SCHULDSCHEIN - DER SPIEGEL
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Briefe

SCHULDSCHEIN
• aus DER SPIEGEL 14/1951
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SCHULDSCHEIN

(Nr. 6/51, Hohlspiegel)

Zu dieser Notiz darf ich feststellen, daß der gemeinte Rechtsstreit zur Zeit noch in erster Instanz vor dem Landgericht Stade, und zwar in der Beweisaufnahme, schwebt. Es trifft nicht zu, daß Herr Wegner einen »Schuldschein« über 4700, - DM von mir erhalten hat. Meinerseits ist gegenüber Herrn Wegner lediglich anerkannt worden, daß ihm gegen das Deutsche Reich ein Bereicherungsanspruch in Höhe der vorgenannten Summe zusteht.

Hannover

Oberfinanzdirektion

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