ATOMKRAFT Schwarzbau Obrigheim?
Am Mittwoch dieser Woche geht der jahrzehntelange Rechtsstreit um das Atomkraftwerk Obrigheim am Neckar vor dem Berliner Bundesverwaltungsgericht in seine voraussichtlich letzte Runde - und könnte noch eine überraschende Wendung nehmen. Als Vertreter der Exekutive widerspricht Oberbundesanwalt Ulrich Stamm in einem 14-seitigen Schriftsatz dem Urteil der Vorinstanz und bestätigt in entscheidenden Punkten die Auffassung dreier Kläger aus der Umgebung des Meilers. Diese hatten 1994 die Atomaufsichtsbehörde, das Stuttgarter Umweltministerium, vergeblich aufgefordert, den ältesten noch betriebenen Meiler in Deutschland endgültig abzuschalten. Ihr Argument: Das Kraftwerk sei durch nachträgliche Änderungen etwa an der Geometrie des Reaktorkerns nicht entsprechend der Baugenehmigung errichtet worden und somit ein Schwarzbau. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wies die Kläger im Oktober vergangenen Jahres ab.
Die Entscheidung bewertet Oberbundesanwalt Stamm nun als »unzutreffend« und »nicht konsequent«. Er beteilige sich an dem Verfahren »in Übereinstimmung« mit dem Bundesumweltministerium, betont Stamm ausdrücklich. Dessen Chef ist bekanntlich der Grüne Jürgen Trittin. Nach dem zwischen Atomwirtschaft und Bundesregierung Mitte Juni vereinbarten Atomkonsens darf der Altmeiler Obrigheim noch bis Ende 2002 Strom produzieren.