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ATOMRECHT Schön praktisch

Schluß mit der Atomenergie? Eine neue Art von Einsprüchen gegen Kernkraftwerke könnte den bundesdeutschen Kernreaktorbau auf unabsehbare Zeit lahmlegen.
• aus DER SPIEGEL 9/1981
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Wildfremde Leute riefen ihm am Telephon »Bravo, gratuliere« zu, andere beschimpften ihn: »Steinzeitmensch.« Der Hammer Bauunternehmer Siegfried Schleicher hatte vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg sein »Grundrecht als Bürger wahrgenommen« und damit möglicherweise das Ende des deutschen Reaktorbaus eingeläutet.

Das Gericht stoppte auf Einspruch Schleichers am Montag letzter Woche vorerst den Bau eines Teils der Kernkraftanlage Hamm-Schmehausen -ein Projekt, von dem sich Nordrhein-Westfalens Energiepolitiker die atomare Zukunft versprechen.

Eine »materielle Grundrechtsverletzung« liege vor, urteilte das Gericht: Die nordrhein-westfälischen Ministerien für Arbeit und Wirtschaft hätten eine Ergänzung zum »Gebäude für Speisewasserbehälter und Anfahrentspanner« nicht genehmigen dürfen, ehe die Änderung publiziert und eine öffentliche Anhörung besorgt war. Der Entscheid setzt einen neuen Maßstab für den Bau von Kernkraftwerken.

Nicht nur der Thorium-Hochtemperaturreaktor (THTR) im westfälischen Hamm-Schmehausen wird durch die Entscheidung der dritten Gewalt in Frage gestellt. »Wenn das Schule S.60 macht«, prophezeit Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Friedhelm Farthmann, »läuft im deutschen Kernreaktorbau gar nichts mehr.«

Zwar hat das Urteil von Arnsberg noch einen langen Weg durch die Instanzen vor sich. Gleich aber, ob es bestätigt oder verworfen wird, es verzögert die Fertigstellung dort und womöglich anderswo.

Bislang war es in deutschen Genehmigungsbehörden nicht üblich, jene Änderungen des ursprünglichen Konzepts, die während der Bauphase anfallen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Minister Farthmann, in NRW zusammen mit Wirtschaftsminister Reimut Jochimsen zuständig für die Genehmigung von Kernkraftwerken: »Es handelt sich dabei doch immer um Verbesserungen.«

Im Kernkraftwerk Hamm-Schmehausen beispielsweise sind von 46 genehmigungspflichtigen Änderungen nur ein halbes Dutzend vorher publiziert und in Anhörungen erörtert worden. Der Rest könnte für 40 Gerichtsverfahren gut sein -- ein Aufschub für viele Jahre.

Nicht viel besser steht es um den Schnellen Brüter im rheinischen Kalkar. Dort sind im Laufe der bisher achtjährigen Bauzeit rund 50 Änderungs- und Nachtragsgenehmigungen erteilt worden. »Bei ganz zurückhaltender Beurteilung«, sagt ein Düsseldorfer Ministerialer, »hätten mindestens 15 davon ausgelegt und erörtert werden müssen.« Wenn sich mithin nur genügend Kläger finden, fängt im nordrhein-westfälischen Kernkraftwerksbau alles von vorne an.

Die Verwaltung hatte die Gefahr kommen sehen. In einem internen Papier des Düsseldorfer Wirtschaftsministeriums vom 16. Dezember vergangenen Jahres heißt es beispielsweise zum Schnellen Brüter in Kalkar: Der SNR 300, bisher nur für einen Core Mark I zugelassen, solle nun »mit einem Core Mark Ia betrieben werden,

( Core: Reaktorkern; Mark I und Ia: ) ( Bezeichnung für Kerne mit ) ( unterschiedlichen Brut- und ) ( Brennelementen. )

das bisher noch keine Genehmigung besitzt ... Ob es möglich sein wird, eine erneute öffentliche Auslegung der Unterlagen zu bestehen, erscheint recht fragwürdig« -- zumal der Wechsel vom I zu Ia eine »erhebliche Änderung der Auslegung« bedeutet.

Bereits im Dezember 1979 hatte das Bundesverfassungsgericht solches Vorgehen verurteilt. Als das rheinlandpfälzische Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich gegenüber der ursprünglich genehmigten Planung »in wesentlichen sicherheitsrelevanten Punkten« ohne vorherige Offenlegung geändert worden war, hatten die Karlsruher Richter darauf bestanden, bei jeder wichtigen baulichen Veränderung müsse ein neues Anhörungsverfahren beginnen.

Was allerdings auf deutschen Kernkraftbaustellen »wesentlich« und »sicherheitsrelevant« ist, konnte das Gericht nicht im vorhinein definieren. Und seit dem BVG-Urteil ist das Dilemma offensichtlich. Entweder werden alle in den letzten Jahren nicht publizierten Ergänzungsbescheide kassiert und neue Anhörungsverfahren eingeleitet, was viel Zeit und Geld kostet. Oder Bonn ändert das Atomgesetz und schließt Nachträge vom öffentlichen Anhörungsverfahren ausdrücklich aus. Das aber würde wesentliche Bürgerrechte beschneiden, ein Grundgesetzverstoß.

Der Bauprozeß von Arnsberg ist ein Schulbeispiel dafür, daß der dritte Weg -- hoffen, daß keiner was merkt -- in ein totes Ende führt. Der THTR ist nach Meinung des Ex-Atommanagers Klaus Traube ein »Phantom«, das »seit Jahren immer gerade drei Jahre ''vor seiner Vollendung'' steht« (SPIEGEL 8/ 1981); nach Ansicht seiner Erbauer ist er nicht nur vielseitiger, sondern auch sicherer als alle anderen Reaktortypen. Für Politiker wie den Düsseldorfer Reimut Jochimsen markiert er die Mittelposition zwischen Anti-Atomkurs und einem Ja, ohne wenn und aber.

Zur Entwicklung jedes Prototyps gehören aber unzweifelhaft Änderungen während der Bauzeit. Neue Erkenntnisse und technischer Fortschritt können immer wieder neue Genehmigungsverfahren und damit Auslegung wie Anhörung notwendig machen. Wenn aber »in Zukunft unser ehrliches Bestreben auf Verbesserung von Anlagen dazu führt, daß wir bestraft werden«, klagt THTR-Konstrukteur Professor Rudolf Schulten, Leiter der Kernforschungsanlage Jülich, »können wir Deutschen keine Technik mehr machen«.

S.60Core: Reaktorkern; Mark I und Ia: Bezeichnung für Kerne mitunterschiedlichen Brut- und Brennelementen.*

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