Seliges Ende - DER SPIEGEL
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KERNKRAFT Seliges Ende

Wer gegen Atomkraftwerke prozessiert, muß mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten rechnen - und unter Umständen mit Beugehaft.
• aus DER SPIEGEL 14/1983
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Zunächst kam der Rentner für 16 Tage in Beugehaft, dann wurde ein Teil seiner Rente bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gepfändet: Erich Matthies, 69, Kernkraftgegner aus dem niedersächsischen Flecken Todtglüsingen, muß jeden Monat auf 120 Mark Ruhegeld verzichten.

Die Matthies-Ehefrau Ingeborg, 60 und nur wegen Krankheit von der Haft verschont, hat sich gleichfalls einzuschränken; ihre Rente wurde um monatlich 166 Mark verkürzt. Die Eheleute müssen rund 34 000 Mark Anwalts- und Gerichtskosten abstottern - »vielleicht«, meint Erich Matthies ungebeugt, »schaffen wir es ja bis an unser seliges Ende«.

Bis zu seinem Tod wird womöglich auch der schwerkriegsbeschädigte Otto Kunz, 69, aus dem südbadischen Ort Steinen zahlen müssen - in gleicher Sache und an dieselben Gläubiger: Die Anwälte der Atombranche wollten ihm erst seine Haushälfte nehmen, dann gaben sie sich, als seine Tochter bürgte, mit 300-Mark-Monatsraten zufrieden. Die Rentner Kunz und Matthies sind nur drei von rund achtzig westdeutschen Atomgegnern, S.74 die spüren, was es heißen kann, mit Rechtsmitteln gegen die Kernkraft-Lobby zu löcken. Ihre Klagen gegen das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich in Rheinland-Pfalz wurden verworfen, über die verordneten Kosten, so sieht es Matthies, »werden wir terrorisiert«.

Finanziell balbiert werden in der Tat immer häufiger Widerständler aus der Öko- und der Friedensszene, die gegen umweltbedrohende Projekte und atomare Bau- und Rüstungsprogramme aufbegehren - egal, ob sie vor Ort protestieren oder im Gerichtssaal prozessieren. Fragwürdige Kostenentscheidungen von Behörden und Gerichten, fürchtet der Hamburger Matthies-Anwalt Michael Günther, könnten »bei uns die Rechtslage drastisch verändern«.

Demonstranten beispielsweise, die sich im Dezember in Stuttgart vor das US-Hauptquartier gehockt hatten und von Polizeibeamten fortgetragen worden waren, und einzelne Bewohner des Anti-Atom-Dorfes »Freie Republik Wendland« im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg, das von der Polizei abgeräumt wurde, sollen nun für die Einsatzkosten aufkommen. 41 Gorleben-Gegner, die im Anti-Atom-Dorf dabei waren, erhielten von der Bezirksregierung Lüneburg schon die Kostenbescheide - über jeweils 1083 Mark.

Die Mitglieder einer Offenbacher Vereinigung gegen Fluglärm zogen nach zehnjähriger Prozeßdauer ihre Klagen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens zurück. Die Umweltschützer waren vom Kasseler Verwaltungsgerichtshof aufgefordert worden, mit zigtausend Mark teuren Gutachten nachzuweisen, daß sie als Betroffene einzustufen seien.

Ein Dinslakener Ingenieur stellte aus finanziellen Gründen seinen jahrelangen Widerstand gegen ein Kraftwerk im nordrhein-westfälischen Voerde ein, nachdem sich Gerichts- und Anwaltskosten auf 25 000 Mark summiert hatten.

Teuer bezahlen müssen auch die Mülheim-Kärlich-Kläger für ihren prozessualen Protest. Bevollmächtigt hatten die Kläger den »wissenschaftlichen Leiter des Instituts für Biologische Sicherheit und Vorsitzenden des Forum Humanum, Herrn absolv. rer. pol. Walther Soyka«, sowie den »Antiquariatsbuchhändler Roland Bohlinger« und eine Studienrätin, sie »als Einwender vor Verwaltungsbehörden« und als »Kläger durch alle Gerichtsinstanzen« zu vertreten.

