STRAFJUSTIZ Schweigen - oder gestehen?
Mit den Richtern, sogar mit den Anklägern hat es der Strafverteidiger vergleichsweise leicht. Sein ärgster Widersacher - nur zu oft ist es der eigene Mandant. Der 1972 verstorbene Hans Dahs wies in der dritten Auflage seines »Handbuchs des Strafverteidigers« darauf hin, der Verteidiger habe durch Reformen des Strafrechts in verstärktem Maße die Aufgabe, den Mandanten zu beraten, »ob er nicht durch das Eingeständnis etwa vorhandener Schuld das Verfahren für sich wesentlich erleichtern, zu einer vorteilhaften Kooperation mit dem Gericht und zu einer dem Mandanten günstigen Strafsanktion gelangen kann«.
Für Dahs widersprachen und überschnitten sich dabei »die Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit mit seiner Schutzaufgabe als Verteidiger«, seine Wahrheitspflicht mit der Verschwiegenheitspflicht.
Von einem »Teufelskreis« sprach Dahs und gab dafür ein Beispiel: »Einer meiner ersten Klienten legte mir die Anklageschrift auf den Tisch mit der Erklärung: ,Was da steht, das stimmt. Das sage ich nur Ihnen. Das Lügen besorgen Sie.' Mit diesem Mandanten habe ich zwar ,kurzen Prozess' gemacht. Aber nur selten enthüllt sich die Zumutung zur Begünstigung so plump.«
Der Teufelskreis ist eher noch heikler geworden. Bei einer Verurteilung wegen Mordes kann das Gericht heute die besondere Schwere der Schuld feststellen. Das bedeutet, die Möglichkeit einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung wird nicht schon nach 15 Jahren geprüft, sondern erst nach 20 oder noch mehr Jahren. Es hängt also viel davon ab, wie sich ein Angeklagter vor Gericht verhält.
Am 30. Mai vergangenen Jahres kommt die 31 Jahre alte Krankenschwester Andrea Ullrich bei einem Fallschirmabsprung nahe Münster zu Tode. Eine Videoaufnahme zeigt, wie sie in 1500 Meter Höhe den Hauptschirm zu öffnen versucht, wie sie plötzlich stark rotiert, die Schirmkappe absprengt, um den Reserveschirm zu ziehen - und nur noch einen Griff in der Hand hat. Auch das automatische elektronische Öffnungssystem versagt. Verzweifelt tut sie alles, was den tödlichen Fall aufhalten könnte, zieht in letzter Not noch Arme und Beine an - vergebens.
Die münstersche Staatsanwaltschaft nimmt zunächst einen Unfall an. Doch als sich herausstellt, dass an Andrea Ullrichs Sprunggerät ein Stahlkabel durchschnitten und die Rettungssysteme fachmännisch ausgeschaltet worden sind - was nicht jeder Hobbyspringer kann -, wird wegen Mordverdachts ermittelt.
Als erster gerät ein Mann in Verdacht, mit dem Andrea Ullrich eine Weile zusammengelebt hatte und der auf dem Platz war, als sie abstürzte. Und dann kommt man auf Ralf Kasperek, 33, auch er Fallschirmspringer.
Er wird festgenommen und gibt die Tat zu. Dann zieht er alles zurück. Nein, er war es nicht.
Verteidigt wurde Kasperek von Jürgen Knecht, einem hoch gewachsenen, Intellektualität ausstrahlenden Strafverteidiger mit großer Berufserfahrung. Ob der Angeklagte ihm die Wahrheit gesagt hat? Da steht die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts davor. Gewiss aber hat er Kasperek eindringlich erklärt, welche Konsequenzen Schweigen, Bestreiten oder Gestehen haben würden. Denn das widerrufene Geständnis hatte Gewicht, es enthielt Details, über die das Gericht kaum hinweggehen konnte.
Als am 18. Januar der Prozess vor dem Landgericht Münster begann, drohte nicht nur die Verurteilung zu Lebenslang, sondern angesichts der Tücke der Tat, der schrecklichen Sekunden, in denen das Opfer dem Tod hilflos entgegenraste, auch die besondere Schwere der Schuld.
Kasperek führte sich im Gerichtssaal auf wie ein Kasper, den die Sache nichts angeht. Er rutschte hin und her, zeigte jedermann, was er von der »Veranstaltung« hielt. Im Übrigen schwieg er. Die Sitzung leitete der Vorsitzende Richter Martin Tinkl, 54. Er machte den Angeklagten, unbeirrt von dessen Theater, zu Beginn auf die Chance aufmerksam, sein Schweigen noch einmal zu überdenken.
