte dabei auch die Promille-Vorlage als entscheidungsreif.

So kam die 0,8-Grenzmarke in die Zeitungen, und unisono protestierten die Organisationen der deutschen Autofahrer:

- Der Automobilclub von Deutschland (AVD) warnte davor, das deutsche

Volk zu einem »Volk der Vorbestraften« zu degradieren;

- der Allgemeine Deutsche Automobil -Club (ADAC) sah prophetisch »unschuldige Personen verurteilt - und diskriminiert«, und

- der Deutsche Touring-Club (DTC) verurteilte das Bonner Ansinnen, den Kraftfahrer zum »Alleinschuldigen an -den steigenden Unfallziffern« zu machen.

In Bonn fuhren nach der Plauderei Stammbergers der CDU-Abgeordnete Matthias Hoogen, Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses, und der

SPD-Jurist Adolf Arndt gemeinsam in die Rosenburg, um dezent den Unwillen des Rechtsausschusses darüber auszudrücken, daß der Minister das Parlament von seinem 0,8-Vorhaben überhaupt nicht unterrichtet habe.

Burgherr Stammberger war nicht übertrieben gastfreundlich und hatte den beiden Parlamentariern nichts anderes als billige »Reval«-Zigaretten anzubieten ("Die schwarzen sind doch für Sie richtig, Herr Hoogen, und für Herrn Arndt besorge ich nächstes Mal eine rote Marke").

Auch draußen im Land regte sich allenthalben Widerspruch. Besonders Stammbergers freidemokratische Parteifreunde ärgerten sich über den unpopulären Entwurf, mit dem Stammberger seine Arbeit eingeleitet hatte.

In Stuttgart tat FDP-Justizminister Wolfgang Haußmann, dessen Ressort bei der Vorabstimmung in der Länder-Kommission gefehlt hatte, den Promille-Entwurf als 'ungelegtes Ei« ab, bei dessen Ausbrüten die Länderjustizmini,ster noch »ein gewichtiges Wort« mitreden wollten.

In München protestierte der FDPJustizminister Albrecht Haas, dessen Abgesandter in der Kommission für 0,8 Promille gestimmt hatte, namens der bierfreudigen Bayern gegen das geplante Bonner Promille-Gesetz; Haas wünscht, die Verurteilung alkoholisierter Verkehrssünder möge auch künftig ins Ermessen der Gerichte gestellt sein.

Aber schwerer als die Bedenken von Parlamentariern und FDP-Genossen wog bei Stammberger nach dem Echo in der Öffentlichkeit die Erkenntnis, daß beim Abfassen des Entwurfs in seinem Hause wohl doch nicht alle Erkenntnisquellen von Medizin, Statistik und Verkehrsbeobachtung ausgeschöpft worden waren:

- Der Leiter des Medizinisch-Psychologischen Instituts für Verkehrssicherheit in Stuttgart, Dr. Großjohann, ließ 1000 Fahrer unter Alkohol testen und resümierte, 1,5 Promille als Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit seien fragwürdig, und sogar bei 1,7 Promille sei nur die Wahrscheinlichkeit genereller Fahruntüchtigkeit anzunehmen.

- Professor Luft vom Institut für gerichtliche und soziale Medizin an der Universität Frankfurt erkannte zwar schon bei Fahrern mit nur 0,4 Promille eine »Abnahme des Risiko-Empfindens«, konnte sich aber für die gesetzliche Fixierung von 0,8 Promille für jedermann, also selbst für Bierkutscher, nicht erwärmen.

- Der Direktor des Gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Mainz, Professor Dr. Wagner, verkündete, die 0,8-Promille-Grenze dürfe »in keinem Fall« als wissenschaftlich fundiert angesehen werden. Insbesondere habe die Wissenschaftliche Kommission des Bundesgesundheitsrates trotz eingehender Beratungen Stammbergers Pauschalvorschlag noch nicht gebilligt.

Angesichts der Proteste aus der Öffentlichkeit und der ausseinanderklaffenden Urteile der Fachmedizin baute Minister-Adjutant Messerer schon vor: »Natürlich kann der Herr Minister noch

umschwenken, denn er könnte ja im Kabinett überstimmt werden. Die Kabinettsvorlage ist noch keineswegs formuliert.« Ende Januar soll das Kabinett zum erstenmal damit befaßt werden. Spätestens im Bundestag, so rechnen selbst Stammberger-Beamte, werde der Entwurf zu Fall gebracht werden, wenn das Ministerium auf 0,8 Promille bestehen bleibe.

In der Tat hat als erster Bundestagsabgeordneter ausgerechnet Stammbergers Parteivorsitzender, der FDPFraktionschef Erich Mende, offiziell wissen lassen, seine Fraktion werde keinem Gesetz zustimmen, »das Kraftfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von weniger als 1,5 Promille« automatisch unter Strafe stelle.

Einen Tag später jedoch verspürte Stammberger Aufwind: Die Verkehrsminister der Bundesländer, die sich bei Bundesverkehrsminister Seebohm zu einem Gespräch über den Stammberger-Plan getroffen hatten, hießen die 0,8 -Promille-Grenze mit sieben Stimmen bei vier Enthaltungen gut.

Dennoch überlegt nun Wolfgang Stammberger, ob er seinen Entwurf, den er aus Prestigegründen nicht ungeschehen machen kann, in abgeschwächter Form im Kabinett vorlegen soll - mit 1,0 oder gar 1,2 Promille als Strafgrenze.

FDP-Justizminister Stammberger

Ein Volk ...

Gesetzes-Reformer Lackner

... von Vorbestraften?

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