SCHLÜTER
(Nr. 25/1955, Bundesländer, und Nr. 27/1955, Briefe)
War den Herren Professoren der Universität Göttingen Herr Leonhard Schlüter als Kultusminister zu jung? Dann hätten sie daran denken sollen, daß vier der »Göttinger Sieben«, die 1837 den König Ernst August von Hannover des Verfassungsbruchs beschuldigten und deswegen aus dem Staatsdienst entlassen wurden, die also gewissermaßen das Vorbild für die Schlüter-Proteste abgegeben haben könnten, auch nicht älter gewesen sind: Der jüngste unter ihnen war der Historiker und Politiker Georg Gottfried Gervinus (32 Jahre), ihm folgten der Physiker Wilhelm Weber (33 Jahre), der Sprachforscher und Bibelkritiker Heinrich Ewald (34 Jahre) und der Jurist Wilhelm Albrecht (37 Jahre). Nur der Historiker und Politiker Friedrich Christoph Dahlmann und die Begründer der germanistischen Wissenschaft, Jacob und Wilhelm Grimm, hatten bereits die Fünfzig überschritten.
Tübingen
DR. ERNST SEIDEL
Die Darstellung, die der FDP - Landesgeschäftsführer Huisgen über mein Gespräch mit dem »höheren Beamten des Innenministeriums« gibt, ist falsch ...
Auf die Frage, ob die SPD ihrerseits etwa Verhandlungen mit der FDP Schlüters wegen ablehne, antwortete ich, das Zustandekommen von Verhandlungen scheitere vernünftigerweise niemals an der Person des Verhandlungsführers; Schlüter sei Fraktionsführer der FDP, und deshalb müsse man eben mit ihm verhandeln.
Über Ministerposten oder gar einen solchen für Herrn Schlüter wurde nicht gesprochen. Das lag nicht in der Kompetenz der Gesprächspartner und war nicht Sinn des Gespräches.
Hannover
DR. JUR. GÜNTHER RABUS
Aus den Tagen der berühmten »Göttinger Sieben« stammt das Wort des Ministers Adolf Rochus von Rochow: »... es ziemt ihm (dem Untertanen) nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen.« - Einer der Sieben, Professor Dahlmann, rechtfertigte sein und seiner Kollegen Vorgehen mit Worten, die auch auf die jetzt bewiesene Haltung der Georgia Augusta angewandt werden könnten: »Es war eine Protestation des Gewissens, nur durch den Gegenstand ein politischer Protest.«
Hannover
KURT MENKE
Es ist nicht wahr, daß ich »Universitätsdozent für Weltanschauungskunde und Glaubensgeschichte« bin. Tatsache ist vielmehr, daß ich als Dozent in Vorlesungen und Übungen Religionswissenschaft als Fach zu vertreten hatte.
Es ist auch nicht wahr, daß ich in meiner Schrift »Hochschullehrer klagen an« behauptet habe, es gäbe 5000 amtsverdrängte Hochschullehrer. Tatsache dagegen ist es, daß ich auf Grund umfassender hochschulstatistischer Untersuchungen der
Wochenschrift »Christ und Welt« auf Seite 32 meiner Schrift »Hochschullehrer klagen an« (3. Auflage) diese Quelle zitiert habe, und zwar, daß 1945 rund 5000 deutsche Hochschullehrer aus ihrem Wirkungsbereich verdrängt worden wären.
Tübingen
DR. HABIL. HERBERT GRABERT Geschäftsführender Vorsitzender des Verbandes der nichtamtierenden (amtsverdrängten) Hochschullehrer
Bei dem Hin und Her um Schlüter ist mir vor allem eines unverständlich geblieben: Wie konnte dieser Mann von seiner Partei, der FDP, überhaupt benannt werden, ja, wie war es möglich, daß eine politisch und menschlich so zwielichtige Figur in die Partei aufgenommen wurde?
Dortmund
THEO RICKERT
Es ist ausgerechnet worden, daß Herr Schlüter für seine zehntägige Ministertätigkeit 22 500 Mark erhält. Der Exminister könnte diesen Kommentaren wirksam die Spitze abbrechen, indem er sein »wohlverdientes« Gehalt einer Blinden- oder sonstigen Geschädigtenorganisation überweist.
Konstanz
ARTHUR WITTIG
Zu dem in Ihrer Nr. 27 vom 29. Juni 1955 auf Seite 3 veröffentlichten Leserbrief des Herrn Dr. Werner Schmitz:
Ich habe niemals den Wählern den »Vorwurf« gemacht, daß sie durch ihre Stimmabgabe die Berufung des Herrn Schlüter zum Kultusminister von Niedersachsen ermöglicht hätten. Ich habe mich vielmehr mit der in der Öffentlichkeit vertretenen These auseinandergesetzt, der Staatsbürger könne nicht auf die Abgabe des Stimmzettels beschränkt werden, sondern müsse das Recht haben, sich gegen eine unwillkommene Entscheidung des Parlaments durch eine außerparlamentarische Aktion zur Wehr zu setzen. Demgegenüber habe ich darauf verwiesen, daß jeder, der nicht schon als Mitglied einer Partei auf die Aufstellung der Kandidaten und in der Folge auf die Kontrolle der Abgeordneten Einfluß nimmt, sich eines wesentlichen staatsbürgerlichen Rechtes begibt.
Bonn
DR. THOMAS DEHLER