Schwieriges Erbe - DER SPIEGEL
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RESTITUTION Schwieriges Erbe

Zwei Verfahren um Ansprüche jüdischer Kaufhaus-Erben bringen die Bundesregierung in Not. Das Finanzministerium will enteignete Flächen nicht herausgeben.
• aus DER SPIEGEL 25/2002
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Die Anweisung von Hermann Göring war unmissverständlich. Zu einer »richtigen Arisierung«, befahl der preußische Ministerpräsident Ende 1937 kühl, gehöre nicht nur der Ausschluss von Juden aus der Geschäftsleitung, sondern auch »die Änderung des Firmennamens«.

Damit war das Schicksal der von Abraham und Ida Wertheim gegründeten jüdischen Kaufhausdynastie endgültig besiegelt. Firma und Grundbesitz wurden arisiert, der Name in »Awag« geändert.

Der Fall könnte sich jetzt zu einem der »größten Holocaust-Ansprüche einer Familie überhaupt« ("Wall Street Journal") entwickeln: Der Bund, der die einstigen Wertheim-Flächen im Herzen der Hauptstadt verwaltet, weigert sich, die derzeit wertvollste Brache Deutschlands an die Nachfahren zurückzugeben. Das werde in Amerika wie »eine zweite Enteignung«, so Erben-Anwalt Gary Osen, empfunden. Der Streit könnte sogar das gerade ausgehandelte Entschädigungsabkommen gefährden.

Dabei scheint die Rechtslage auch nach deutschen Gesetzen eindeutig. Das Berliner Amt zur Regelung offener Vermögensfragen hatte im vergangenen Jahr nach mehr als achtjähriger Prüfung eines Antrags der Jewish Claims Conference unmissverständlich entschieden: Die wirtschaftliche Enteignung von Aktien und Grundbesitz sei »verfolgungsbedingt, dem Zwang zur Arisierung des Unternehmens folgend« geschehen. Die Wertheim-Grundstücke, die von den Nazis 1937 für den Bau der Reichskanzlei benötigt wurden, müsse der Bund rückübertragen.

Die Entscheidung bringt das Bundesfinanzministerium in arge Argumentationsnot. Vor allem Hans Eichels Haushälter drängen darauf, die betroffenen Teile des bis zu 250 Millionen Euro wertvollen Karrees am Leipziger Platz nicht an die jüdischen Erben zurückzugeben. Derzeit wird das etwa drei Fußballfelder große Gelände von der Treuhand Liegenschaftgesellschaft (TLG) verwaltet. Umgehend klagte die Oberfinanzdirektion deshalb gegen den Bescheid. Nun muss das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden.

Doch schon jetzt hat die Bundesregierung ein Problem: Wie will sie erklären, dass sie die »letzte bedeutende Topadresse« (TLG-Werbung) der Hauptstadt den jüdischen Erben nicht zurückgeben mag, ohne dadurch die Arisierung zu rechtfertigen?

Ein juristischer Taschenspielertrick soll den Ministerialen bei der Begründung helfen. Die Tochter des enteigneten Firmenchefs Georg Wertheim, heißt es in einer Stellungnahme, habe schließlich 1946 formal ihre Anteile zurückbekommen. Zwar sei Wertheim wenig später erneut enteignet worden, diesmal von den Sowjets. Doch sei damit das nationalsozialistische Unrecht offiziell abgegolten. Und als ließe sich die Arisierung prozentgenau vermessen, rechnen die Juristen vor, sei wohl »ein Anteil von ca. 85,4 Prozent« der Ansprüche der Wertheim-Erben zweifelhaft.

Schon gilt in den USA das Tauziehen als Beispiel für das »gestohlene Erbe einer jüdischen Familie« ("New York Times"). Durch die Klage, moniert auch Anwalt Osen, werde de facto die Argumentation der Nazis fortgeführt. Osen vertritt die Wertheim-Erben in einem weiteren Verfahren vor einem New Yorker Gericht gegen die KarstadtQuelle AG, die den Wertheim-Nachfolger Hertie geschluckt hatte (SPIEGEL 20/2001).

Der Wertheim-Komplex, warnt der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Jürgen Chrobog, sei eine »politisch hoch sensible Angelegenheit«. Ein spektakulärer Prozess, der mit einer Verurteilung Karstadts endet, könnte sogar die Rechtssicherheit für deutsche Firmen in Frage stellen.

Mehrfach intervenierten die Diplomaten deshalb in Washington. Das amerikanische State Department, so ihr Wunsch, solle das New Yorker Gericht durch eine öffentliche Aufforderung dazu bringen, die Klage abzuweisen. Sogar bei Bush-Beraterin Condoleezza Rice sprachen Abgesandte des Kanzlers vor, um an die gemeinsame Absichtserklärung zu erinnern, in der sich die Amerikaner verpflichtet hatten, der Justiz eine Abweisung aller Wiedergutmachungsklagen zu empfehlen. Im Gegenzug hatte die Stiftung der deutschen Wirtschaft eine zügige Auszahlung der Entschädigungs-Milliarden für NS-Zwangsarbeiter versprochen.

Auch die Entscheidung in Berlin hätte die Bundesregierung am liebsten diskret erledigt. Intern drängen Kanzleramt und Justizministerium auf eine »rasche Klärung«. Aber Eichels Ministeriale winden sich weiter: Es handle sich nicht nur unter rechtlichen, sondern »auch unter wirtschaftlichen Aspekten« um einen der »besonders schwierigen Restitutionsfälle«.

Längst geht es nicht mehr um eine zerfurchte Brache. Für das historische Areal gegenüber dem Bundesratsgebäude liegen seit Monaten Baupläne auf dem Tisch. 425 Millionen Euro wollen die Immobilienmanager von der TLG zusammen mit zwei privaten Projektentwicklern vom kommenden Frühjahr an investieren.

Eine millionenschwere Entschädigungssumme könnte bald hinzukommen. Denn die »nicht unerheblichen Gegenargumente«, notierten Eichels Beamte intern kleinlaut, »sollten und könnten hinreichenden Anlass für die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen« geben. HOLGER STARK

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