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KRIMINALITÄT Schnelle Mark

Mit illegal kopierten Kinofilmen für Videorecorder machen Schwarzhändler einträgliche Geschäfte. Die Staatsanwaltschaft sieht »eine Mafia« am Werk.
• aus DER SPIEGEL 47/1981
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Es war wie im Kino. Im Morgengrauen, gegen acht, traten die Detektive und Uniformierten in vierzig Wohnungen und Geschäftsräumen zur Razzia an.

Drinnen war wirklich Kino. Abspielgeräte standen startbereit, stapelweise lagen Filme im Regal: der James-Bond-Streifen »In tödlicher Mission«, daneben »Das Boot«, »Die Fälschung« oder Hallervordens »Didi - Alles im Eimer« - Rollen für den Staatsanwalt.

Was die Fahnder Ende Oktober an insgesamt 25 Einsatzorten aufspürten, in Hilden, Hagen, Düsseldorf und Köln, war ausschließlich für den schwarzen Markt bestimmt: illegal gefertigte Videobänder mit brandneuen Leinwandhits für die Heimvorstellung auf handelsüblichen Geräten vom Typ »Betamax« und »Video 2000«.

Auf einen Schlag hatte die Polizei sechs heimlich produzierende Videoringe geknackt: Hersteller, Händler und Kunden mit einem weit verzweigten Filialnetz vom Niederrhein bis zum Münsterland. In Studios, Videotheken und selbst in die Wohnstuben biederer Bildschirmgucker drangen die Ermittler vor. Es war die bislang schwerste Schlappe für das Gewerbe der auf Videotechnik spezialisierten Raubkopierer, eine neuartige Schwindlerbranche, die zunehmend Umsatz macht, seit knapp eine Million Bundesbürger mit Videorecordern Abwechslung vom öden Fernsehalltag sucht.

Das einträgliche Geschäft sichern sich die Schwarzkopierer vornehmlich mit der Vervielfältigung von Spielfilmen, die gerade erst in den Kinos angelaufen sind oder zu den Klassikern der Branche zählen - stets unerlaubt kopiert, ohne die Zahlung fälliger Lizenzgebühren. »Wenn ein Videohändler James-Bond-Filme anbietet«, sagt ein Manager der Verleihfirma United Artists, »können es nur illegale Filme sein, weil wir niemals die Rechte dafür vergeben haben.«

Gerade das aber beflügelt die Videopiraten in den Hinterzimmern: Die Nachfrage ist da, sie haben eine Marktlücke entdeckt.

Das zweite Kaufmotiv der Kunden sind die Unterschiede im Preis. Vergibt eine Filmfirma, selten genug, gleich nach dem Kinostart die Videolizenz für einen Kassenfüller, kostet die ordentlich produzierte Kassette 150 bis 170 Mark, bei spitzenprodukten bis zu 300 Mark. Für Raubkopien dagegen werden lizenzfrei nur 90 bis 120 Mark verlangt.

Von rund 300 Spielfilmen, die jährlich neu im Lichtspiel laufen, finden etwa 40 Prozent eine so starke Nachfrage beim Videopublikum, daß Schwarzhändler ihren Schnitt machen können.

Bei »durchschnittlich 100 000 Mark« für entgangene Lizenzen addiert Manfred Göller, Geschäftsführer des Verbandes der Filmverleiher, den jährlichen Verlust auf zwölf Millionen Mark.

Noch weit höher wird, infolge der illegalen Kassetten-Offerten, der Umsatzausfall für reguläre Videoware geschätzt: über 100 Millionen Mark pro Jahr. Denkbar, so Göller, daß inzwischen sogar »mehr für Raubkopien als für offizielle Kassetten« eingenommen wird. Im stark wachsenden Geschäft S.90 mit lizenzierter Ware werden dieses Jahr über 140 Millionen Mark Umsatz erwartet, mehr als doppelt soviel wie 1980.

Doch der Wettbewerb, beklagt Klaus Müller-Neuhof, Geschäftsführer des Deutschen Video Instituts in Berlin, »wird durch eine rigorose Piraterie ausgehebelt«. Stapelweise liege illegale Ware in Videotheken unterm Ladentisch oder werde dem »sauberen Angebot« (Müller-Neuhof) beigemischt.

