ASYLANTEN Schmutzige Hände
Lakhwinder Singh, 31, und Gurmit Singh, 24, zwei Asylbewerber aus Indien mit Wohnsitz im pfälzischen Mutterstadt, zeigten zu wenig Neigung zu gemeinnützigem Tun.
Statt Sand zu karren, stellte Friedrich Hüssmann, Leiter des örtlichen Bauhofs, fest, »legten die sich in den Schubkarren und pennten«. Statt flott den Rinnstein zu fegen, »haben die sich provozierend auf ihre Besen gestützt«.
Auch die Kreisverwaltung Ludwigshafen, die den Arbeitseinsatz angeordnet hatte, wollte nicht durchgehen lassen, daß die Asylanten aus Neu-Delhi so unwillig Hand an den Mutterstädter Müll legten. Mit »freundlichen Grüßen« wurde ihnen der »Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt« versagt.
Weil die beiden Ausländer beim Schippen »mehr eine Belastung denn eine Hilfe« (so die Begründung) darstellten, glaubte sich die Kreisverwaltung zum Entzug der Existenzgrundlage berechtigt. »Die wollten meine Mandanten ganz einfach verhungern lassen«, vermutet der Offenbacher Rechtsanwalt Eberhard Müller, den die Inder um Hilfe angingen.
Dabei hätten sich die zwei Asylbewerber ihre Brötchen gerne selbst verdient -- allerdings nicht als Straßenkehrer, sondern in ihren erlernten Berufen als Spezialisten für Klimaanlagen. Das aber durften sie nicht: Folge einer Weisung des Bundesarbeitsministers, nach der auch politisch Verfolgten während der ersten zwölf Monate ihres Aufenthaltes keine Arbeitserlaubnis mehr erteilt wird.
Diese Maßnahme mit dem Zweck, die Ausländerflut einzudämmen, stempelt die Fremden aus aller Welt automatisch zu Sozialhilfeempfängern. Die Order gibt Verwaltungsbeamten bundesweit Gelegenheit, die Ausländer unter Berufung auf das Bundessozialhilfegesetz zu »gemeinnütziger Arbeit« heranzuziehen -- trotz offiziellem Beschäftigungsverbot. Sie dürfen nicht arbeiten, werden aber dazu gezwungen.
Der Dreh, die ohnehin als Wirtschaftsflüchtige verdächtigten Asylanten durch Dreckarbeit auf Trab zu bringen, wird im ostwestfälischen Löhne ebenso praktiziert wie im schwäbischen Grunbach (SPIEGEL 41/1980). Eritreer fegen auf den Düsseldorfer Rheinwiesen das Laub, Pakistani säubern in Köln den städtischen Grüngürtel, und im Frankfurter Palmengarten leeren Afghanen die Papierkörbe.
Ebenso verbreitet ist der Bürokratentrick, gegen den Arbeitsdienst aufmuckende Ausländer durch Kürzung der Sozialhilfe zu disziplinieren. In Frankfurt wurde Ex-Offizieren der afghanischen Armee, die nicht kehren wollten, zwanzig Prozent vom Regelsatz abgezwackt. In Köln, wo Sozialamtsleiter Hartmut Kölmel seinen Arbeitsdienst als »wertvolle Beschäftigungstherapie« anpreist ("Die Leute würden ja sonst in der Großstadt unter die Räuber fallen"), mußten widerspenstige Äthiopier schon einmal auf dreißig Prozent ihrer Unterstützung verzichten.
Total auf Null gebracht wie in Rheinland-Pfalz wurden unwillige Asylanten aber sonst nirgendwo, obgleich das Bundessozialhilfegesetz auch derart rigide Reaktionen zuläßt. Paragraph 25: »Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.«
Die Singhs in der Pfalz, nach dem Beschluß der Kreisverwaltung Ludwigshafen völlig mittellos, hatten Glück, bei einem Landsmann Unterschlupf zu finden und nicht im Freien kampieren zu müssen. »Die hatten«, erinnert sich Anwalt Müller, »seit Tagen nichts gegessen und besaßen noch nicht einmal einen Mantel.«
Solche Unbill hätten die beiden Klimaexperten aus Indien zwar durch größeren Eifer bei der Reinigung der Mutterstädter Gassen leicht vermeiden können. Gegenüber ihrem Anwalt begründeten sie jedoch ihr mangelndes Engagement mit Scham. »Diese Arbeit«, beschwerten sich die Asylsuchenden, »verstößt gegen unsere Würde.«
Lakhwinder und Gurmit Singh, die ihren Asylantrag mit der Mitgliedschaft in »der verbotenen Khalistan-Partei des Dr. Dschagdschit Singh« begründen ließen, wollten sich »die Hände nicht schmutzig« machen. Dies würden, erklärten sie ihrem Anwalt, in Indien »nur die Unberührbaren tun«.
Sauber bleiben und trotzdem kassieren -- dies gelang indessen Indern in Düsseldorf. Sie lehnten nicht nur strikt ab, eine Schaufel anzufassen, sondern sie klagten auch gegen die prompte zwanzigprozentige Reduzierung der Sozialhilfe -- mit Erfolg.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stellte fest, daß Asylbewerbern Sozialhilfe »in voller Höhe« auch »ohne Verrichtung gemeinnütziger Arbeit« zusteht (Aktenzeichen: 7 L 1355 -80). Infolge der fehlenden Arbeitserlaubnis, befand das Gericht, sei den Klägern »die Möglichkeit genommen gewesen«, ihre Arbeitskraft »auf dem freien Markt« anzubieten und sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Seitdem wird Besenschwingen in Düsseldorf »nur noch auf freiwilliger Basis« offeriert, versichert jedenfalls Richard Isselhorst vom städtischen Sozialdezernat. Die Stadt Köln dagegen will ihre Asylanten weiter zum Jobben zwingen, obwohl auch dort arbeitsunlustige Pakistani und Äthiopier vor dem Verwaltungsgericht »Weiterzahlung der Sozialhilfe in voller Höhe« erwirkten. Die Stadt legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.
Die Pfälzer wollten keinen Rechtsstreit. Kaum hatte Anwalt Müller der Ludwigshafener Kreisverwaltung mit Klage gedroht, wurde den Singhs wieder Sozialhilfe gezahlt -- diesmal ohne Aufforderung zur Arbeit. »Verhungern oder Erfrieren«, entschuldigte sich Oberinspektor Klaus Sander von der Sozialabteilung, »konnten wir sie ja nun doch nicht lassen.«