So wurden zuerst als Zeugen zur Person des Angeklagten die Sachverständigen gehört, der Psychiater Norbert Leygraf, 47, und die Psychologin Sabine Nowara, 41. Ihnen hatte Kasperek erklärt, er mache lieber einen schlechten als gar keinen Eindruck. Geweint habe er auch mal, zuletzt »wo ich das Liebschen verloren hab, da war ich doch etwas geknickt«. Das Liebschen, das war Andrea. Eine Frau, die es mit ihm aushalte, müsse erst noch gestrickt werden. Sexuelle Beziehungen? »Was geht das die Bullen an.«
Andrea »war nicht so dat Engelchen«, sie sei ein »jeckes Huhn« gewesen, »noch bekloppter als ich«. Sie habe sich zwar darüber beschwert, dass ein anderer Springer »sein Gemächte an ihrem Hinterteil rumgerieben« habe, »so lambadamäßig«. Aber sie habe den Mann gebraucht für Aufträge zum Filmen beim Tandem-Sprung.
Kasperek, der Kasper. Als die Sachverständigen seine Person, sein Leben beschrieben, saß er lautlos pfeifend da. Einer, der sich unverletzlich dünkt, verhält er sich nur lächerlich genug: Einen Kasper kann man nicht beleidigen.
Der nächste Zeuge ist noch einmal ein Angebot des Gerichts: der Haftrichter, vor dem Kasperek das Geständnis wiederholt hatte. Josef Terhünte, 62, schildert, wie sich Kasperek bei der Darstellung seiner Manipulationen am Fallschirm darin spiegelte, »dass ihm das technisch gelungen war«.
Für Andrea war der Angeklagte immer nur der Fahrer, der sie von Springplatz zu Springplatz fuhr. Kurz vor der Tat hört er mit, wie sie dies belustigt einem anderen erzählt. Am nächsten Tag bringt er sie nach Karlsruhe, fährt von dort wütend ohne sie ab, ihren Fallschirm im Wagen. Er nimmt ihn mit in seine Wohnung. Einen Tag später deponiert er ihn in der Halle des Platzes bei Münster. Der nächste Sprung würde tödlich sein.
Als Zeuge beschreibt der Haftrichter Terhünte, wie er voller Abscheu über diese Tat seine Vernehmung begann. Doch plötzlich habe er empfunden, »was für ein armes Schwein« dieser Mann sei, in welch einen Engpass die Frau ihn getrieben habe, indem sie ihn »als Kutscher missbrauchte«. »Die muss auf die Schnauze fallen, so wie ich bei ihr auf die Schnauze gefallen bin«, sagte Kasperek damals. Der Haftrichter ist überzeugt, dass er bei ihm artikulierte, was er zuvor nur durch die Tat hatte ausdrücken können.
Anwalt Knecht verteidigte Kasperek gemäß dessen Bestreiten. Er beanstandete Dauer und Umstände der Vernehmung, brachte vor, der Mann, mit dem Andrea Ullrich zusammenlebte, habe finanzielle Vorteile von ihrem Tod gehabt. Knecht hielt auch einen Selbstmord des Opfers für möglich. Und das Video, auf dem sein Mandant den Ermittlern vorführte, wie er den Fallschirm manipulierte, zeige nicht die Tat - es zeige nur eine Vorführung, wie es geschehen sein könnte. Die Aussichtslosigkeit des Bemühens war unübersehbar.
Das Urteil in der vergangenen Woche lautete auf Lebenslang. Eine besondere Schwere der Schuld erkannte das Gericht nicht. Leygraf und Tinkl diskutierten intensiv: Kasperek sei zutiefst verletzt gewesen. Andrea Ullrich habe Kasperek offensichtlich genau dort getroffen, wo er besonders verwundbar sei, »nämlich in seiner Angst, von anderen Menschen gekränkt zu werden«, sagten Leygraf und Nowara. Ob Kaspereks Persönlichkeitsstörung im Tatzeitraum einen Grad erreicht hatte, der einer »schweren seelischen Abartigkeit« entsprach? Wenn ein Angeklagter bestreitet und schweigt, kann kein Sachverständiger und Richter dazu Feststellungen treffen.