Seit längerem überlegen Göllers Wiesbadener Verleiher-Verein und der Verband der Video- und Schallplattenhersteller in Hamburg, wie den Fälscherringen beizukommen sei. Verbandseigene Ermittler begannen, das verschwiegene Geschäft zu observieren. Mehrmals schon gaben sie der Kripo Tips zur Verfolgung von Dealern und Kunden, bis sie jetzt in Nordrhein-Westfalen das Netz von Videoräubern ins Visier bekamen.

Eine Anzeige des Filmverleiher-Verbandes bei der Dortmunder Staatsanwaltschaft löste die Polizeiaktion gegen die unliebsame Konkurrenz aus - wegen »unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke«, eine strafbare Handlung, die nicht als Offizialdelikt, sondern nur auf Antrag von der Justiz verfolgt wird.

Der Schutz des geistigen Eigentums, um den es dabei geht, ist in den letzten Jahren weltweit zu einer heftig umstrittenen Rechtsfrage geworden. Denn »kinderleichte Vervielfältigungsmethoden« haben, so der Stuttgarter Urheberrechtsexperte Norbert Flechsig, in alle Verwertungsbereiche geistig-künstlerischen Schaffens Eingang gefunden: die Magnetbandtechnik bei Film, Fernsehen und Musik, billige Druck- und Kopiervertahren bei Büchern und Graphiken, Zeitungen und Zeitschriften. Auch Schallplatten werden weltweit in riesigen Mengen schwarz gepreßt.

In den USA beispielsweise stammt ein Zehntel der verkauften Plattenmusik von Freibeutern. In Ländern wie Portugal, Griechenland und der Türkei fällt für den legalen Handel nur noch wenig ab. In der Bundesrepublik gelang dem Bundeskriminalamt in den siebziger Jahren ein nachhaltiger Fahndungserfolg gegen das Schwarzpressen im Lande, der Marktanteil liegt bei schätzungsweise drei bis vier Prozent.

Was Musikproduzenten und Filmschaffenden erst in jüngerer Zeit widerfährt, geschieht mit Büchern und Noten seit alters her. Der erste deutsche Raubdrucker, Heinrich Eggestein, brachte 1470 die Bibel nach der Vorlage seines Meisters Mentelin heimlich und in hoher Auflage heraus. In der Eile übernahm er die Fehler des Originals gleich mit.

Je mehr sich das Drucken zum Gewerbe entwickelte, einem der ersten kapitalistisch betriebenen überhaupt, um so stärker wurde das Rechtsempfinden für Eigentumsdelikte an Geistesgütern. Erst linke Enteigner der Neuzeit bekämpfen, logisch, das »bürgerliche Copyright«.

So bekamen Heinrich Böll, Herbert Marcuse und Jürgen Habermas für die Vermarktung ihrer Werke und Schriften durch unerlaubte Reproduktionen kein Honorar. Bertolt Brecht wurde beim illegalen Nachdruck seines »Arbeitsjournals« geistig enteignet; Gedanken, die nicht ins ideologische Konzept der Linkskopierer paßten, wurden kurzerhand weggelassen.

Auf viele Millionen Mark werden die Verluste für Künstler und Kunsthändler durch ungenehmigte oder illegale Drucke geschätzt. HAP Grieshaber, Sarah Kay und Andy Warhol gehören zu den prominenten Opfern von Freibeuter-Produkten, die von den Vorlagen oft kaum zu unterscheiden sind.

Nicht mehr übersehbar sind die Einnahmeausfälle bei Büchern, Zeitschriften und Zeitungen, die statt verkauft oder verliehen einfach photokopiert werden. Mehr als sieben Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke seien nicht zulässig, entschied das Bremer Oberlandesgericht 1976 in einem Schulbuchprozeß, doch an die festgesetzten Rechts- und Gebührengrenzen hält sich kaum jemand.

Schätzungsweise 150 Milliarden Seiten werden jährlich weltweit photokopiert. »In allen Industrieländern«, berichtet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, werde nach einem »vertretbaren und vernünftigen Kompromiß« zwischen Informations- und Vergütungsinteressen gesucht - bislang vergeblich. Manche Bibliotheken behelfen sich angesichts der heiklen Rechtslage damit, Photokopiergeräte im Vorraum aufzustellen - wenn schon Raubkopien, dann in eigener Verantwortung der Kunden.

