Schwarzer Tag für Pinochet - DER SPIEGEL
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November 1998 Schwarzer Tag für Pinochet

Der chilenische Ex-Militärdiktator Augusto Pinochet weilte zu einer medizinischen Behandlung in einem Londoner Hospital, als am 16. Oktober England dem spanischen Festnahme-Ersuchen wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit nachkam und den ehemaligen Präsidenten unter Arrest stellte. Fast sechs Wochen später, am 25. November, urteilte die oberste Instanz, fünf Lordrichter, daß kein ehemaliges Staatsoberhaupt für Folter, Verschleppung und Mord Straffreiheit beanspruchen könne. Als einen »Wendepunkt im Völkerrecht« bejubelten Menschenrechtler den Richterspruch.
Von Hans Hoyng
• aus SPIEGEL Chronik 54/1998
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Der General hatte schon den Mantel angezogen, ein großer Teil seines Gepäcks befand sich bereits an Bord des chilenischen Militärjets, der seit Wochen auf dem Luftwaffenstützpunkt Brize Norton in der Nähe Londons wartete. Die Polizeieskorte, die den chilenischen Ex-Diktator Augusto Pinochet vom Grovelands-Priory-Hospital zum Flugzeug - und zur Heimreise nach fast sechs Wochen Arrest - begleiten sollte, hatte die Motorräder angelassen, ein Krankenwagen stand bereit.

Etwa 8o Chilenen, erbitterte Gegner des greisen Putschisten, der an diesem Tag seinen 83. Geburtstag feierte, warteten vor dem Krankenhaus auf die Entscheidung der höchsten britischen Berufungsinstanz. Fünf Lordrichter, die im Namen des britischen Oberhauses urteilen, mußten darüber befinden, ob Pinochet für seine Taten als Staatschef vor einem Gericht zur Rechenschaft gezogen werden darf. Die meisten Beobachter rechneten damit, daß die noblen Juristen dem General, der sich selbst mit einem Senatssitz auf Lebenszeit abgesichert hatte, Immunität zusprechen und damit die Auslieferung an Spanien verhindern würden. Madrid hatte am 11. November einen Auslieferungsantrag für Pinochet wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit nachgereicht.

Die Entscheidung am 25. November fiel wie in einem Krimi: Die beiden ersten Richter urteilten, daß der Ex-Diktator, unter dessen Regime zwischen 1973 und 1990 mindestens 2032 politische Gegner ermordet worden waren, 1097 andere spurlos verschwanden
und Zehntausende verhaftet und gefoltert wurden, nicht belangt werden könne. Die nächsten beiden Lords entschieden dagegen, daß niemand, auch kein ehemaliges Staatsoberhaupt, für Folter, Verschleppung und Mord Straffreiheit beanspruchen könne. Der fünfte Richter, an dem nun das Verdikt hing, schloß sich seinen beiden unmittelbaren Vorrednern an.

Als »Wendepunkt im Völkerrecht« bejubelten Anwälte der New Yorker Menschenrechtsgruppe Human Rights Watch die Entscheidung. Geoffrey Bindman, Anwalt von Amnesty International, pflichtete bei: Das Urteil sei »der bedeutendste Fall einer Menschenrechtsentscheidung in diesem Jahrhundert«.

Die Richter des Oberhauses hatten es sich nicht leicht gemacht. Statt der angesetzten zwei Tage hörten sie sechs Tage lang den Argumenten der Juristen zu, darunter auch Vertreter von Menschenrechtsgruppen und Pinochet-Opfern.

Dann entschied die Mehrheit der Law Lords, daß sich seit den Kriegsverbrecherprozessen von Nürnberg und Tokio vor einem halben Jahrhundert das Völkerrecht beständig verfestigt habe: »Es hat eindeutig klargestellt, daß Folter oder Entführung für niemanden erlaubt sind. Das betrifft Staatschefs genauso wie jeden anderen, womöglich sogar noch mehr«, schrieb Lord Nicholls in seiner Urteilsbegründung. Lord Steyn, gebürtiger Südafrikaner und Veteran im Kampf gegen die Apartheid in seiner einstigen Heimat, wies darauf hin, daß uneingeschränkte Immunität auch einen Adolf Hitler vor internationaler Strafverfolgung geschützt hätte.

