HOCHSCHULEN / MARXISMUS Selbstverständlich frei
Der West-Berliner Senator für Wissenschaft und Kunst, schwadronierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Professor Georg Kotowski vor dem Bundestag zu Bonn, »ist der höchstbezahlte Arbeitslose Europas«.
»Alle 14 Tage einmal«, so der konservative Politologe von der Freien Universität, trete SPD-Senator Werner Stein, 57, vor die Fernsehkameras und erkläre, »daß er noch niemals etwas getan habe, daß er nichts tue und natürlich auch niemals etwas tun werde, weil die Hochschulen autonom seien«
Steins übertrieben geschilderte, doch nicht zu leugnende Scheu vor Eingriffen in die Hochschul-Autonomie scheint plausibel. Denn als der Senator zur Tat schritt und drei germanistische Lehrveranstaltungen verbot, die ihm verfassungswidrig erschienen, mußte er sich -- Montag letzter Woche -- vom Verwaltungsgericht belehren lassen, daß sein Eingriff nicht Rechtens sei.
Der Fall war exemplarisch, denn zum erstenmal in der westdeutschen und West-Berliner Hochschul-Historie versuchte ein Politiker durch einen Staatseingriff die akademische Lehre zu korrigieren.
Die inkriminierten und von der »Rotzeg« (Rote Zelle Germanistik) empfohlenen Literatur-Kollegs befaßten sich mit
* »Literatur zur Restauration des Kapitals in Westdeutschland«,
»Dokumenten des Kampfes der KPD für die Entmachtung der Monopolherren und die Einigung der Arbeiterklasse in den Westzonen« und
* »Literatur der antifaschistischen Ordnung und des Beginns des sozialistischen Aufbaus in der DDR«. Zur Lektüre empfahlen die Germanistik-Dozenten Werke von Lenin, Ulbricht und den DDR-Schriftstellern Strittmatter, Baierl, Gotsche und Bredel; aber auch Böll, Siegfried Lenz, Hans Werner Richter und US-General Clay standen auf ihrer Leseliste.
Den Senator dünkte dieses Programm wie unerlaubtes »Umerziehen im Sinne des Marxismus-Leninismus« und wie ein Appell zur Errichtung der »Diktatur des Proletariats« (so der West-Berliner »Tagesspiegel"). Stein verbot den drei akademischen Lehrern, ihre Links-Lektionen zu halten, und provozierte damit nicht nur einen »Massenstreik« (Rotzeg-Jargon) auf dem Campus, sondern auch eine Klage des FU-Präsidenten Rolf Kreibich, 32: »Ein Verbot, das sich die autonome Universität nicht bieten läßt.«
Kreibichs Rechtsvertreter argumentierte in der letzten Woche denn auch vor Gericht: Verfassungswidrige Aussagen müßten sich »in konkreten Handlungsweisen niederschlagen«, allein der Vortrag von Theorien könne noch kein hinreichender Grund für ein Vorlesungsverbot sein. Und dieser Einwand leuchtete den Richtern ein.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung hielt Verwaltungsgerichts-Präsident Günter Berge dem beklagten Senator ein Privatissimum über Theorie und Praxis des Marxismus und der Literaturwissenschaft. Der Jurist dozierte: »Es kann nicht schon ein Verstoß gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung ... sein, wenn in einem in einer Universität abgehaltenen Seminar der neueren Germanistik Werke der Nachkriegsliteratur als Ausdruck bestimmter historischer Gegebenheiten und Ereignisse behandelt und interpretiert werden.«
Diese Aussage gründet auf einer höchstrichterlichen Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 1956 beim KPD-Verbots-Prozefl die Lehre des Marxismus ausdrücklich vom Rechtsverdikt ausgenommen: Soweit es sich »um wissenschaftliche Erkenntnisse ... handelt, ist diese Wissenschaft als solche selbstverständlich frei, sie kann vorgetragen, gelehrt, weiterentwickelt, allerdings auch diskutiert und bekämpft werden«.
Das Diskutieren und Bekämpfen -- intellektuelle Auseinandersetzung also -- schätzen freilich weder Neomarxisten in Roten Zellen noch Traditionalisten auf Universitäts-Lehrstühlen. ]Die Linken wollen die Wissenschaftsfreiheit zugunsten eines parteilichen Studiums »liquidieren« (Rotz-Resümee: »Die Frage kann nur so stehen: bürgerliche oder sozialistische Ideologie"). Die Rechten sehen oft im Verbot der Gegner das einzig mögliche Mittel. Professoren-Weisheit: »Wir haben gegen ideologisch geschlossene Gruppen anderer keine Chancen.«
Solch starre Fronten behagen weder besonnenen Wissenschaftlern noch nüchternen Rechtspraktikern. Die einen möchten trotz ideologischer Gegensätze nicht auf die »notwendige wissenschaftliche Analyse, Diskussion und Kritik« verzichten -- so der Aachener Germanistik-Professor Hans Schwerte in einem Gutachten über die drei FU-Seminare. Für ihn scheint »selbstverständlich«, daß zur »kritischen Auseinandersetzung in der Germanistik ... auch die Diskussion einer marxistischen Literaturwissenschaft und Wissenschaftsmethode gehört«.
Und für die West-Berliner Verwaltungsrichter steht außer Zweifel, daß die Verpflichtung zur Verfassungstreue den Hochschullehrer weder »auf die jeweils herrschende politische Meinung« noch »auf das Gedankengut, das allen Parteien gemeinsam ist«, festlegt.
Wie Schwerte die Links-Lektionen zu analysieren -- diese Mühe freilich scheute der Senator, der, bedrängt von Christdemokraten und rechten Genossen, die Lektionen kurzerhand verbot.
Um sein Verdikt zu rechtfertigen, hätte der Senator nach dem Urteil der Richter aber beweisen müssen, daß in den Seminaren »die Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse in die politische Wirklichkeit« und »die aufrufende, werbende, aggressive Äußerung von verfassungsfeindlichen Ideen »durch Agitation und Propaganda« betrieben wurde. So schied das Gericht zwischen -- erlaubter -- revolutionärer Lehre und -- unerlaubter -- revolutionärer Praxis.
Stein mußte sich auch belehren lassen, daß die Universität solche Studenten, die sich nur »einseitig mit politischen Themen befaßt haben«, vom Übergang in das Hauptseminar ausschließen könne. Einen rein marxistischen Studiengang halten die Juristen mithin gar nicht für möglich -- wenn nicht die Universität selbst ihn befürwortet.
Um diesen Rechtsrat bereichert, vermag Stein dem Urteil nun auch gute Seiten abzugewinnen. Sein Referent Hanns Kirchner meint: »Nicht nur wir haben vorerst unrecht bekommen, sondern auch jene, die bei jeder Gelegenheit von uns verlangen, wir sollten unbedingt in die Geschicke der Universität eingreifen.«