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SEIDE
(Nr. 29/51, Deutschland)
Die Notwendigkeit der Klage der Firma Gütermann auf Reinhaltung der Bezeichnung »Seide« offenbart die völlige Verwilderung von Begriffen. Künstliche Erzeugnisse können weder »Seide«, »Wolle« noch »Baumwolle« sein. Sie sollten sich »Glanzstoff«, »Rayon«, »Zellstoff« o. ä. nennen. In der Abwehr der Unverfrorenheit der Inanspruchnahme von Bezeichnungen von Erzeugnissen der Natur durch die Hersteller künstlicher Erzeugnisse wird man wahrscheinlich demnächst noch dahin kommen, z. B. beim Angebot von Butter die Versicherung: »Verbürgt aus reiner Milch von der Kuh« abzugeben.
Bremen
W. H. Koenenkamp