Schicksal
Im Spiegel Nr. 37 heißt es in dem Bericht über den neuen Bundespräsidenten Professor Dr. Theodor Heuß: »Er selbst ... saß über Nacht ohne Pension am Bettelstab« (Seite 9, Mittelspalte oben). Etwas vorher war davon die Rede, daß Th. Heuß vor 1933 Dozent und Studienleiter an der Hochschule für Politik in Berlin gewesen sei. Der Leser muß daraus den falschen Schluß ziehen, daß der Genannte ohne Pension aus amtlicher Stellung entlassen und dadurch ein Opfer des Hitler-Regimes wurde. Indessen war diese Hochschule für Politik, eine Schöpfung Friedrich Naumanns, niemals ein Staats- oder Gemeinde-Institut, sondern immer nur ein rein privates Unternehmen (die finanziellen Mittel wurden im wesentlichen von Freunden der Hochschule bestritten) und konnte daher auch keine beamtenrechtlichen Pensionen gewähren.
Der Staat war also an der Tatsache, daß der Professor - sehr bedauerlicher Weise - 1933 keine Pension erhielt, völlig unschuldig. Ganz im Gegensatz zu heute, wo in der Bundesrepublik Deutschland immer noch Tausende von entlassenen Beamten, die sowohl der Weimarer Republik als auch dem Dritten Reiche pflichtgetreu gedient haben unter völligem Bruch der in der Weimarer Verfassung gerantierten Beamtenrechte ohne Versorgungsbezüge ihrem Schicksal überlassen sind.
Hameln
ERICH GEIERSBACH Handelsschuldirektor