BEHÖRDEN Selber schuld
In der Mailänder San-Giovanni-Kirche war der Altar am 19. April 1938 mit Azaleen und sechs Kerzen geschmückt. Pfarrer Don Ambrogio traute ein deutsches Flüchtlingspaar. Der konvertierte Jude Herbert Valentin und die Katholikin Anna, geborene Bauer, schlossen den Bund fürs Leben.
Den aber hat es für den Mainzer Standesbeamten Karl Dieter Conradi nie gegeben. Denn als Herbert Valentin im März dieses Jahres nach fast 43jähriger Ehe starb, vermerkte Conradi auf dem Totenschein: »Nicht verheiratet.«
Von Amts wegen ist die Witwe nun wieder Fräulein Bauer; ihre drei - mittlerweile erwachsenen - Kinder sind plötzlich unehelich. Absurde Folge: Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte verweigert der Witwe ihren Anspruch auf 1180 Mark aus der Rente ihres Mannes.
Formal geschah Anna Bauer Recht. Denn 1938 war die Eintragung der Trauurkunde ins Register des staatlichen Mailänder Standesamtes, Voraussetzung für die zivilrechtliche Anerkennung der Ehe, unterblieben - aus gutem Grund.
Die Valentins, 1936 vor den Nazis aus Berlin geflohen, fürchteten auch im Italien Mussolinis den langen Arm der Gestapo. Sie baten ihren Trau-Priester Don Ambrogio deshalb, die Heiratsurkunde nicht an die staatliche Kanzlei weiterzuleiten. Im Reich wurde ein Teil von Herbert Valentins jüdischer Verwandtschaft verhaftet, sechs Familienmitglieder kamen später im KZ Theresienstadt um.
Gleich nach Kriegsende versuchte das Ehepaar, den Formfehler wettzumachen. Noch in Mailand baten die beiden den Pfarrer von San Giovanni und den Bischof dreimal schriftlich, die Ehe beim Standesamt nachtragen zu lassen. Eine Antwort haben sie nie erhalten.
Deutsche Beamte fragten die Valentins später nie nach amtlicher Bestätigung. Ihnen genügte nach der Rückkehr des Ehepaares im Jahre 1947 die Vorlage des kirchlichen Trau-Dokuments aus Italien, um allen fünf Familienmitgliedern Personalausweis und Pässe auf den Namen Valentin auszustellen.
Letzte Gewißheit, so schien es, verschaffte dem Ehepaar der Standesbeamte Jakob Wachinger aus dem bayrischen Erding, wo die Valentins nach dem Krieg zuerst hingezogen waren. Die Ehe sei »längst rechtsgültig«, versicherte Wachinger der Ehefrau Valentin im Jahre 1947. Eine standesamtliche Bestätigung ihrer Ehe, nach dem Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter in den ersten Nachkriegsjahren möglich, sei nicht erforderlich. Und erst mit dem Totenschein kam die Illegalität.
Behörden und Rechtsausschuß der Stadt Mainz gaben sich ratlos, als die Witwe nun vorsprach. An ihrer Lage sei sie »letztlich selber schuld«, befanden S.75 die Gremien. Der Mainzer OB Jockel Fuchs, gern bürgernah und unbürokratisch, nahm die »Schwierigkeiten zur Kenntnis« und verwies auf die Paragraphen.
Immerhin gab es auch behördlichen Rat. Das Mailänder Generalkonsulat der Bundesrepublik schickte der 72jährigen, die derzeit als ehemalige Säuglingsschwester 500 Mark Rente bezieht, eine Liste deutschsprachiger Anwälte in Italien - teure Spezialisten für Handels- und Wirtschaftsrecht.
S.721938 in Mailand.*