Richter Tinkl lud Leygraf erneut. Nicht gegeneinander, sondern miteinander suchten der Vorsitzende und der Psychiater einen Weg. Es fand sich keiner.
Das Urteil begründete Tinkl drei Stunden lang. Man erlebt selten einen Richter, der sich so eindringlich einem Angeklagten zuwendet. Und mit einem Mal hampelte Kasperek nicht mehr herum und ließ auch das Grimassieren. Er folgte, ohne den Blick abzuwenden, den Worten des Richters, die ihm zwingend sagten, warum er zu verurteilen war und warum ihm nur die Schwere der Schuld erspart werden konnte.
Ein ähnlicher Strafprozess ging in der vergangenen Woche in Nürnberg zu Ende - mit Lebenslang und der Schwere der Schuld. Unter dem Vorsitzenden Adolf Kölbl, 60, zeigte sich das Gericht »ohne jeden Zweifel« überzeugt, dass der 31 Jahre alte Werner Arold am 22. Januar 1998 die zwölfjährige Schülerin Oana-Carla Suditu in Wilhermsdorf bei Nürnberg getötet hat, nachdem sich das Mädchen seinen sexuellen Annäherungsversuchen widersetzte. Er habe sie gewürgt und, als sie bewusstlos war, eine Böschung hinabgeworfen, wo sie mit dem Gesicht voran in einem Weiher liegen blieb und nach fünf Tagen Koma starb.
Die Beweislage gegen Arold war dünn. Man hatte drei Zigarettenkippen von ihm, 200 Meter vom Tatort entfernt. Man hatte sich widersprechende Zeugen. Man hatte unbestimmbare Katzenhaare an Carlas und Arolds Kleidung. Und man hatte zwei weniger folgenschwere Übergriffe Arolds auf kleine Mädchen, begangen in jugendlichem Alter.
Seine Verteidiger, Manfred Neder und Nils Junge aus der Nürnberger Kanzlei Oberhof und Schober, hatten Arold geraten zu schweigen. Er hielt sich nicht an diesen Rat. Immer wieder hat er dann doch mal geredet - wenn die Anwälte nicht da waren. Was tun, wenn der Mandant, verführt durch »verständnisvolle« Ermittler, sein Recht, das das Gesetz ihm gewährt, selbst unterläuft?
Wofür kämpfen Verteidiger dann noch? »Wir wissen nicht, ob Herr Arold sich schuldig gemacht hat. Es könnte sein, oder es könnte auch nicht sein. Es kann sein, dass er der Täter gewesen ist. Es kann aber auch sein, dass er es nicht war«, sagte Neder vor Gericht. »Wir wissen nichts über den Tatablauf. Es könnte zum Beispiel auch eine Körperverletzung mit Todesfolge - und einer ganz anderen Strafandrohung - gewesen sein.« Es sei nicht Aufgabe der Verteidigung, eine »andere Geschichte« zu liefern. Man habe allein zu prüfen, ob die Beweise für eine Verurteilung ausreichen.
Am selben Tag, als die Verteidiger in der vergangenen Woche zu plädieren begannen, um die Ungewiss- und Ungereimtheiten noch einmal aufzuzeigen, brachte die »Süddeutsche Zeitung« einen großen Bericht über jenen Kommissar, der Arold - »Carlas Mörder« - gejagt hatte.
Die Verteidiger kritisierten den Umgang der Ermittler mit ihrem Mandanten scharf. Liest man das Porträt des Kripohelden, der noch vor der Urteilsberatung des Gerichts öffentlich seine Schlüsse und sein Urteil kundtat, steht man wieder einmal davor, dass das Entsetzen über eine Tat offenbar alles, was zur Ermittlung des Täters und zu seiner Aburteilung geschieht, rechtfertigt.
Das Dahssche »Handbuch des Strafverteidigers« liegt inzwischen in der 6. Auflage vor, ausgezeichnet bearbeitet und erweitert von Hans Dahs junior. Leider fehlt das Beispiel von der plumpen Zumutung einer Begünstigung. Dafür hat Dahs jr. ein eigenes Erlebnis beigefügt: »Ein Kollege mit großer Erfahrung - aber auch mit Neigung zum Zynismus - gab mir als jungem Anwalt den Rat: ,Betrachten Sie Ihren Mandanten immer als Ihren künftigen Prozessgegner, dann behandeln Sie ihn richtig.'« Die Strafverteidigung befindet sich immer noch im Teufelskreis von Schweigen, Bestreiten oder Gestehen.