»Das ist ein schwarzer Tag für Diktatoren«, kommentierte der französische Premierminister Lionel Jospin die britische Entscheidung. Die Globalisierung des Rechts, vorangetrieben durch den Kampf gegen internationale Drogenhändler, hat auch bei der Verfolgung politischer Verbrecher Fortschritte gemacht. Aus guten Gründen wagen sich Massenmörder wie der einstige ugandische Diktator Idi Amin nicht aus seinem saudiarabischen, der ehemalige äthiopische Staatschef Mengistu Haile Mariam nicht aus seinem Exil in Simbabwe heraus. Haitis Ex-Diktator »Baby Doc« tauchte nach dem Urteil aus seinem Luxus-Exil in Cannes ab.

Daß für Menschenrechte keine Grenzen mehr gelten, daß die Täter für Verbrechen in einem Land in einem anderen verurteilt werden können, ist bei neueren Prozessen gegen Kriegsverbrecher ausdrücklich festgestellt worden. So wurden die Grundsätze der universellen Strafgerichtsbarkeit für Vergehen gegen die Menschlichkeit bei den Verfahren gegen die Nazi-Schergen Klaus Barbie in Frankreich und John Demjanjuk in Israel in den Urteilen verankert.

Pinochets Anwälte hatten dagegen Zuflucht zu Drohungen genommen. Wer dem General Immunität verweigere, hatten sie eingewandt, müsse künftig damit rechnen, daß auch Globetrotter wie Henry Kissinger oder Baronin Thatcher verhaftet werden könnten - der eine für die Bombardierung Kambodschas, die andere für die Versenkung des argentinischen Kriegsschiffs »General Belgrano« außerhalb der Kriegszone während des Falkland-Feldzuges (368 Tote).

Doch auch ein George Bush, der zivile irakische Golfkriegsopfer zu verantworten hat, oder Michail Gorbatschow, dessen Truppen 1991 im Baltikum Zivilisten niedergemetzelt hatten, können weiterhin beruhigt ins Ausland reisen. Nur wirklich penibel dokumentierte Strafanzeigen gegen mörderische Ex-Politiker haben Aussicht darauf, vor einem Gericht verhandelt zu werden. Denn über Auslieferungsanträge, auch das haben die Londoner Law Lords ausdrücklich bestätigt, müssen letztlich Politiker entscheiden. Umstrittene Auslieferungsbegehren hätten da kaum Chancen.

Wie schwierig es ist, die einstigen Verantwortlichen auch wirklich für ihre Unmenschlichkeiten zu richten, zeigt gerade der Fall Pinochet überdeutlich. Wenn die Anwälte des Ex-Dikators alle Einspruchsmöglichkeiten des britischen Rechts nutzen, könnte es bis zu zwei Jahre dauern, ehe die Londoner Justiz über den spanischen Auslieferungsantrag endgültig entscheidet. Und bis dahin behält auch der Innenminister des Vereinigten Königreichs das Recht einzugreifen. Er kann Pinochet aus Alters- oder Gesundheitsgründen in seine Heimat entlassen, er könnte ihn aber auch freisetzen, wenn sich zeigen sollte, daß eine weitere Inhaftierung des Generals die chilenische Demokratie bedroht - oder wenn Santiago sich verpflichtet, ihn in Chile vor Gericht zu stellen.

Daß sich die Politik in Auslieferungsfragen die letzte Entscheidung vorbehält, hat gerade Innenminister Jack Straw bewiesen. Der Mann vom linken Labour-Flügel lieferte im März die mutmaßliche nordirische Bombenlegerin Roisin McAliskey unter einem Gesundheitsvorwand vor allem deshalb nicht an Deutschland aus, weil das den Friedensprozeß in Nordirland unkalkulierbar beeinträchtigt hätte.

Und selbst wenn Tony Blairs Kabinettsmitglieder, unter denen sich viele 68er befinden, privat einem spanischen Prozeß gegen Pinochet durchaus freudig entgegensehen, ist ihnen doch unwohl bei dem Gedanken, was etwa passiert wäre, wenn beispielsweise der nordirische Sinn-Fein-Chef Gerry Adams wegen seiner Verbindungen zu den Terroristen der IRA im Ausland verhaftet worden wäre.

Auf eine eventuelle Barmherzigkeitsgeste der Briten oder die Angst der Londoner Politiker vor diplomatischen Krisen wollte sich Pinochet lieber nicht verlassen. Unmittelbar nach der Entscheidung der Lordrichter ließ er ein psychiatrisches Gutachten erstellen. Die Ärzte stellten jedoch seine Verhandlungsfähigkeit fest - somit besteht kein Grund, ihn nicht vors Auslieferungsgericht zu stellen.

Am 9. Dezember gab Minister Straw grünes Licht für das Auslieferungsverfahren. Die Prozedur, nun wieder bei den Gerichten, konnte beginnen.

Hans Hoyng

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