Die unabsehbaren volkswirtschaftlichen Folgen lassen die Gesetzgeber denn auch allenthalben zögern, die Bestimmungen des Urheberrechts zu verschärfen.

Im Bonner Justizministerium liegt zwar ein erster Referenten-Entwurf für eine Gesetzesnovelle. Doch es ist bislang nicht vorgesehen, für die Verletzung des Urheberrechts den vergleichsweise geringen Strafrahmen - bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auszuweiten.

Die kommerziell arbeitenden Piraten profitieren in allen Medienbranchen von der gesetzlichen Milde. Der Dortmunder Staatsanwalt Hartmut Oeser über seine Videoklientel: »Für die ist das doch ein Kavaliersdelikt.«

Gerichte neigen deshalb auch dazu, Urheberrechtsverfahren zeitlich nachrangig zu behandeln, weil die geringe Strafandrohung zum prozessualen Aufwand, mit umfänglichen Sachverständigen-Gutachten und womöglich langwierigem Abspielen der Raubkopien, oft in keinem Verhältnis steht.

Doch auch die Erkenntnisse der Fahnder an Rhein und Ruhr belegen, daß der illegale Handel straff organisiert ist und beträchtliche Umsätze macht. Oeser: »Die sind von mafiaähnlichem Zuschnitt.«

Die Hintermänner, »gestandene Kaufleute, die eine schnelle Mark machen S.92 wollen, ebenso wie Zuhälter« (Oeser), besorgen sich Original-Filmkopien aus dem Kino oder von der Verleihfirma. Der Trick ist simpel: Ein Filmvorführer, Fahrer oder Lagerarbeiter rückt den Streifen für ein paar Stunden heraus.

In dieser Zeit, oft nachts nach der letzten Vorführung, überspielt der Schwarzproduzent Bild und Ton auf ein qualitativ hochwertiges U-Matic-Band. Damit können mehrere im Einzelhandel erhältliche Videocassetten gleichzeitig bespielt werden - der Film liegt derweil längst wieder an Ort und Stelle.

Was den geprellten Produzenten an Einnahmen verlorengeht, deutet die Aussage eines Filmvorführers im Westfälischen an, der den Fahndern gestand, er habe Angst um sein Leben, wenn er rede.

Organisation, Technik und Vertrieb, vermutet Bernd Boekhoff vom Verband der Video- und Schallplattenhersteller, sei nur mit beträchtlichem Aufwand zu bewältigen. Boekhoff: »Dahinter steckt großes Geld.«

Zumindest ist die Branche professionell aufeinander eingespielt. Verschiedene Händlerringe helfen sich nach Erkenntnissen der Kripo mit Filmen oder U-Matic-Bändern gegenseitig aus. Stockt der Vertrieb, werden Videotheken auch unter Gewaltandrohung ("Hier sind ein paar schöne Schaufensterscheiben") zum Ankauf illegaler Bänder genötigt.

Andere Raubkopierer ziehen schwarze Versandgeschäfte auf, werben Kunden mit Flugblättern oder inserieren in Videozeitschriften. Ein Berufsloser in Voerde, bei dem die Polizei tausend illegale Kassetten fand, hatte einen so großen Kundenkreis, daß er die Vertriebsliste im Computer speichern ließ.

Strafverfolger Oeser in Dortmund hätte gegen die bundesweit operierenden Banden gern das Bundeskriminalamt eingeschaltet, doch die Wiesbadener Behörde winkte ab: zuwenig Personal für ein Verfahren im schnellen Gang. »Irgendwann«, hofft der Staatsanwalt, »können wir so zuschlagen, daß das ganze Spielchen kaputt ist.«

Noch ist es nicht soweit. Wer in Nordrhein-Westfalen die zentralen Geschäfte der illegalen Produktion besorgte, wer die Filmoriginale beschafft und überspielt hatte, blieb ungeklärt. »Die Spitzen der Branche«, gesteht Oeser ein, »haben wir nicht erreicht.«

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