Die Vollmachten hatte sich das in Bremen ansässige Trio gleich für zahlreiche Atomprozesse ausstellen lassen, ohne daß die Unterzeichner ahnten, auf welche Risiken sie sich einließen. »Falls es irgendwo nicht klappt«, sagt eine Kernkraftgegnerin aus Hannover, »hab' ich mit 60 bis 70 Mark Kosten gerechnet« (SPIEGEL 20/1981).

Solche Rechnungen hatten die Kläger ohne die Gerichte gemacht. Die Bremer S.75 Bevollmächtigten zogen durch die Instanzen, den Atomgegnern wurden von der Justiz die Kostenaufstellungen ins Haus geschickt. Zwar trennten sich nach und nach die meisten AKW-Kläger von Soyka, nachdem Umweltschutzverbände vor ihm gewarnt hatten, doch bei den Prozeßkosten blieb es.

Glimpflich kam davon, wer vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gegen eine Teilgenehmigung für das Atomkraftwerk Brokdorf geklagt und verloren hatte - 550 Mark Gerichtskosten plus Anwaltsgebühr. In Koblenz dagegen, wo es vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht (OVG) um Mülheim-Kärlich ging, statuierten die Richter ein Exempel: Die Sammelklage von zunächst 151 AKW-Gegnern wurde in Einzelklagen aufgesplittet, der Streitwert für jeden der Fälle auf 100 000 DM festgelegt.

Obwohl die Koblenzer Richter dem Bremer Soyka »die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten« gleich absprachen, weil er nicht »im Besitz einer hierfür erforderlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde« sei, ließ das Gericht die zu Unrecht vertretenen Klagen in vollem Umfang kostenwirksam werden - sie seien nun einmal »anhängig gemacht worden«.

Die Eheleute Matthies, gemäß der Koblenzer Gerichtsentscheidung zwei unterlegene Einzelkläger, sollen nun, jeweils, 17 000 Mark Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Ein anderer Kläger, der demonstrativ seine sieben Kinder mit in den Prozeß gezogen hatte, um auf die Gefährdung künftiger Generationen hinzuweisen, muß mit der achtfachen Gebühr zur Kasse kommen.

Einen »furchtbar empörenden Justizskandal« sieht Matthies-Anwalt Günther vor allem in der Koblenzer Streitwert-Festsetzung, die »offenbar in präventiver Absicht«, zwecks »Abschreckung« klagender Kernkraftgegner, so hoch ausgefallen sei. In anderen atomrechtlichen Verfahren, so Günther, sei der Streitwert zumeist auf 10 000 bis 20 000 Mark beziffert worden: »100 000 Mark sind bisher völlig beispiellos.«

Durch hohe Streitwerte werde, meint der Anwalt, der grundgesetzlich garantierte Rechtsschutz für Bürger »bedrohlich ausgehöhlt«. Ein faires Verfahren, unabdingbar für einen funktionierenden Rechtsstaat, sei »nicht mehr gewährleistet, wenn das Schule macht«.

Der hohe Streitwert freilich hat auch sein Gutes - für die Gegenseite. Das Essener Anwaltsbüro, das die Bau- und Betreiberfirmen des Kraftwerks Mülheim-Kärlich (Hochtief, Brown, Boveri & Cie. sowie das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk) in zweiter Instanz vor dem OVG Koblenz vertreten hat, kann nun stattliche Honorare eintreiben, laut Gebührenordnung pro Einzelfall rund 5300 Mark plus Zinsen.

»Wir haben lange darüber nachgedacht«, sagt der Essener Anwalt Frank-Jochen Scheuten, »ob wir in Härtefällen S.77 gegenüber einzelnen Klägern auf unsere Forderungen verzichten sollen. Wir wollten das aber nicht unterschiedlich handhaben.« So waren Anträge auf Zwangsversteigerung und - wie im Fall des zahlungsunwilligen Rentnerehepaares Matthies - auf Beugehaft nur konsequent.

Anwalt Scheuten geht auch sonst mit seinen Mandanten aus der Atomwirtschaft konform - aus naheliegendem Grund. Vater Günther Scheuten ist Chef der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen, einer Gründung der zwölf größten Energieunternehmen Westdeutschlands, die den Bau von Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken betreibt und für die Errichtung atomarer Recycling-Anlagen zuständig ist.

Diese Verwandtschaft, sagt Scheuten junior, übe natürlich »einen gewissen Einfluß aus auf meine Einstellung zur Kernenergie«.

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